Pham GmbH
62mLackieren von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mevlüt Mircali seit 26.1.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Hand GmbHBad HonnefJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Unternehmer/ Gesellschaft I. Rechtliche Verhältnisse B. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussC. Angaben zu Bilanzierung- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden D. Angaben zu BilanzpostenI. Verbindlichkeitenspiegel II. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 III GmbHG III. Sonderposten mit Rücklagenanteil IV. Haftungsverhältnisse E. Angaben zu G.u.V.- PostenI. Steuerliche Sonderabschreibungen F. Sonstige AngabenI. Anteilsbesitz II. Angaben nach §285 HGB III. Geschäftsführerorgane A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die Autohaus Hand GmbH erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und dabei ergänzend die Vorschriften des GmbH - Gesetzes beachtet. I. Rechtliche Verhältnisse
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich. 6.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 8) Für den Anhang wurden von dem größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 gebrauch gemacht. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. 2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00€ werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bis zu einem Restwert i. H. v. 0,00€. 7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. 8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und auf das steuerliche Minimum reduziert. 10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. D. Angaben zu Bilanzposten I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG 1.) Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter Verbindlichkeiten i. H. v.:
2.) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte auf den Konten 3560 und 3561 3.) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß aus dem jeweiligen Darlehensstand. 4.) Diese Beträge sind in dem Verbindlichkeitenspiegel bereits enthalten. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 2 EStG (n. F.) für künftige Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. E. Angaben zu G.u.V.- Posten I. Steuerliche Sonderabschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB vorgenommen. F. Sonstige Angaben I. Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine weiteren Beteiligungen. II. Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden im Rahmen banküblicher Besicherung durch Sicherungsübereignung und Gesellschafterbürgschaften gesichert. III. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Bad Honnef, den 07.10.2024 gez. Mevlüt Mircali, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2024 festgestellt. |
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