LACOM
GmbH
Lauchheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
526.974,00 |
575.608,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
526.972,00 |
575.606,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.724.763,95 |
8.764.755,57 |
| I.
Vorräte |
8.193.079,50 |
6.314.033,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
1.060.604,50 |
1.206.772,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.442.513,45 |
2.090.175,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
89.171,00 |
360.547,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.985,29 |
38.589,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.269.723,24 |
9.378.953,10 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.410.123,52 |
5.836.191,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
155.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.681.191,84 |
5.040.385,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
573.931,68 |
640.806,00 |
| B.
Rückstellungen |
93.288,00 |
79.926,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.766.311,72 |
3.462.835,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.269.723,24 |
9.378.953,10 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der LACOM GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben. Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: LACOM GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Lauchheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 510384
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres
Ausscheidens mit ihren Anschaffungskosten abzüglich
aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit
ihren Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen ausgebucht.
Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Dabei wurde die
lineare Abschreibungsmethode gewählt, da hierdurch der
tatsächliche Wertverlust der
Vermögensgegenstände am besten wiedergespiegelt
wird.
Bei den Zugängen an
Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem
Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe
abzuschreiben, soweit die Anschaffungs - und
Herstellungskosten vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerabzug für das einzelne Wirtschaftsgut Euro
800,00 nicht übersteigen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die
Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial
und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten
einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit
diese durch die Fertigung veranlasst sind. Den Risiken aus
längerer Lagerdauer oder eingeschränkter
Verwertbarkeit wird durch angemessene Abschläge
Rechnung getragen.
Erhaltene Anzahlungen auf künftige Lieferungen
von in den Vorräten enthaltenen Wirtschaftsgütern
wurden vom Bilanzwert der Vorräte abgesetzt, soweit
Leistungen und Materialeinkäufe für diese
Aufträge bereits erbracht bzw. getätigt wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertung Rechnung getragen. Hinsichtlich des
allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung
für Forderungen aus Liefer- und Leistungsverkehr mit 1
% (Inland) und 1 % (Ausland) gebildet worden.
Die
flüssigen Mittel (Kassenbestand,
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zu
Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Weise angesetzt, dass Vorauszahlungen für
künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt
wurden.
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte höher lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
3. Sonstige Angaben
3.1
Konzernzugehörigkeit
Muttergesellschaft: Kiener Maschinenbau GmbH
Sitz: Anton-Grimmer-Str. 2, 73466 Lauchheim
Die Firma Kiener Maschinenbau GmbH hält 100% der
Anteile an der Firma LACOM GmbH.
3.2
Vorgänge nach dem Bilanzstichtag
Am 30. Januar 2020 kündigte die
Weltgesundheitsorganisation ("WHO") einen globalen
Gesundheitsnotstand an, der auf einen neuen
Coronavirusstamm zurückzuführen ist (den
"COVID-19-Ausbruch") und informierte über die Risiken
für die internationale Gemeinschaft, da sich das Virus
über seinen Ursprungsort hinaus weltweit ausbreitet.
Am 11. März 2020 erklärte der Generaldirektor der
WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den Ausbruch offiziell
zu einer Pandemie.
Die Auswirkung des COVID-19-Ausbruchs wird sich ab
dem Datum dieses Abschlusses weiter entwickeln. Daher ist
es ungewiss, welches Ausmaß dieser Ausbruch auf die
finanzielle Lage, die Liquidität und die
künftigen Betriebsergebnisse der LACOM GmbH haben
wird. Das Management überwacht aktiv die globale
Situation hinsichtlich der finanziellen Lage,
Liquidität, der Kunden und der Belegschaft. Angesichts
der täglichen Entwicklung des COVID-19-Ausbruchs und
der globalen Reaktionen zur Eindämmung der Ausbreitung
ist die LACOM GmbH derzeit nicht in der Lage, die
Auswirkungen des CIVDS-19-Ausbruchs auf seine
Betriebsergebnisse, seine Finanzlage oder seine
Liquidität für das Geschäftsjahr 2020
vollumfänglich abzuschätzen. Zum aktuellen
Zeitpunkt sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen zu
erkennen.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Lauchheim, im Dezember 2020
LACOM GmbH
Dipl. Ing. Waldemar Kiener
Dipl. Ing. Stefan Kiener
Dipl. Kfm. techn. Jürgen Kiener
sonstige Berichtsbestandteile
Lauchheim, den 28. Dezember 2020
die Geschäftsführer
gez. Dipl. Ing. Waldemar Kiener
gez. Dipl. Ing. Stefan Kiener
gez. Dipl. Kfm. techn. Jürgen Kiener
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2020 festgestellt.
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