Teyfel
Elektrosysteme GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.153,00 |
11.343,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
380,00 |
597,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.773,00 |
10.746,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
230.515,21 |
177.536,05 |
| I.
Vorräte |
65.172,00 |
64.684,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.685,28 |
112.752,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.657,93 |
99,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.002,39 |
6.311,07 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
14.823,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
242.670,60 |
210.013,16 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.195,17 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
39.823,04 |
35.410,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.018,21 |
-4.412,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
14.823,04 |
| B.
Rückstellungen |
24.170,46 |
17.718,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.304,97 |
192.295,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
242.670,60 |
210.013,16 |
Anhang
zum
31. Dezember 2016
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Teyfel Elektrosysteme GmbH hat ihren Sitz in
Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRB HRB 101516 im
Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Teyfel Elektrosysteme GmbH,
Hamburg, für das Geschäftsjahr 2016 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (erstmals in der
Fassung nach dem Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz BilRUG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Wertansätze der
Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurden unverändert
übernommen.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
freiwillig die Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Im Anhang wird teilweise von den Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr
vergleichbar und entsprechend der Neudefinition gem. §
277 Abs. 1 HGB i. d. F. nach Inkrafttreten des BilRUG
angepasst.
3.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr
unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gem. § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gem. § 252 Abs. 1 HGB wurden
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
(EDV-Software) werden entsprechend der steuerlichen
Handhabung mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten - vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen -
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode vorgenommen. Von der Bewertungsvereinfachung
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00
Euro wurde Gebrauch gemacht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Höhe der Abschreibungen ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel.
Das Vorratsvermögen wird mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Risiken in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen werden durch angemessene
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel sind zu
Nominalbeträgen angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten,
welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand
aufzulösen sind, auszuweisen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 2.076,26 Euro (Vorjahr:
4.000,00 Euro).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 186.304,97
Euro (Vorjahr: 192.295,16 Euro). Die Gesellschaft hat keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bzw. mehr als fünf Jahren.
Bei Anwendung des § 277 Abs.1 HGB in der Fassung
des BilRUG bereits im Jahr 2015 hätten sich keine
Änderungen ergeben.
5.
Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2016 Herr Hans-Heinrich Teyfel,
Kaufmann, Groß Schenkenberg.
6.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 47.018,21 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
Hamburg, 12.09.2017
Hans-Heinrich Teyfel
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gez.
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2017 festgestellt.
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