STEFAN WALLENHORST GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jutta, geb. Reinhardt Wallenhorst seit 9.1.2006 | Geschäftsführer |
Stefan Wallenhorst seit 1.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stefan Wallenhorst | 57.00% |
Valentin Gründelius | 43.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferdinand Wallenhorst Transport GmbHBückeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. ALLGEMEINES 1. Identifikation der Gesellschaft Die Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH hat ihren Sitz in Bückeburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Stadthagen (Reg. Nr. HR B 2014). 2. Angaben zu Form und Darstellung der Rechnungslegung Die Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Für die Offenlegung werden die Erleichterungen gem. § 326 HGB sowie die Aufstellungserleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 274 a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren. Soweit einschlägig, wurde das Gliederungsschema für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angepasst. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der Ferdinand Wallenhorst Transport GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. In 2023 angeschaffte geringwertige Vermögensposten mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 800,00 EUR wurden vollständig abgeschrieben. Auch die Finanzanlagen werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungskosten bewertet; im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren, beizulegenden Wert. Vor dem Hintergrund nur geringfügiger Auswirkungen ist auf eine von den steuerrechtlichen Vorschriften abweichende handelsrechtliche Handhabung verzichtet worden. Vorratsbestände werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit Gründe für Wertminderungen vorliegen, werden diese durch hinreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Gründe für die Bildung von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren nicht erkennbar. Kassenbestände und Bankguthaben wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Pensionsrückstellungen werden nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck bewertet. Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde gelegt. Angesichts des Status des Pensionsberechtigten wurden keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Es wurde keine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung und keine erwartete Anpassung der laufenden Leistungen berücksichtigt. Als Rechnungszins wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (im Vorjahr: 1,79 %) angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt (RückAbzinsV, Stand Dezember 2023). Damit folgt die handelsrechtliche Bilanzierung weiterhin nicht den steuerlich vorgegebenen Zinssätzen. Soweit maßgebend, werden auch die übrigen langfristigen Rückstellungen entsprechend ihrer jeweiligen Restlaufzeit mit den von der Bundesbank vorgegebenen Zinssätzen abgezinst. Gemäß der Vorschrift des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind mit den Pensionsrückstellungen diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, verrechnet worden. Da der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände den Betrag der Pensionsrückstellung nicht übersteigt, ist der Differenzbetrag aus Pensionsrückstellung und den maßgebenden Vermögensgegenständen unter dem Posten "Rückstellungen aus Pensionen" ausgewiesen worden. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Vorräte Die Vorräte beinhalten in der Unterposition "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren" im Wesentlichen Kraftstoffbestände sowie Ersatzteile und Reparaturmaterial für Lastkraftwagen. Gründe für die Vornahme von Einzelwertberichtigungen lagen nicht vor. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben ebenso wie die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst im Wesentlichen im Voraus bezahlte Lizenzgebühren und Kfz-Steuern. 4. Rückstellungen Unter diesen Posten werden Rückstellungen für Pensionen und sonstige Rückstellungen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren mit einem Erfüllungsbetrag i. H. v. EUR 193.938 (VJ EUR 192.085) bewertet. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Rückdeckungsversicherungen), sind in Höhe von EUR 112.602 (VJ EUR 106.185) gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden. Der Saldo aus Altersversorgungsverpflichtungen und -ansprüchen beträgt somit EUR 81.336 (Vorjahr EUR 85.900). Bei den sonstigen Rückstellungen sind die Urlaubsverpflichtungen und die Kosten für die Aufbewahrung von Unterlagen von besonderem Gewicht. 5. Verbindlichkeiten
6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften u. ä. bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aufgrund von Grundstücks- und Fahrzeugmietverträgen sowie Lizenzen. Der Gesamtbetrag zukünftig hieraus zu erbringender Zahlungen beläuft sich auf EUR 9.920,27. Hiervon sind im Geschäftsjahr 2024 insgesamt EUR 9.920,27 zur Zahlung fällig. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Hinsichtlich der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung wird von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. IV. ERGÄNZENDE ANGABEN 1. Gewinnverwendung Gemäß § 288 Abs. 1 Nr.1 HGB werden Angaben zur Gewinnverwendung nicht offen gelegt. 2. Ausschüttungssperre Gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung (Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren) per 31.12.2023 EUR 3.026,00. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre. 3. Anzahl Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 13 Arbeitnehmer beschäftigt. 4. Geschäftsführer Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023: Stefan Wallenhorst, Bückeburg Jutta Wallenhorst, Bückeburg
Bückeburg, den 05.03.2025 Gez. Stefan Wallenhorst Gez. Jutta Wallenhorst, Geschäftsführer Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.3.2025. |
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