TECCAD
Engineering GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.739,74 |
119.746,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.698,16 |
13.426,83 |
| II.
Sachanlagen |
91.041,58 |
106.319,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.200.861,83 |
5.474.875,36 |
| I.
Vorräte |
1.977.977,82 |
2.120.136,10 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
604.564,48 |
407.744,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.072.999,32 |
2.167.283,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.149.884,69 |
1.187.455,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.283,78 |
4.763,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.299.885,35 |
5.599.384,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.795.567,01 |
4.572.806,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
42.900,00 |
42.900,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
3.529.906,34 |
3.511.024,46 |
| IV.
Jahresüberschuss |
222.760,67 |
18.881,88 |
| B.
Rückstellungen |
163.357,95 |
432.409,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
339.910,39 |
594.168,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.050,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.299.885,35 |
5.599.384,43 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Firma: TECCAD Engineering GmbH
Sitz: Landshut
HRB 7271
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Auf die Gesellschaft finden die für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB
geltenden Regelungen und die ergänzenden Vorschriften
des GmbHG Anwendung.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.
B.
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder
Herstellungskosten (gem. § 255 HGB)
bilanziert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betrieblichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren)
bewertet. Selbst erstellte
immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen
zwei und neunzehn Jahren) angesetzt.
Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 800
€ wurden analog zur steuerlichen Regelung
(§ 6 Abs. 2 EStG) im Wirtschaftsjahr sofort
als Betriebsausgabe abgezogen.
Die
Handelswaren wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Von der
Vereinfachungsregelung nach § 240 Abs. 3 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Die
unfertigen Leistungen sind entsprechend ihrem
Fertigungsgrad zu Einzelkosten zusätzlich
angemessener Teile an Material- sowie
Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen angesetzt.
Diese Wertansätze entsprechen auch
den gemäß den Grundsätzen der verlustfreien
Bewertung nach der retrograden
Bewertungsmethode ermittelbaren
Wertansätzen.
Die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit
dem Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer)
bewertet und gemäß § 268 Abs. 5 HGB im
Berichtsjahr offen von dem Posten Vorräte
abgesetzt, soweit bereits erbrachte
Leistungen dagegen stehen.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt
linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
die erhaltenen Zahlungen für die Leistungen, die das
Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Sie
sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen
(§ 250 Abs. 2 HGB) und werden in der nächsten
Periode wieder aufgelöst.
Das
Stammkapital ist zum Nennwert bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen erfassen alle noch nicht
veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Vorhandene
langfristige Rückstellungen wurden entsprechend
abgezinst. Die Gewährleistungsrückstellungen
wurden pauschal mit 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %) vom
rückstellungsbehafteten Umsatz
vorgenommen.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
C.
Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr betragen 13.200,75
EUR (Vorjahr: 505.075,66 EUR).
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
allesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sie
bestehen in voller Höhe gegenüber
Gesellschaftern.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEuro 340
(Vorjahr: TEuro 595) eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
D.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB.
Es bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
- Leasingverträge
|
TEuro
|
93
|
- Mietverträge
Immobilien
|
TEuro
|
308
|
Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 33.
sonstige Berichtsbestandteile
Landshut, den 17.12.2024
gez.
Thomas Aunkofer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2025
festgestellt.
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