KÖ
GmbH
Cloppenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.237,00 |
22.871,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.237,00 |
22.871,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.683,76 |
11.814,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.553,86 |
11.118,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
129,90 |
695,13 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
83.790,55 |
71.719,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.711,31 |
106.404,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
96.719,17 |
12.155,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.071,38 |
84.563,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
83.790,55 |
71.719,17 |
| B.
Verbindlichkeiten |
109.711,31 |
106.404,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
109.711,31 |
106.404,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.711,31 |
106.404,17 |
Anhang
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
1. Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechend dem
Vorjahr angewandt. Abweichungen hiervon ergeben sich aus
der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung
des Bilanzrechts (BilMoG). Danach sind für das
Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG
gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB die Vorschriften zur
Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) und zur
Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB), aber auch die
Erläuterungspflichten zur Stetigkeitsdurchbrechung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) nicht anzuwenden.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen. Die beweglichen Wirtschaftsgüter
werden - soweit günstiger - überwiegend degressiv
abgeschrieben. Von der Möglichkeit der vollen
Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Jahr
der Anschaffung wird Gebrauch gemacht.
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Waren sind
zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip ist
beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen abzüglich ausreichender Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen bewertet.
Die Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 1 EGHGB wird im
Jahr der erstmaligen Anwendung des BilMoG das Wahlrecht
ausgeübt, auf die Anpassung der Vorjahreszahlen zu
verzichten.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
ggü. Gesellschaftern in Höhe von €
109.708,52.
3. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Schirach Swetlana,
Großenkneten/ Ahlhorn geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Cloppenburg, den 31.07.2012
Der Geschäftsführer
Gezeichnet: Svetlana Schirach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2012
festgestellt.
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