Fujikin (Deutschland) GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sikandar Hayat Tarar seit 25.8.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
Muhammad Hayat Tarar | 25.00% |
Faisal Hayat Tarar | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hayato GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 ff. HGB erstellt. 2. Die Gliederung der Bilanz sowie die der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 3. Gewinne wurden nur berücksichtigt soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 4. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige Vermögensgegenstände gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden im laufenden Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben. 5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Unverzinsliche Forderungen bestehen nicht. 6. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 7. Die sonstigen Rückstellungen sind zu Ihrem Erfüllungsbetrag gemäß vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. 8. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
C. Sonstige Angaben I. Eigenkapital Die Hayato GmbH weist ein negatives Eigenkapital auf. Die Gläubiger, Hayato VOF und Herr Sikandar Hayat Tarar treten mit ihren in der Bilanz zum 31.12.2012 ausgewiesenen Forderungen gegenüber der Schuldnerin, Hayato GmbH, hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderungen nur zu Lasten von Jahresüberschüssen oder Bilanzgewinnen, aus einem bei einer etwaigen Liquidation zu erwartenden Überschuss der Aktiva über die Passiva, insbesondere aber aus ihrem, die anderen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen zu bedienen sind. II. Geschäftsführungsorgane Als Geschäftsführer ist bestellt: Tarar, Sikandar Hayat, Amstelveen / Niederlande
Düsseldorf, den 27. Juni 2013 Sikandar Hayat Tarar, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2013 festgestellt. |
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