RK Metallbau Bergheim GmbHLiquidiert

50127 Bergheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 60337
Eingetragen
10.5.2007
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungHerstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
der Handel mit vorgefertigten Bauelementen, der Metallbau, die Statik und Ausführungsplanung im Hochbau.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Wolf
seit 22.1.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 3 angezeigt

Bodo Radschunat
Köln
20.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RK Metallbau Bergheim GmbH

Bergheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 3.216,00 4.640,00
I. Sachanlagen 3.216,00 4.640,00
C. Umlaufvermögen 194.542,22 145.448,34
I. Vorräte 17.782,00 26.608,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 176.252,28 96.659,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 507,94 22.179,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 197.758,22 162.588,34

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 30.063,01 32.788,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.788,20 0,00
III. Jahresfehlbetrag 2.725,19 -7.788,20
B. Rückstellungen 5.744,99 4.544,99
C. Verbindlichkeiten 161.950,22 125.255,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 161.950,22 125.255,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 197.758,22 162.588,34

Anhang


A.     Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB.
3)  Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen.
4 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- ­und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das vorhergehende Wirtschaftsjahr war ein Rumpfwirtschaftsjahr, so dass der Vergleich der Vorjahreswerte nur eingeschränkt möglich ist.
6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.
7) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden  sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
11) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

1.  Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2.  Bewertungsmethoden
1 ) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von € 150,00 bis € 1.000,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C. Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

2.  Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.‑Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 vorgenommen.

2. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Erträge sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).

4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen

5. Periodenfremde Aufwendungen / Erträge
Es liegen keine periodenfremde Aufwendungen und Erträge vor.


E. Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligung.

2. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft vom 01.01.2008 bis zum 21.01.2008 von Herrn Dipl.-Ingenieur Ronald Kotthoff, Ingenieur, Bergheim,  geführt. Ab dem 22.01.2008 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Kai Wolf , Techniker, Köln, geführt.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2008 - 31.12.2008

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.175,00 EUR.

20.3.2007 - 31.12.2007

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

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