F4 Fender
Produktions GmbH
Rechlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
960.854,26 |
326.906,85 |
| I.
Vorräte |
630.870,63 |
278.515,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.345,00 |
20.510,36 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.638,63 |
27.881,46 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
348.980,22 |
83.605,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.309.834,48 |
410.512,54 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-108.605,69 |
| III.
Bilanzverlust |
373.980,22 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
348.980,22 |
83.605,69 |
| B.
Rückstellungen |
5.900,00 |
22.551,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.303.934,48 |
387.961,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.309.834,48 |
410.512,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten
Steuerbilanz wurde verzichtet, da keine zwingenden
Abweichungen zur Handelsbilanz vorliegen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurden, sofern erforderlich,
durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde
nicht gebildet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen.
Rückstellungen, die gemäß § 253
Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Forderungen haben 0,0 TEUR eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von € 203,1 TEUR.
Von den Verbindlichkeiten haben 1.303,9 TEUR eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr, 0,0 TEUR eine Restlaufzeit
von 1 - 5 Jahren
und
t 0,0 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Von den Verbindlichkeiten sind 0,0 TEUR durch
Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 626,6 TEUR.
Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe
von 0,0 TEUR.
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit betragen 0,0 TEUR.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Buchung bewertet. Das
Niederstwertprinzip für Forderungen und das
Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten werden im
Wertansatz beachtet.
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch die Herren
Stefan Hochstein und Michael Weiss wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt
0 Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und
Leasingverträgen bestanden keine finanziellen
Verpflichtungen von Bedeutung.
5. Der in der Bilanz ausgewiesene nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von
348.980,22 EUR führt zu einer rechnerischen
Überschuldung der Gesellschaft in gleicher Höhe.
Im Kalender 2015 haben die verbundenen Unternehmen,
die ShibataFenderTeam Produktions GmbH und die
ShibataFenderTeam AG, hinsichtlich der bestehenden
Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen in
Höhe von 186.338,84 EUR bzw. 208.225,72 EUR den
Rangrücktritt in eben dieser Höhe erklärt,
so dass von einer positiven Fortführungsprognose
auszugehen ist. Eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne ist somit nicht gegeben.
Rechlin, 3. März 2016
gez. Stefan Hochstein und Michael Weiss
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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