Condor
Media AG
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.686,00 |
35.921,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.820,00 |
6.966,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.866,00 |
28.955,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
660.276,39 |
1.284.415,98 |
| I.
Vorräte |
411.004,72 |
395.839,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
240.621,89 |
265.335,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.649,78 |
623.241,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.094,06 |
2.916,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
701.056,45 |
1.323.253,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
216.403,03 |
474.403,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
18.720,00 |
18.720,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
97.683,03 |
355.683,06 |
| B.
Rückstellungen |
220.903,00 |
139.327,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
263.750,42 |
709.523,37 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
263.750,42 |
709.523,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
701.056,45 |
1.323.253,43 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresabschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 701.056,45
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2009
Bilanzsumme: € 1.323.253,43
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2009 und 2010 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale
überschritten wurden.
Auf den Anhang zum 31.12.2010 findet hinsichtlich der
in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des §
266 Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung
unterbleibt gemäß § 326 HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- Sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungs- und
Ausweisvorschriften des BilMoG ergaben sich keine
Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist gewahrt.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips
einzeln bewertet.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Immaterielle Vermögensgegenstände betreffen
auftraggeberbezogene Individual-Software sowie entgeltlich
erworbene Rechte an einer Domain. Die Nutzungsdauer der
Software wird mit drei Jahren angenommen.
Abnutzbare Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Gegenstände bestimmt und mit gleich bleibenden oder
fallenden Jahresbeträgen vorgenommen.
Für geringwertige Gegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt seit 2008 die
Poolbewertung nach steuerlichen Vorschriften. Die
Sachbehandlung führt wegen der untergeordneten
Bedeutung des Postens zu keinen von § 253(3) HGB
erwähnenswerten Abweichungen.
Das Finanzanlagevermögen umfasst eine im
Berichtszeitraum übernommene Beteiligung an einer
Kapitalgesellschaft. Der angesetzt Buchwert stimmt mit dem
Nennwert überein.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden im Berichtszeitraum nicht vorgenommen.
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Im Rahmen des Vorratsvermögens ausgewiesene
Anzahlungen auf Vermittlungsleistungen sind mit den
Nennwerten angesetzt. Als Vorsteuer abgezogene
Umsatzsteuerbeträge werden nicht aktiviert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und
sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.
Die Bewertung von Forderungen gegen Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht erfolgt zu
Nennwerten.
Sonstige Forderungen werden mit den
Nennbeträgen, andernfalls den niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. Beträge
größeren Umfangs, die rechtlich erst nach
Geschäftsjahresschluss entstehen, sind mit €
49.752,00 (VJ € 50.935,42) enthalten.
Flüssige Mittel in Gestalt von Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den nachgewiesenen Beständen
zu Nennwerten angesetzt. Alle Geldbestände lauten auf
Euro.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen. Abgelder im Sinne des § 250(3) HGB und
Umsatzsteuerabgrenzungen sind nicht enthalten.
Das in 500 Aktien im Nennbetrag von je € 100,00
eingeteilte Grundkapital ist zum Nennwert bilanziert.
Zur Verstärkung des Eigenkapitals hat der
Aktionär in 2007 eine Kapitalrücklage durch eine
Zuzahlung in Geld gebildet. Im Berichtszeitraum hat die
Kapitaleinlage keine Änderungen erfahren.
Die gesetzliche Rücklage blieb auf
Vorjahresstand.
Als Bilanzgewinn wird der Gewinnvortrag nach
Verrechnung mit dem Jahresergebnis gezeigt.
Sonstige Rückstellungen sind für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Drohverlustrückstellungen
und abzuzinsende Einzelrückstellungen sind nicht
verzeichnet.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge.
Auflösungen wurden nur vorgenommen, wenn der Grund der
Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung
geboten ist.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die darin
enthaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit den
empfangenen Zahlungen abzüglich abgeführter
Umsatzsteuer bewertet.
Außerordentliche Erträge und
außerordentliche Aufwendungen im Sinne des §
277(4) HGB sind im Berichtszeitraum nicht entstanden.
Von den gewohnten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Berichtszeitraum wurden keine Sonderabschreibungen
auf Sachanlagen nach allein steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
Angabepflichtige Verbindlichkeiten bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die
Teilergebnisse der gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erübrigt sich daher dem Grunde nach.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die
Aktiengesellschaft von dem Vorstand
alleine vertreten.
Angaben über die Mitglieder des Aufsichtsrates
Der erste Aufsichtsrat wurde am 12.06.2007 bestellt.
Personelle Änderungen sind nicht eingetreten. Dem
Gremium gehören an:
| • |
Herr Nihat Esen,
*04.12.1981,
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| • |
Herr Konstantin Ahrez,
*08.07.1970,
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| • |
Frau Zehra Akyazi,
*06.07.1979
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Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Herr Konstantin
Ahrez; sein Stellvertreter ist Herr Nihat Esen.
Organkredite
Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge gewährt.
An ein Mitglied des Aufsichtsrates ist ein Darlehen
in Höhe von € 3.000,00 ausgereicht worden.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft ist seit dem 16.09.2010 mit einer
Stammeinlage im Nennbetrag von € 25.000,00 an der im
Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 22728
eingetragenen 1A-Energie GmbH beteiligt. Am
Abschlussstichtag umfasst diese Beteiligung 25% des
gezeichneten Kapitals.
Ergebnisverwendung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Mit einem damit
übereinstimmenden Beschluss der Hauptversammlung ist
zu rechnen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2011 festgestellt.
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