Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 351700
Eingetragen
20.2.1998
Branche
Großhandel mit FlachglasBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb und Bearbeitung von technischen Folien sowie artverwandten Produkten zum Oberflächenschutz.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andre Petersen
seit 25.11.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
45.00%
45.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
André Petersen
69181 Leimen
13.500 €
45.00%
Tina Mohr
69207 Sandhausen
13.500 €
45.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CTS Folien Service GmbH

St. Leon-Rot

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

38.545,00

258,00

I. Sachanlagen

38.295,00

8,00

II. Finanzanlagen

250,00

250,00

B. Umlaufvermögen

709.883,85

739.012,45

I. Vorräte

164.260,10

121.829,32

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

50.977,76

28.642,88

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

494.645,99

588.540,25

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.556,63

5.901,90

Summe Aktiva

752.985,48

745.172,35



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

706.731,00

661.975,69

I. Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II. Bilanzgewinn

676.731,00

631.975,69

B. Rückstellungen

4.916,00

16.068,00

C. Verbindlichkeiten

41.338,48

67.128,66

Summe Passiva

752.985,48

745.172,35

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der CTS Folien Service GmbH mit Sitz in St. Leon-Rot (Handelsregister: Mannheim , HR-Nr. 351700 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

C. Sonstige Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname

Vorname

Berufsbezeichnung

Vertretungsbefugnis

Mohr

Tina

Geschäftsführerin

Einzelvertretung

Petersen

André

Geschäftsführer

Einzelvertretung

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

(2) Arbeitnehmerzahl

Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

D. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten

insgesamt

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

Restlaufzeit

über 1 Jahr

Restlaufzeit

davon über 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

16.434,98

16.434,98

0,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

24.903,50

24.903,50

0,00

0,00

Summen Geschäftsjahr

41.338,48

41.338,48

0,00

0,00

E. Haftungsverhältniss

Am Abschlussstichtag waren keine Haftungsverhältnisse bekannt.

 

St.Leon-Rot, den 09. Oktober 2024

gez. Tina Mohr und André Petersen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09. Oktober 2024

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