Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH

Kreuzbreite 22, 31675 Bückeburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 2014
Eingetragen
16.2.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb eines Transportunternehmens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäftsmaßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen mittelbar oder unmittelbar beteiligen oder die Geschäftsführung bei solchen Unternehmen übernehmen. Sie kann des weiteren den Kauf und Verkauf von Material betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Stefan Wallenhorst
seit 1.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Stefan Wallenhorst
57.00%
Valentin Gründelius
43.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Wallenhorst
Strosenheimstr. 14, 31675 Buckeburg
38.350 €
57.00%
Valentin Gründelius
31675 Buckeburg
28.890 €
43.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH

Bückeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 267.882,46 266.059,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 42,20 42,20
III. Finanzanlagen 267.839,26 266.016,42
B. Umlaufvermögen 283.135,06 518.402,83
I. Vorräte 31.660,77 33.790,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 71.957,20 101.758,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 179.517,09 382.853,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.072,43 2.462,61
Summe Aktiva 554.089,95 786.925,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 400.864,95 586.639,17
I. Gezeichnetes Kapital 38.350,00 38.350,00
II. Gewinnvortrag 548.289,17 723.880,59
III. Jahresfehlbetrag 185.774,22 175.591,42
B. Rückstellungen 117.329,45 153.914,85
C. Verbindlichkeiten 35.895,55 46.371,04
Summe Passiva 554.089,95 786.925,06

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. ALLGEMEINES

1. Identifikation der Gesellschaft

Die Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH hat ihren Sitz in Bückeburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Stadthagen (Reg. Nr. HR B 2014).

2. Angaben zu Form und Darstellung der Rechnungslegung

Die Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Für die Offenlegung werden die Erleichterungen gem. § 326 HGB sowie die Aufstellungserleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274 a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren.

Soweit einschlägig, wurde das Gliederungsschema für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angepasst.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. In 2023 angeschaffte geringwertige Vermögensposten mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden vollständig abgeschrieben. Auch die Finanzanlagen werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten bewertet; im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren, beizulegenden Wert. Vor dem Hintergrund nur geringfügiger Auswirkungen ist auf eine von den steuerrechtlichen Vorschriften abweichende handelsrechtliche Handhabung verzichtet worden.

Vorratsbestände werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit Gründe für Wertminderungen vorliegen, werden diese durch hinreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Gründe für die Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren nicht erkennbar.

Kassenbestände und Bankguthaben wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Pensionsrückstellungen werden nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck bewertet. Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde gelegt. Angesichts des Status des Pensionsberechtigten wurden keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Es wurde keine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung und keine erwartete Anpassung der laufenden Leistungen berücksichtigt. Als Rechnungszins wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (im Vorjahr: 1,79 %) angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt (RückAbzinsV, Stand Dezember 2023). Damit folgt die handelsrechtliche Bilanzierung weiterhin nicht den steuerlich vorgegebenen Zinssätzen.

Soweit maßgebend, werden auch die übrigen langfristigen Rückstellungen entsprechend ihrer jeweiligen Restlaufzeit mit den von der Bundesbank vorgegebenen Zinssätzen abgezinst.

Gemäß der Vorschrift des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind mit den Pensionsrückstellungen diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, verrechnet worden. Da der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände den Betrag der Pensionsrückstellung nicht übersteigt, ist der Differenzbetrag aus Pensionsrückstellung und den maßgebenden Vermögensgegenständen unter dem Posten "Rückstellungen aus Pensionen" ausgewiesen worden.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Vorräte

Die Vorräte beinhalten in der Unterposition "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren" im Wesentlichen Kraftstoffbestände sowie Ersatzteile und Reparaturmaterial für Lastkraftwagen. Gründe für die Vornahme von Einzelwertberichtigungen lagen nicht vor.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben ebenso wie die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzgebühren und Kfz-Steuern.

4. Rückstellungen

Unter diesen Posten werden Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren mit einem Erfüllungsbetrag i. H. v. EUR 193.938 (VJ EUR 192.085) bewertet. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Rückdeckungsversicherungen), sind in Höhe von EUR 112.602 (VJ EUR 106.185) gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden. Der Saldo aus Altersversorgungsverpflichtungen und -ansprüchen beträgt somit EUR 81.336 (Vorjahr EUR 85.900).

Bei den sonstigen Rückstellungen sind die Urlaubsverpflichtungen und die Kosten für die Aufbewahrung von Unterlagen von besonderem Gewicht.

5. Verbindlichkeiten

Davon Restlaufzeit

2023

bis 1 Jahr
mehr
als 1 Jahr
über
5 Jahre
EUR EUR EUR
- Sonstige Verbindlichkeiten 35.896 35.896 0 0
(Vorjahr) (46.371) (46.371) (0) (0)
davon aus Steuern; 3.561 3.561 0 0
(Vorjahr) (12.805) (12.805) (0) (0)
davon i. R. der sozialen Sicherheit; 739 739 0 0
(Vorjahr) (1.140) (1.140) (0) (0)
davon gegenüber Gesellschaftern 0 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)

6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften u. ä. bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von Grundstücks- und Fahrzeugmietverträgen sowie Lizenzen. Der Gesamtbetrag zukünftig hieraus zu

erbringender Zahlungen beläuft sich auf EUR 9.920,27. Hiervon sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt EUR 9.920,27 zur Zahlung fällig.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Hinsichtlich der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung wird von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Gewinnverwendung

Gemäß § 288 Abs. 1 Nr.1 HGB werden Angaben zur Gewinnverwendung nicht offen gelegt.

2. Ausschüttungssperre

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung (Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren) per 31.12.2023 EUR 3.026,00. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre.

3. Anzahl Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 13 Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Geschäftsführer

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023:

Stefan Wallenhorst, Bückeburg

Jutta Wallenhorst, Bückeburg

 

Bückeburg, den 05.03.2025

Gez. Stefan Wallenhorst Gez. Jutta Wallenhorst, Geschäftsführer Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.3.2025.

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