STORK
KUNSTSTOFFMASCHINEN GmbH
Meinerzhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.151.811,00 |
1.484.174,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.805,00 |
4.168,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.150.000,00 |
1.480.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.609.411,69 |
1.431.327,20 |
| I.
Vorräte |
272.174,13 |
232.887,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.278.980,19 |
1.187.535,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.257,37 |
10.904,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.309,00 |
9.325,00 |
| Aktiva |
2.769.531,69 |
2.924.826,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.316.390,30 |
1.323.150,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
204.516,76 |
204.516,76 |
| II.
Gewinnrücklagen |
102.258,37 |
102.258,37 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.016.374,97 |
794.106,45 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
6.759,80 |
-222.268,52 |
| B.
Rückstellungen |
1.369.453,53 |
1.477.077,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.303,36 |
114.907,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
73.303,36 |
114.907,41 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.384,50 |
9.691,60 |
| Passiva |
2.769.531,69 |
2.924.826,20 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Meinerzhagen und
ist unter der Nummer HRB 4791 im Handelsregister beim
Amtsgericht Iserlohn eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
erstellt.
Nach den in § 267 HGB festgelegten
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die in der Bilanz ausgewiesenen Ausleihungen an
verbundene Unternehmen beinhalten zum Stichtag eine
ungesicherte Darlehensforderung in Höhe von
€ 1.150.000,00 gegen die
Gesellschafterin, welche plant, dieses Darlehen bis
spätestens Ende des Jahres 2026
zurück zu zahlen. Soweit die Rückzahlung
entgegen der Planung nicht erfolgen könnte,
müsste insoweit eine Abwertung der
Darlehensforderung erfolgen. Eine solche Abwertung
könnte zu einer entsprechenden Minderung des
Eigenkapitals führen, welches zum Stichtag insgesamt
€ 1.316.390,30 beträgt. Nach dem Stand vom
31.12.2023 würde eine vollständige
Wertberichtigung der Ausleihungen nicht zu einer
bilanziellen Überschuldung führen.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach
den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bewertungsmethoden
sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Bewertung
erfolgt unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.
Die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum
Nennwert angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.
Die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden
nach dem Erfüllungsbetragsverfahren unter Anwendung
des Passivprimats gemäß IDW RH FAB 1.021 i.V.m.
DAV/IVS-Ergebnisbericht angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig erscheint.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Als
passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden nicht gebildet.
4.
Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Erläuterungen
Einzelne Vermögensgegenstände und Schulden
können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren
Bilanzposten zugeordnet werden. Die Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen stellen
zugleich Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter dar. Aus Gründen der Klarheit und
Übersichtlichkeit wird gemäß § 265
Abs. 3 HGB darauf hingewiesen, dass der Posten "Forderungen
gegen verbundene Unternehmen" folgende Posten beinhaltet:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen €
34.598,50
Anlagevermögen
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen
gegen die Gesellschafterin. Es handelt sich hierbei um ein
ungesichertes Darlehen, dessen Rückzahlung bis
spätestens Ende 2026 erwartet wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben grundsätzlich
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Im Posten sonstige
Vermögensgegenstände sind Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€
890 (Vj. T€ 907) enthalten, deren Restlaufzeit mehr
als ein Jahr beträgt. Der Anspruch ist am
Bilanzstichtag rechtlich noch nicht entstanden.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
enthalten in Höhe von € 34.598,50 (Vj.
€ 0,00) Forderungen gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 GmbHG).
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene
Stammkapital beträgt € 204.516,76 (DM
400.000,00) und ist in voller Höhe eingezahlt bzw.
durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln
gebildet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Durch die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 I
EGHGB (Zuführung zur Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen nach den Regelungen des BilMoG bis zum
31. Dezember 2024 mit jährlich 1/15) ergibt sich zum
Bilanzstichtag ein ausstehender Zuführungsbetrag
(Unterdeckung) in Höhe von T€ 14,8. Zudem
resultiert aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von
T€ 12,5. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon
mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
|
davon
mit einer
Restlaufzeit
zwischen einem und fünf Jahren
|
davon
mit einer
Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Gesamt
|
73.303,36
|
73.303,36
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
114.907,41
|
114.907,41
|
0,00
|
0,00
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten in Höhe von
€ 0,00 (Vj. € 29.617,93)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
GmbHG).
5.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter im
Jahresdurchschnitt
|
|
2023
|
|
2022
|
|
|
|
Anzahl
|
|
Anzahl
|
|
|
|
9
|
|
11
|
|
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Leasingverträgen in Höhe von T€ 95 und
aus Mietverträgen über Büroräume von
jährlich T€ 7 mit einer Restlaufzeit der
Verträge von unbestimmter Dauer.
Organe
Im Geschäftsjahr 2023 wurde die
Geschäftsführung durch Herrn Peter Albert Gerrit
Boers, Kaufmann, Wierden, Niederlande, durchgeführt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Name und Sitz des Mutterunternehmens
Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14a HGB
ist die Stork Plastics Machinery B.V. mit Sitz in
Hengelo/Niederlande.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen nicht (Vj. € 0,00).
Meinerzhagen, den 07.
März 2024
Stork Kunststoffmaschinen GmbH
gez.
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2024
festgestellt.
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