Terracotta Gastro GmbHLiquidiert

04279 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 18049
Vorher
Franziska Aich Motorsport GmbHSeeterrassen Gastronomie- und Betriebs GmbH
Eingetragen
23.7.2001
Branche
Imbissstuben u. Ä.Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Gegenstand
Betreiben von Imbissen

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Terracotta Gastro GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 206,20 297,85
I. Sachanlagen 206,20 297,85
B. Umlaufvermögen 66.386,87 65.586,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.386,87 65.586,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.000,00 50.000,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 66.593,07 65.884,34

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 54.481,16 53.959,18
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 28.959,18 -19.433,73
III. Jahresüberschuss 521,98 48.392,91
B. Rückstellungen 4.128,72 3.890,75
C. Verbindlichkeiten 7.983,19 8.034,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.983,19 8.034,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 66.593,07 65.884,34

Anhang


Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse

Das Unternehmen wurde durch beurkundeten Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2001 zunächst als Franziska Aich Motorsport GmbH gegründet. Seit dem 18.04.2005 lautet die Firma Terracotta Gastro GmbH. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht) Leipzig erfolgte unter Nr. HRB 18049.

Das Stammkapital der Gesellschaft betrug im vorliegenden Wirtschaftsjahr unverändert EUR 25.000,00. Hiervon hielten als Stammeinlagen

 Frau Anne Lueg (vorm.) Aich
 04207 Leipzig EUR 15.000 (= 60 v.H.),

 Frau Ines Freyer
 04288 Leipzig EUR   2.500 (= 10 v.H.),

 Frau Sophia Hafermann
 04229 Leipzig EUR   2.500 (= 10 v.H.),

 Herr Friedrich Pohl
 04229 Leipzig EUR   2.500 (= 10 v.H.),

 Herr Dr. Silvio Szymula
 04105 Leipzig EUR   2.500 (= 10 v.H.).

Die Einlagen sind voll einbezahlt.

Das Unternehmen ist auf unbestimmte Zeitdauer errichtet.

Unternehmensgegenstand ist - das Betreiben von Imbissen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Handelsrechtlich ist das Unternehmen derzeit in die Größenklasse " kleine GmbH" i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB einzuordnen, da von den maßgeblichen Schwellenwerten für eine etwaige Zuordnung zur nächst größeren Klasse (sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft) - Höhe der Bilanzsumme, Höhe der Umsatzerlöse, Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt - nach den Beurteilungskriterien des § 267 Abs. 4 HGB keiner überschritten ist.
Für die Gesellschaft besteht hiernach keine Prüfungspflicht nach §§ 316 ff. HGB. Die daneben bestehenden Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB (Verzicht auf die Aufstellung eines Lageberichts) und 326 HGB ( keine Publizitätspflichten hinsichtlich Gewinn- und Verlustrechnung nebst einschlägigem Anhangsteil) bei Offenlegung zum Handelsregister (Registerpublizität) werden in Anspruch genommen.

Sonstige Angaben

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgten keine wirtschaftlichen Aktivitäten (ruhender Geschäftsbetrieb). Jedoch ist die Aufnahme eines neuen Geschäftsbetriebs im gastronomischen Bereich ab dem Jahr 2012 vorgesehen.

Geschäftsführung und Vertretung

Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden die Pflicht zur Geschäftsführung und das Recht zur Vertretung wahrgenommen von Herrn Jens Cernik als einzelvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer.

Ergebnisverwendung

Der erzielte Gewinn (Jahresüberschuss) dieses Wirtschaftsjahres ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6 EStG) nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie einem Wertverzehr unterliegen, um Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden jeweils nach betriebsgewöhnlicher bzw. voraussichtlicher Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear bzw. nach der geometrisch-degressiven Methode vorgenommen. Ein etwa gebotener Übergang von degressiver zu linearer Abschreibung erfolgt dabei regelmäßig, sobald dies zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen werden mit dem Betrag passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der zu erwartenden ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich ist. Sie werden so bemessen, dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet.

Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich beachtet.

Ein grundlegender Wechsel in den Bilanzierungsmethoden oder gravierende Änderungen in der Ausübung von Bewertungswahlrechten fanden nicht statt.
E rläuterungen zur Bilanz

Bei den insgesamt bilanzierten Verbindlichkeiten sind, soweit aus hier vorliegenden Unterlagen ersichtlich, keine durch Pfandrechte gesichert. Ferner wird auf übliche zugunsten von Gläubigern bestehende Eigentumsvorbehalte und sonstige ähnliche Sicherungsrechte gem. BGB hingewiesen.
N eben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind als Eventualverbindlichkeiten latente Gewährleistungsrisiken als Haftungsverhältnisse lt. § 251 HGB zu vermerken. Ggf. stehen diesen jedoch entsprechende Rückgriffsforderungen z.B. an ausführende (Subunternehmer) und Lieferanten gegenüber.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.

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