Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
SES Service - Entsorgung - Sicherheit GmbHLiquidiert
66740 Saarlouis, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dr. Bernhard Schulze Langenhorst seit 3.3.2011 | Geschäftsführer |
Arnold Dr. Feldmann seit 13.7.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SES Service - Entsorgung - Sicherheit GmbHSaarlouisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnhang für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2010 SES Service-Entsorgung-Sicherheit GmbH, Saarlouis I. GRUNDLAGEN Die SES Service-Entsorgung-Sicherheit GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften, sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Im Berichtsjahr sind erstmals die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den Regelungen des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) anzuwenden. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzposten ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. In erstmaliger Anwendung der BilMoG-Bestimmungen bzw. der entsprechenden Übergangsregelungen wurde ein Betrag von 668,16 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2010 die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, 276 Satz 2 und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen . Das Gliederungsschema gemäß § 266 HGB wurde um folgende Positionen erweitert: - den gesonderten Ausweis der EDV-Programme innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens; - der Fuhrpark wird im Anlagevermögen gesondert aufgestellt; Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Folgende Abweichungen von in Vorperioden praktizierten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr neben der BilMoG-Umstellung vorgenommen: - Ab dem 01.01.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Für in 2009 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde die degressive Abschreibung genutzt. Aus der Bewertungsänderung ergeben sich geringere Abschreibungsbeträge von 467,43 €. Der Methodenwechsel wurde nach einer aufgrund von BilMoG angestoßenen Prüfung vorgenommen, um den tatsächlichen Entwertungsverlauf genauer abzubilden. - Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. In 2008 und 2009 wurde die Gruppenbewertung genutzt. Der Methodenwechsel wurde aus Vereinfachungsgründen vorgenommen. Aus der Bewertungsänderung ergeben sich höhere Abschreibungen von 10.219,85 €. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Bei vor dem 1.1.2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1.1.2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden: Maschinen, maschinelle Anlagen 2-8 Jahre Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 2-6 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-19 Jahre Zugänge zuSachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens ausgebucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 150 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 150 € zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. In den Jahren 2008 und 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungs- / -herstellungskosten den Betrag von 150 €, nicht aber den Betrag von 1.000 € überschritten, eine Gruppenbewertung vorgenommen. Danach wurde für diese Vermögensgegenstände ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden 4 Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wurde bzw. fortgeführt wird. Seit 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 410 € aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden ab 2010für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes . Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgt unter aktive latente Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38.117,55 € (Vorjahr: 2.343,49 €) sowie Forderungen gegen Gesellschafter REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG in Höhe von 11.942,32 € (Vorjahr: 0,00 € ). Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen aus Umsatzsteuer in Höhe von 45.043,88 € (Vorjahr: Verbindlichkeit 13.869,79 €) sowie eine Verrechnung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 33.101,56 € (Vorjahr: Verbindlichkeit 26.016,10 €). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 250.000,00 €. Aufgrund folgender Sachverhalte wurde im Rahmen der BilMoG- Erstbewertung eine Einstellung in die Gewinnrücklage vorgenommen: - Temporäre Differenz im Hinblick auf Unterschiede in der Bewertung der Urlaubsrückstellungen zwischen Handels- und Steuerbilanz in Höhe von 668,16 €. Im Eigenkapital sind folgende zur Ausschüttung gesperrte Beträge enthalten:
Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen insgesamt 326.907,74 € (Vorjahr: 437.128,56 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen wie im Vorjahr ausschließlich auf Lieferungen und Leistungen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten: Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält bereits erhaltene Zahlungen für zukünftige Ansprüche sowie bereits vereinnahmte Entsorgungserlöse, bei denen die angenommenen Abfallmengen noch nicht verwertet bzw. beseitigt wurden bzw. für Leistungen, die noch nicht vollständig erbracht worden sind. Weitere Angaben zur Bilanz: Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 583.002,81 € soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Außerordentliche Aufwendungen und Erträge: Außerordentliche Erträge bestehen in Höhe von 26.331,92 € und betreffen im Jahr 2009 gebildete Aufwandsrückstellungen (Artikel 67 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz EGHGB). V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIG UNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS AG & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG mit Sitz in Selm, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG ist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen. VI. ANGABEN ZU GESELLSCHAFTSORGANEN Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaftgehörten im Berichtsjahr an: Dr. Arnold Feldmann Geschäftsführer der SES Service-Entsorgung-Sicherheit GmbH Nottuln Claudy Lejeune bis 21.05.2010 Geschäftsführer der N.V. REMONDIS Industrial Services SA, Belgien Büllingen, Belgien Jürgen Feiler ab dem 21.05.2010 Vertriebsleiter der REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG Hamm SES Service-Entsorgung-Sicherheit GmbH Saarlouis, den 14. Februar 2011 ____________________________ ____________________________ Dr. Arnold Feldmann Jürgen Feiler
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.04.2011 |
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