Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 510384
Vorher
LACOM Vertriebs GmbH Laminating and Coating Machines
Eingetragen
28.4.1997
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die additive Fertigung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produktionsmaschinen insbesondere im Bereich der Beschichtungstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Kiener
seit 12.2.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Waldemar Kiener
seit 23.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
155.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LACOM GmbH

Lauchheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 526.974,00 575.608,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 526.972,00 575.606,00
B. Umlaufvermögen 11.724.763,95 8.764.755,57
I. Vorräte 8.193.079,50 6.314.033,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 1.060.604,50 1.206.772,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.442.513,45 2.090.175,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 89.171,00 360.547,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.985,29 38.589,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 12.269.723,24 9.378.953,10

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 6.410.123,52 5.836.191,84
I. gezeichnetes Kapital 155.000,00 155.000,00
II. Gewinnvortrag 5.681.191,84 5.040.385,84
III. Jahresüberschuss 573.931,68 640.806,00
B. Rückstellungen 93.288,00 79.926,00
C. Verbindlichkeiten 5.766.311,72 3.462.835,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 12.269.723,24 9.378.953,10

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der LACOM GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: LACOM GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Lauchheim

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Ulm

Register-Nr.: HRB 510384

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit ihren Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht.

Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden insoweit nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit ihren Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Dabei wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt, da hierdurch der tatsächliche Wertverlust der Vermögensgegenstände am besten wiedergespiegelt wird.

Bei den Zugängen an Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs - und Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerabzug für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus längerer Lagerdauer oder eingeschränkter Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.

Erhaltene Anzahlungen auf künftige Lieferungen von in den Vorräten enthaltenen Wirtschaftsgütern wurden vom Bilanzwert der Vorräte abgesetzt, soweit Leistungen und Materialeinkäufe für diese Aufträge bereits erbracht bzw. getätigt wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertung Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % (Inland) und 1 % (Ausland) gebildet worden.

Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Weise angesetzt, dass Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt wurden.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte höher lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

3. Sonstige Angaben

3.1 Konzernzugehörigkeit

Muttergesellschaft: Kiener Maschinenbau GmbH
Sitz: Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim

Die Firma Kiener Maschinenbau GmbH hält 100% der Anteile an der Firma LACOM GmbH.

3.2 Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Am 30. Januar 2020 kündigte die Weltgesundheitsorganisation ("WHO") einen globalen Gesundheitsnotstand an, der auf einen neuen Coronavirusstamm zurückzuführen ist (den "COVID-19-Ausbruch") und informierte über die Risiken für die internationale Gemeinschaft, da sich das Virus über seinen Ursprungsort hinaus weltweit ausbreitet. Am 11. März 2020 erklärte der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den Ausbruch offiziell zu einer Pandemie.

Die Auswirkung des COVID-19-Ausbruchs wird sich ab dem Datum dieses Abschlusses weiter entwickeln. Daher ist es ungewiss, welches Ausmaß dieser Ausbruch auf die finanzielle Lage, die Liquidität und die künftigen Betriebsergebnisse der LACOM GmbH haben wird. Das Management überwacht aktiv die globale Situation hinsichtlich der finanziellen Lage, Liquidität, der Kunden und der Belegschaft. Angesichts der täglichen Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs und der globalen Reaktionen zur Eindämmung der Ausbreitung ist die LACOM GmbH derzeit nicht in der Lage, die Auswirkungen des CIVDS-19-Ausbruchs auf seine Betriebsergebnisse, seine Finanzlage oder seine Liquidität für das Geschäftsjahr 2020 vollumfänglich abzuschätzen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen zu erkennen.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Lauchheim, im Dezember 2020

LACOM GmbH

Dipl. Ing. Waldemar Kiener
Dipl. Ing. Stefan Kiener
Dipl. Kfm. techn. Jürgen Kiener

sonstige Berichtsbestandteile


Lauchheim, den 28. Dezember 2020
die Geschäftsführer
gez. Dipl. Ing. Waldemar Kiener
gez. Dipl. Ing. Stefan Kiener
gez. Dipl. Kfm. techn. Jürgen Kiener


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2020 festgestellt.

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