IOH
Consulting GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.749,00 |
13.451,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.920,00 |
8.100,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.829,00 |
5.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.453,46 |
29.904,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.403,74 |
29.861,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.049,72 |
43,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.039,79 |
2.214,96 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
133.127,42 |
120.788,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
168.369,67 |
166.358,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
158.127,42 |
145.788,28 |
| davon
Verlustvortrag |
145.788,28 |
122.264,57 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
133.127,42 |
120.788,28 |
| B.
Rückstellungen |
11.401,47 |
16.410,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
156.968,20 |
149.948,70 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.286,30 |
24.750,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
74.405,40 |
74.405,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
168.369,67 |
166.358,72 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der IOH Consulting GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2010 ergibt sich ein
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe
von 133.127,42 EUR.
Die Insolvenzordnung bestimmt in § 19:
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die
Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2) Überschuldung liegt vor, wenn das
Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen
auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder
aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen
wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß
§ 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der
Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs.
1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden
ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu
berücksichtigen.
(Befristete Neufassung des § 19 InsO,
gültig bis zum 31.12.2013)
Mit Wirkung ab 18.10.2008 ist der Wortlaut des §
19 Abs. 2 Satz 1 dahingehend geändert worden,
daß die Frage der Fortführungsmöglichkeit
des Unternehmens nicht lediglich Relevanz für den
Bewertungsansatz des Vermögens hat, sondern den
Insolvenzgrund der Überschuldung entfallen
läßt. Nach dem (zeitlich befristeten) Willen des
Gesetzgebers kommt eine Überschuldung nicht in
Betracht, wenn nach überwiegender Wahrscheinlichkeit
die Finanzkraft eines Unternehmens mittelfristig zur
Fortführung ausreicht.
Wir haben die Geschäftsführung hinsichtlich
der laufenden Überwachung über die
insolvenzrechtlichen Normen informiert und auf die
Erfordernis einer Fortführungsprognose hingewiesen.
Die Geschäftsführung hat uns darüber
unterrichtet, daß eine entsprechende Prognose
für das laufende und das folgende Kalenderjahr von ihr
erstellt ist. Hiernach ist nach den Feststellungen der
Geschäftsführung mittelfristig die
Fortführung des Unternehmens gewährleistet.
Zu den Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Frau
Otholt-Haneberg und deren Ehemann Holger Haneberg ist
anzumerken, daß zugunsten der Gesellschaft
Rangrücktrittsvereinbarungen abgeschlossen wurden, in
denen die Gesellschafterin und ihr Ehemann mit ihren
Darlehensforderungen in Höhe von insgesamt 141.681,90
EUR im Rang hinter die Forderungen anderer Gläubiger
dergestalt zurücktreten, dass ihre Forderungen nur aus
künftigen Gewinnen, einem eventuellen
Liquidationsüberschuss oder - nach Beseitigung der
buchmäßigen Überschuldung - aus dem die
sonstigen übersteigendem Vermögen der
Gesellschaft zu begleichen sind. Eine Prüfung der
Überschuldung sowie der von der
Geschäftsführung erstellten Prognoserechnung
haben wir nicht vorgenommen. Die grundsätzlichen
Erwägungen, die die Geschäftsführung bei der
Aufstellung der Unterlagen getroffen hat, wurden uns
plausibel erläutert, weshalb die Aufstellung des
Jahresabschlusses unverändert nach den "going
-Concern"- Prämissen gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
erfolgte.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erste
Geschäftsführerin:
|
Ilse Otholt-Haneberg
|
wohnhaft
|
Hollerlander Weg 92
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|
28355 Bremen
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011 festgestellt.
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