RK
Metallbau Bergheim GmbH
Bergheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.216,00 |
4.640,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.216,00 |
4.640,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
194.542,22 |
145.448,34 |
| I.
Vorräte |
17.782,00 |
26.608,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
176.252,28 |
96.659,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
507,94 |
22.179,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
197.758,22 |
162.588,34 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.063,01 |
32.788,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.788,20 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.725,19 |
-7.788,20 |
| B.
Rückstellungen |
5.744,99 |
4.544,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
161.950,22 |
125.255,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
161.950,22 |
125.255,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
197.758,22 |
162.588,34 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB.
3) Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
4 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben. Das vorhergehende
Wirtschaftsjahr war ein Rumpfwirtschaftsjahr, so dass der
Vergleich der Vorjahreswerte nur eingeschränkt
möglich ist.
6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
7) Das Anlage‑ und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
11) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
1 ) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert von €
150,00 bis € 1.000,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten auf 5 Jahre verteilt
abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.‑Posten
1. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m.
§ 254 vorgenommen.
2. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Erträge sind
keine Erträge aus der Auflösung eines
Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB
i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten. Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus
der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil
(§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).
4. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen
5. Periodenfremde Aufwendungen / Erträge
Es liegen keine periodenfremde Aufwendungen und
Erträge vor.
E. Sonstige Angaben
1. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligung.
2. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft vom
01.01.2008 bis zum 21.01.2008 von Herrn Dipl.-Ingenieur
Ronald Kotthoff, Ingenieur, Bergheim, geführt.
Ab dem 22.01.2008 wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Kai Wolf , Techniker, Köln,
geführt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.175,00 EUR.
20.3.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
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