Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Tortechnik Benner GmbHLiquidiert
56244 Freilingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tortechnik Benner GmbHLangenhahnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Tortechnik Benner GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die neuen Vorschriften der Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Soweit in den Vorjahren GWG-Sammelposten gebildet wurden, erfolgt gem Art. 67 Abs 4 EGHGB eine Fortführung. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen BilMoG-Regelungen mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden den Vorschriften des BilMoG angepasst. Gem. Artikel 67 Abs 1 EGHGB ist der Betrag, der auf Grund der Bewertungsänderung zusätzlich in die Pensionsrückstellung einzustellen ist, auf 15 Jahre verteilt worden. In 2011 hat das Unternehmen den Restbetrag vollständig aufgelöst. Die Verpflichtung aus der Pensionsrückstellung ist mit dem Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung verrechnet worden. Auf die Bildung von latenten Steuern wurde entsprechend § 274a Nr. 5 HGB verzichtet Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Bruttoanlagenverzeichnis Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen. Rückstellungen für Pensionen Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 249 HBG i.V.m. § 252 bis 255 HBG. Nach § 253 Abs 1 HBG ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die Bewertung beruht auf dem modifizierten Teilwertverfahren. Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionsalter sowie folgende Bewertungsangaben zugrunde: -ein Rechnungszins von 5,15% p.a. gem. § 253 Abs 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. - keine Rentendynamik, da es sich um eine Festbetragszusage handelt - Fluktuationswahrscheinlichkeit in Höhe von 0,00% p.a. Als Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck. Der gem. § 67 Abs. 1 EGHBG gebildete Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung wurde 2010 mit den vorgeschriebenen 1/15 aufgelöst. Im Berichtsjahr wird der Restbetrag von 6.137,00 EUR komplett erfolgwirksam verbucht, so dass das Unternehmen zukünftig diesbezüglich keine Auflösungsverpflichtungen mehr hat. Unter Beachtung von § 254 HBG-E (Bildung von Bewertungseinheiten) wird die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wie folgt ermittelt:
Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt Euro -10.417,11. Auf neue Rechnung werden Euro -25.212,63 vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Wolfgang Benner Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2013 festgestellt. |
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