"Wieland
GmbH"
Oranienburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
165.835,00 |
138.706,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.363,00 |
2.813,00 |
| II.
Sachanlagen |
163.472,00 |
135.893,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
580.828,64 |
512.091,08 |
| I.
Vorräte |
109.070,28 |
90.583,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.901,33 |
32.171,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.143,90 |
19.695,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
420.857,03 |
389.335,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.118,42 |
1.942,74 |
| Aktiva |
752.782,06 |
652.739,82 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
673.291,14 |
627.121,43 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
29.501,54 |
29.501,54 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
34.614,46 |
34.614,46 |
| 2.
eigene Anteile |
-5.112,92 |
-5.112,92 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.476,79 |
1.476,79 |
| III.
Gewinnvortrag |
596.143,10 |
544.639,10 |
| IV.
Jahresüberschuss |
46.169,71 |
51.504,00 |
| B.
Rückstellungen |
16.100,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.390,92 |
22.818,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
63.390,92 |
22.818,39 |
| Passiva |
752.782,06 |
652.739,82 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
II.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden mit
den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
über die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,-,
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bewertet. Beim Ansatz der
Herstellungskosten werden anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen. Nicht mehr marktgängige
Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit
Wertabschlägen bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die erworbenen eigenen Anteile sind mit dem
Nennbetrag vom gezeichneten Kapital abgesetzt worden
(§ 272 Abs. 1a HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen
Nennwert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist
unter den Rücklagen ausgewiesen.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt Ihrer Entstehung bzw. mit dem
Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Passive latente Steuern werden am Schluss der Bilanz
ausgewiesen (§ 266 HGB).
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
III.
Ergänzende Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2021 Herr Hans-Joachim Wieland
(Kaufmann), Hohen Neuendorf (bis 20.02.2021) und Herr Lars
Wieland (Kaufmann), Oranienburg. Die Schutzklausel gem.
§ 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den
Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Oranienburg, 8. Juni
2023,
gezeichnet
Lars Wieland
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2023
festgestellt.
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