UKO
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.569,80 |
17.824,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.054,80 |
3.054,80 |
| II.
Sachanlagen |
13.515,00 |
14.770,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.290,98 |
35.730,97 |
| I.
Vorräte |
5.924,60 |
5.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.063,95 |
7.250,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.302,43 |
22.980,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.211,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.736,36 |
98.706,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
125.597,14 |
154.474,22 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
123.706,70 |
108.143,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.970,34 |
-15.562,84 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
79.736,36 |
98.706,70 |
| B.
Rückstellungen |
17.315,64 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.281,50 |
151.974,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
125.597,14 |
154.474,22 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter
den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Entsprechend der Umschreibung der
Größenklassen des § 267 HGB ist die
Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den
Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden
beachtet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern
erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des §
250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen
ggf. mitberücksichtigt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich)
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde
von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR
150,00 wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben; zum anderen
wurden Vermögensgegenstände im Einzelwert von
mehr als EUR 150,00 bis zu maximal EUR 1.000,00
gemäß § 6 Abs. 2a EStG - in
Übereinstimmung mit dem Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) - in einen Sammelposten
eingestellt. Der Sammelposten wurde zu einem Fünftel
aufgelöst.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des
Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.
Die Leistungsforderungen sind - soweit vorhanden -
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für
erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen
durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden ggf. nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR
0,00 (EUR 6.100,97).
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf.
neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
- keine
(keine)
II. Forderungen und
Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter
(Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
(EUR 0,00).
Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR
2.538,48).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
III. Unterschiedsbetrag i.S.d.
§ 250 Abs. 3 HGB
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio)
in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen.
D.
Sonstige Angaben
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Geschäftsführungsorgane
/ Aufsichtsorgane
Außer der Geschäftsführung waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die
Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Cagdas
Özdemir geführt.
Frankfurt am Main, den 27.03.2011
gez.
Cagdas Özdemir
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