Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 7662
Eingetragen
6.4.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Ankauf-Verkauf und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Wildfang
seit 30.12.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Altob GmbH

Bad Wünnenberg-Leiberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.600,00 12.600,00
B. Umlaufvermögen 10.575,24 10.933,81
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.575,24 10.933,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.175,24 23.533,81

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 23.175,24 23.533,81
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Bilanzverlust 2.024,76 1.666,19
davon Verlustvortrag 1.666,19 1.366,07
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.175,24 23.533,81

Anhang

Anwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes

- Für die G + V haben wir das bereits bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt § 275 S.1, 1 Halbj. HGB.

- Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden. § 252 Nr. 1 HGB.

- Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfaßt und werden voraussichtlich ihrer ND entsprechend abgeschrieben § 248 (2) HGB in Verbindung § 253 HGB.

- Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und Herstellungskosten bewertet § 253 (2) in Verbindung § 255 HGB.

- Leistungsbedingte Wertminderung werden durch planmäßige Abschreibungen erfaßt, die auf der Grundlage steuerlicher anerkannter Höchstsätze bemessen werden. Soweit steuerlich zulässig, erfolgte z. T. auch degressive mit Übergang auf planmäßig lineare AfA § 254 in Verbindung § 279 (2) HGB.

- GwG's werden gem. § 6 (2) EStG abgeschrieben.

- Warenbestände sind zu Anschaffungskosten aktiviert § 253 (3) HGB. § 279 (2) HGB.

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt zum Nennwert erfolgt § 253 (1) HGB.

- Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehen zugerechnet.

- Alle übrigen erkennbaren kfm. Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen berücksichtigt § 252 Nr. 4 HGB.

- Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passivert § 253 HGB.

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