S.O.S.
quality GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
281.344,00 |
293.107,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
153,00 |
| II.
Sachanlagen |
281.341,00 |
292.954,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
705.818,64 |
537.527,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.273,92 |
314.313,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
445.544,72 |
223.214,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.893,48 |
2.470,08 |
| Aktiva |
991.056,12 |
833.104,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
656.196,58 |
445.851,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
420.851,45 |
307.068,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
210.345,13 |
113.783,32 |
| B.
Rückstellungen |
104.310,30 |
50.084,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.549,24 |
337.168,33 |
| Summe
Passiva |
991.056,12 |
833.104,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die keinen Betrag ausweisen, wurden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftverhältnisse und aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zum 31.
Dezember 2023 nicht zu vermerken.
Bewertungsvorschriften
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch die tatsächlichen und
rechtlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Für die Bemessung der planmäßigen
Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG
wurde für das Geschäftsjahr 2023 in Anspruch
genommen.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind auf den Börsen oder
Marktpreis abgeschrieben worden. War ein Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden
Wert abgeschrieben worden.
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (VJ €
0,00).
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 379,59 (Vj €
379,59).
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von €
230.549,24 haben € 201.414,63 (VJ € 302.357,04)
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
III. Sonstige Pflichtangaben
Organe
Mitglieder der Geschäftsführung:
Frau Maria Tomasevic
Stuttgart, den 17. April 2025
S.O.S. quality GmbH
gez. Maria Tomasevic
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025
festgestellt.
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