Buske Consulting GmbH
Feuerbachstraße 24, 53757 Sankt Augustin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Buske seit 13.3.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Buske Consulting GmbHSankt AugustinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Durch die erstmalige Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat sich die Form der Darstellung bzw. haben sich die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierungswahlrechte Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Hergestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden auf Einzelkostenbasis zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge, soweit diese für die Herstellung notwendig sind, bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der linearen und / oder degressiven Methode vorgenommen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Finanzanlagen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige Aktiva
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Nennwert. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Der Ansatz der sonstigen Aktiva erfolgt zu Nennwerten.
Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögengegenstände Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht enthalten. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 12.725,83; solche mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in Höhe von EUR 18.500,00 enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 18.500,00. II. Sonstige Angaben A. Geschäftsführung Die Geschäfte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Herrn Martin Buske geführt. Die Angaben zur Geschäftsführervergütung unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB. Sankt Augustin, den 10.07.2011 Buske Consulting GmbH (Geschäftsführer)
Martin Buske Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.07.2011 |
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