Säge- und Hobelwerke
Spohn und Hanfwerke Vertrieb GmbHLiquidiert
77855 Achern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spohn und Hanfwerke Vertrieb GmbHAchernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Prüfungspflicht Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht. Weiterhin werden die Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch genommen. Zum Zwecke der Veröffentlichung macht sie von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB Gebrauch. Die Vorschriften des HGB nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden angewandt. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht an die Vorschriften des HGB n.F. angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB n.F.). Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Umlaufvermögen wird nach dem strengen Niederstwertprinzip angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung ist nicht erforderlich, da die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten unter einem Jahr liegt. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird ein Darlehen gegenüber der Hanfwerke Oberachern AG ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen wird ein Darlehen in Höhe von TEuro 2 und eine Gewerbesteuererstattung aus dem Jahr 2010 in Höhe von TEuro 1 ausgewiesen. Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt unter einem Jahr. PASSIVA Sonstige Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen sowie für Kosten zur Aufbewahrung und Datenzugriff der Betriebsprüfung gebildet. Die Rückstellung für Aufbewahrung und Datenzugriff der Betriebsprüfung wird nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Ergebnisverwendungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer Andreas Adam, Sexau Achern, den 03. Februar 2011 gez. Andreas Adam
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.02.2011 |
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