IOH Consulting GmbHLiquidiert

Hollerallee 8, 28209 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 28177 HB
Vorher
nyrs Einhundertdreizehnte Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
9.1.2002
Branche
UnternehmensberatungVermittlung von ArbeitskräftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Personal- und Unternehmensberatung aller Art, speziell Personalvermittlung sowie sämtliche Leistungen im Rahmen von Beschäftigungsförderungsmodellen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ilse Otholt-Haneberg
Bremen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IOH Consulting GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.749,00 13.451,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.920,00 8.100,00
II. Sachanlagen 3.829,00 5.351,00
B. Umlaufvermögen 24.453,46 29.904,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.403,74 29.861,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.049,72 43,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.039,79 2.214,96
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 133.127,42 120.788,28
Bilanzsumme, Summe Aktiva 168.369,67 166.358,72

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 158.127,42 145.788,28
davon Verlustvortrag 145.788,28 122.264,57
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 133.127,42 120.788,28
B. Rückstellungen 11.401,47 16.410,02
C. Verbindlichkeiten 156.968,20 149.948,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.286,30 24.750,68
davon gegenüber Gesellschaftern 74.405,40 74.405,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 168.369,67 166.358,72

Anhang


 
Anhang
 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der IOH Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


Sonstige Pflichtangaben

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2010 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 133.127,42 EUR.

Die Insolvenzordnung bestimmt in § 19:

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.

(2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.

(Befristete Neufassung des § 19 InsO, gültig bis zum 31.12.2013)

Mit Wirkung ab 18.10.2008 ist der Wortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 1 dahingehend geändert worden, daß die Frage der Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens nicht lediglich Relevanz für den Bewertungsansatz des Vermögens hat, sondern den Insolvenzgrund der Überschuldung entfallen läßt. Nach dem (zeitlich befristeten) Willen des Gesetzgebers kommt eine Überschuldung nicht in Betracht, wenn nach überwiegender Wahrscheinlichkeit die Finanzkraft eines Unternehmens mittelfristig zur Fortführung ausreicht.


Wir haben die Geschäftsführung hinsichtlich der laufenden Überwachung über die insolvenzrechtlichen Normen informiert und auf die Erfordernis einer Fortführungsprognose hingewiesen. Die Geschäftsführung hat uns darüber unterrichtet, daß eine entsprechende Prognose für das laufende und das folgende Kalenderjahr von ihr erstellt ist. Hiernach ist nach den Feststellungen der Geschäftsführung mittelfristig die Fortführung des Unternehmens gewährleistet.
Zu den Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Frau Otholt-Haneberg und deren Ehemann Holger Haneberg ist anzumerken, daß zugunsten der Gesellschaft Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden, in denen die Gesellschafterin und ihr Ehemann mit ihren Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt 141.681,90 EUR im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger dergestalt zurücktreten, dass ihre Forderungen nur aus künftigen Gewinnen, einem eventuellen Liquidationsüberschuss oder - nach Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung - aus dem die sonstigen übersteigendem Vermögen der Gesellschaft zu begleichen sind. Eine Prüfung der Überschuldung sowie der von der Geschäftsführung erstellten Prognoserechnung haben wir nicht vorgenommen. Die grundsätzlichen Erwägungen, die die Geschäftsführung bei der Aufstellung der Unterlagen getroffen hat, wurden uns plausibel erläutert, weshalb die Aufstellung des Jahresabschlusses unverändert nach den "going -Concern"- Prämissen gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB erfolgte.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Erste Geschäftsführerin:
Ilse Otholt-Haneberg
wohnhaft
Hollerlander Weg 92
 
 
 
28355 Bremen

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.

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