ENA-Film GmbH Filmproduktion
Selbe AdresseFilmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Johann Herbert Dr. Kittelmann seit 23.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIRGO Entertainment Agentur GmbHPulheim(vormals: Rödermark)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
AnhangA. Vorbemerkungen Gemäß § 264 HGB legt die Gesellschaft den folgenden Anhang vor:Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung wurden in Übereinstimmung mit den §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 283 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Die Bilanz wird gemäß § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- u. Verlustrechnung folgt dem gemäß § 275 Abs. 2 HGB vorgesehenen Gesamtkostenverfahren.
1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen bilanziert. 3. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
1. Organe Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Frau Vesna Jovanoska. Seit 22. April 2009 ist dies Herr Dr. Wolfgang Kittelmann.Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine Arbeitnehmer - § 285 Nr. 7 HGB Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag erreichten € 0,00 - § 329 Abs. 2 HGB. Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor.
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