F4 Fender Produktions GmbHLiquidiert

17248 Rechlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 8116
Eingetragen
27.1.2014
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Polstermöbeln
Gegenstand
die Produktion von schaumgefüllten Fendern und Bojen sowie ähnlichen Produkten für den marinen Einsatz

Historie

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Management

NameRolle
Michael Weiss
seit 27.1.2014
Geschäftsführer
Stefan Hochstein
seit 27.1.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

F4 Fender Produktions GmbH

Rechlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 960.854,26 326.906,85
I. Vorräte 630.870,63 278.515,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 254.345,00 20.510,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 75.638,63 27.881,46
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 348.980,22 83.605,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.309.834,48 410.512,54

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -108.605,69
III. Bilanzverlust 373.980,22 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 348.980,22 83.605,69
B. Rückstellungen 5.900,00 22.551,23
C. Verbindlichkeiten 1.303.934,48 387.961,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.309.834,48 410.512,54

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr. 

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten Steuerbilanz wurde verzichtet, da keine zwingenden Abweichungen zur Handelsbilanz vorliegen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden, sofern erforderlich, durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen.

Rückstellungen, die gemäß § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Von den Forderungen haben 0,0 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von € 203,1 TEUR.

Von den Verbindlichkeiten haben 1.303,9 TEUR eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, 0,0 TEUR eine Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren und                                                      t 0,0 TEUR eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind 0,0 TEUR durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 626,6 TEUR.

Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von 0,0 TEUR.

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 0,0 TEUR.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Buchung bewertet. Das Niederstwertprinzip für Forderungen und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten werden im Wertansatz beachtet.

IV. Sonstige Angaben

1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die Herren Stefan Hochstein und Michael Weiss wahrgenommen.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 0 Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und Leasingverträgen bestanden keine finanziellen Verpflichtungen von Bedeutung.
5. Der in der Bilanz ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 348.980,22 EUR führt zu einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft in gleicher Höhe.
Im Kalender 2015 haben die verbundenen Unternehmen, die ShibataFenderTeam Produktions GmbH und die ShibataFenderTeam AG, hinsichtlich der bestehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen in Höhe von 186.338,84 EUR bzw. 208.225,72 EUR den Rangrücktritt in eben dieser Höhe erklärt, so dass von einer positiven Fortführungsprognose auszugehen ist. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne ist somit nicht gegeben.

Rechlin, 3. März 2016

gez. Stefan Hochstein und Michael Weiss
 - Geschäftsführer -
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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