Compilion
AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.278,30 |
34.999,30 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
75,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.496,00 |
22.142,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
139.577,09 |
212.352,42 |
| I.
Vorräte |
10.945,80 |
18.375,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.914,07 |
28.565,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.717,22 |
165.411,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.674,97 |
2.190,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
171.530,36 |
249.542,12 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.941,62 |
148.708,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.708,84 |
50.682,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.232,78 |
48.025,82 |
| B.
Rückstellungen |
13.434,13 |
19.162,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.154,61 |
81.671,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
32.087,22 |
54.117,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
171.530,36 |
249.542,12 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerforderungen betreffen die Steuern für
das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden insgesamt
Verbindlichkeiten in Höhe von 55.154,61 Euro.
Darunter Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
in Höhe von 2.012,17 Euro.
Finanzanlage:
Mit Vertrag vom 31.12.2001 wurde mit der Fa. Palmi
Content AG eine atypische stille Gesellschaft
gegründet mit einer Beteiligung von 12.782,30 Euro
(25.000,00 DM).
In gleicher Höhe wurden bereits Verluste
zugewiesen. In 2011 ergab sich keine Änderung.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Peter Leipfinger
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2012 festgestellt.
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