Degen GmbH
Tuningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
72.583,00 |
91.379,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.541,00 |
10.313,00 |
| II. Sachanlagen |
66.042,00 |
81.066,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.592.979,81 |
1.601.435,79 |
| I. Vorräte |
1.380.004,83 |
1.411.108,80 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
184.792,33 |
141.146,86 |
| davon gegen Gesellschafter |
64.681,00 |
56.497,77 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
28.182,65 |
49.180,13 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.047,24 |
1.920,36 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
205.900,73 |
146.119,35 |
| Aktiva |
1.872.510,78
|
1.840.854,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
198.119,35 |
12.708,98 |
| III. Jahresfehlbetrag |
59.781,38 |
185.410,37 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
205.900,73 |
146.119,35 |
| B. Rückstellungen |
33.376,18 |
22.262,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.839.134,60 |
1.818.592,50 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.778.241,40 |
1.744.313,10 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.893,20 |
74.279,40 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
180.497,04 |
154.179,17 |
| Summe Passiva |
1.872.510,78 |
1.840.854,50 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1. Die Degen GmbH hat ihren Sitz in Tuningen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter der Nummer 601505 eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Degen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich
in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit)
sowie Angaben zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert
um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr
2023 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 1.000,00
€ nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs.
2 und 2a EStG. Die steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten insgesamt
von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
6. Die Abschreibung des, unter den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktivierten,
derivativen Firmenwertes der Degen GmbH erfolgt auf eine Nutzungsdauer von fünfzehn
Jahren. Dies entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Der bisherige Wertansatz wird entsprechend Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.
7. Sofern Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit ihren Herstellungskosten bzw.
ihren fortgeführten Herstellungskosten bewertet wurden, erfolgte dabei keine Einbeziehung
von Zinsen für Fremdkapital (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).
Umlaufvermögen
8. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten
und ggf. gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer
Tageswert ergeben hat, wurde entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.
9. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "Vorräte" ausgewiesenen unfertigen Erzeugnisse
wurden zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten
wurden dabei entsprechend dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der Rechnungsendpreise
ermittelt. Von diesem Wertansatz wurde für den im Rechnungsendpreis enthaltenen
allgemeinen Verwaltungs- und Vertriebskosten ein Abschlag von 1,5 % vorgenommen.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
10. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt. Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung
angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
11. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung
der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden
diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen
wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 €
und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
12. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis
der Handelsbilanz. Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen:
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 28,42
%. Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
13. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
14. Der Ansatz und die Bewertung der Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum
Vorjahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D. Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
15. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)
16. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen
beträgt jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
17. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die entsprechenden
Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht: Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 69.353,41 € (Vorjahr: 56.497,77 €). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Die
Beträge weisen Laufzeiten von bis zu einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
18. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
19. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in Höhe von 234.402,14 € mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 264.146,88 €). Beträge
mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 10.258,96
€ (Vorjahr: 12.900,06 €) enthalten. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind 205.812,71 € (Vorjahr: 159.036,74 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sicherheiten:
- Eigentumsvorbehalt - Sicherungsübereignung - Grundschulden
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
20. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft
die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit
wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.
E. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
21. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 16.
78609 Tuningen, den 01.10.2025
......................................................Degen GmbH gez. Roland Degen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2025 festgestellt.
|