Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 601505
Vorher
Sabo-Degen GmbH
Eingetragen
10.5.1990
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenWärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Tätigkeit im Bereich der Heizungs- und Lüftungstechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Roland Degen
Tuningen
52.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Degen GmbH

Tuningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 72.583,00 91.379,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.541,00 10.313,00
II. Sachanlagen 66.042,00 81.066,00
B. Umlaufvermögen 1.592.979,81 1.601.435,79
I. Vorräte 1.380.004,83 1.411.108,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 184.792,33 141.146,86
davon gegen Gesellschafter 64.681,00 56.497,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.182,65 49.180,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.047,24 1.920,36
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 205.900,73 146.119,35
Aktiva 1.872.510,78 1.840.854,50

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Verlustvortrag 198.119,35 12.708,98
III. Jahresfehlbetrag 59.781,38 185.410,37
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 205.900,73 146.119,35
B. Rückstellungen 33.376,18 22.262,00
C. Verbindlichkeiten 1.839.134,60 1.818.592,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.778.241,40 1.744.313,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 60.893,20 74.279,40
davon gegenüber Gesellschaftern 180.497,04 154.179,17
Summe Passiva 1.872.510,78 1.840.854,50

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

1. Die Degen GmbH hat ihren Sitz in Tuningen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer 601505 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Ge­sellschaft

2. Der Jahresabschluss der Degen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wur­de nach den Vor­schriften des Han­delsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

3. Die Gesellschaft über­schritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB gen­ann­ten Größen­merkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte Bilanz und den An­hang werden insoweit die größen­abhän­gi­gen Er­leich­terungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3,
§ 276 HGB und 288 HGB so­wie für Zwecke der Offen­le­gung § 326 HGB vollum­fäng­lich in An­spruch genommen.

Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)

4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjah­res­abschluss angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 Anlagevermögen

5. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagever­mögens wur­den zu An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­ko­sten, gege­be­nen­falls ver­min­dert um plan­mä­ßi­ge und au­ßer­planmäßi­ge Ab­schrei­bungen, be­wer­tet. Im Ge­schäfts­jahr 2023 kam die lineare Ab­schrei­bungsme­thode zur An­wendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Ta­bellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sach­anla­ge­vermögen erfolgt zeitanteilig.

Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anla­gevermögens, die einer selbständigen Nut­zung fähig sind und deren Anschaffungsko­sten 1.000,00 € nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die steuerbilanziel­len Vorschriften können, da der Posten insge­samt von unter­geordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Han­dels­bilanz übernommen werden.

6. Die Abschreibung des, unter den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktivier­ten, de­rivativen Firmenwertes der Degen GmbH er­folgt auf ei­ne Nut­zungs­dau­er von fünf­zehn Jahren. Dies entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der bisherige Wertansatz wird entsprechend Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibe­halten.

7. Sofern Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit ihren Herstellungskosten bzw. ih­ren fort­geführten Herstellungskosten bewertet wurden, erfolgte dabei keine Einbezie­hung von Zin­sen für Fremdkapital (§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Umlaufvermögen

8. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu An­schaf­fungs­ko­sten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemin­dert um An­schaf­fungs­kosten­minderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wur­den nicht ein­be­zogen. Sofern sich aus einem Bör­sen- oder Markt­wert ein nie­dri­ge­rer Ta­ges­wer­t ergeben hat, wur­de ent­spre­chend des für das Um­laufver­mö­gen gel­ten­den stren­gen Nie­derstwert­prinzips dieser zum Ansatz gebracht.

9. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "Vorräte" ausgewiesenen unfertigen Erzeug­nisse wurden zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Her­stel­lungsko­sten wur­den da­bei entspre­chend dem Arbeitsfortschritt retrograd auf Basis der Rechnungs­end­preise er­mittelt. Von die­sem Wertansatz wur­de für den im Rechnungs­end­preis ent­haltenen allgemeinen Verwaltungs- und Ver­triebsko­sten ei­n Ab­schlag von 1,5 % vor­ge­nom­men. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbe­zogen.

10. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonsti­ge Vermögensgegenstände so­wie die Liquiden Mit­tel wur­den im We­sent­li­chen mit dem Nenn­be­trag an­ge­setzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung ange­mes­se­ner Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen

11. Rückstellungen wurden nach Maßga­be des § 249 HGB zum An­satz ge­bracht. Die Be­mes­sung der Rückstellungen erfolgte da­bei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurtei­lung not­wen­digen Erfül­lungs­betra­ges.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden die­se mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver­gan­ge­nen sie­ben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeits­grund­sät­zen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und ei­ner Rest­laufzeit von mehr als einem Jahr kei­ner Ab­zin­sung unterworfen.

12. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen:

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 28,42 %.
Steuerliche Verlustvorträge wurden bei der Berechnung aktiver la­ten­ter Steu­ern berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

13. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

14. Der Ansatz und  die Bewertung der Posten der Bilanz erfolgte im Ver­gleich zum Vor­jahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

D. Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

15. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.

 Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

16. Die Rest­lauf­zeit bei For­de­rungen und sonsti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den be­trägt je­weils bis zu ei­nem Jahr.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesell­schaftern

17. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesell­schaf­tern nicht ge­son­dert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die ent­sprechen­den Anga­ben an die­ser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber Ge­sell­schaf­tern in Hö­he von 69.353,41 € (Vorjahr: 56.497,77 €). Verbindlichkeiten gegenüber Ge­sell­schaf­tern be­stehen in Hö­he von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Die Beträge weisen Lauf­zei­ten von bis zu ei­nem Jahr auf.

Bilanzierung der Ergebnisverwendung

18. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

19. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in Höhe von 234.402,14 € mit einer Rest­lauf­zeit von un­ter ei­nem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 264.146,88 €). Beträge mit einer Laufzeit von über fünf Jah­ren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 10.258,96 € (Vorjahr: 12.900,06 €) ent­hal­ten. Von den in der Bi­lanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 205.812,71 € (Vorjahr: 159.036,74 €) durch Pfand­rechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen han­delt es sich um fol­gen­de Sicher­hei­ten:

 - Eigentumsvorbehalt
 - Sicherungsübereignung
 - Grundschulden

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

20. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesell­schaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. In­soweit wird auf die­se An­gaben vollumfänglich verzichtet.

E. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeit­neh­mer

21. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftig­ten Arbeitnehmer betrug 16.

78609 Tuningen, den 01.10.2025

......................................................Degen GmbH
gez. Roland Degen

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2025 festgestellt.

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