Terracotta
Gastro GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206,20 |
297,85 |
| I.
Sachanlagen |
206,20 |
297,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.386,87 |
65.586,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.386,87 |
65.586,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.000,00 |
50.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.593,07 |
65.884,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.481,16 |
53.959,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.959,18 |
-19.433,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
521,98 |
48.392,91 |
| B.
Rückstellungen |
4.128,72 |
3.890,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.983,19 |
8.034,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.983,19 |
8.034,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.593,07 |
65.884,34 |
Anhang
Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse
Das Unternehmen wurde durch beurkundeten
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2001 zunächst als
Franziska Aich Motorsport GmbH gegründet. Seit dem
18.04.2005 lautet die Firma Terracotta Gastro GmbH. Die
Eintragung in das
Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht)
Leipzig erfolgte unter Nr. HRB 18049.
Das
Stammkapital der Gesellschaft betrug im vorliegenden
Wirtschaftsjahr unverändert EUR 25.000,00. Hiervon
hielten als Stammeinlagen
Frau Anne Lueg (vorm.) Aich
04207 Leipzig EUR 15.000 (= 60 v.H.),
Frau Ines Freyer
04288 Leipzig EUR 2.500 (= 10
v.H.),
Frau Sophia Hafermann
04229 Leipzig EUR 2.500 (= 10
v.H.),
Herr Friedrich Pohl
04229 Leipzig EUR 2.500 (= 10
v.H.),
Herr Dr. Silvio Szymula
04105 Leipzig EUR 2.500 (= 10
v.H.).
Die Einlagen sind voll einbezahlt.
Das Unternehmen ist auf unbestimmte
Zeitdauer errichtet.
Unternehmensgegenstand ist - das Betreiben von
Imbissen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Handelsrechtlich ist das Unternehmen derzeit in die
Größenklasse "
kleine GmbH" i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB
einzuordnen, da von den maßgeblichen Schwellenwerten
für eine etwaige Zuordnung zur nächst
größeren Klasse (sog. mittelgroße
Kapitalgesellschaft) - Höhe der Bilanzsumme, Höhe
der Umsatzerlöse, Anzahl der Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt - nach den Beurteilungskriterien des
§ 267 Abs. 4 HGB keiner überschritten ist.
Für die Gesellschaft besteht hiernach
keine
Prüfungspflicht nach §§ 316 ff. HGB.
Die daneben bestehenden Erleichterungen gemäß
§§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
(Verzicht auf die Aufstellung eines
Lageberichts) und 326 HGB (
keine Publizitätspflichten hinsichtlich Gewinn-
und Verlustrechnung nebst einschlägigem Anhangsteil)
bei
Offenlegung zum Handelsregister
(Registerpublizität) werden in Anspruch genommen.
Sonstige Angaben
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgten keine
wirtschaftlichen Aktivitäten (ruhender
Geschäftsbetrieb). Jedoch ist die Aufnahme eines neuen
Geschäftsbetriebs im gastronomischen Bereich ab dem
Jahr 2012 vorgesehen.
Geschäftsführung und Vertretung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
wurden die Pflicht zur
Geschäftsführung und das Recht zur
Vertretung wahrgenommen von Herrn Jens Cernik als
einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer.
Ergebnisverwendung
Der erzielte
Gewinn (Jahresüberschuss) dieses
Wirtschaftsjahres ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der
handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6
EStG) nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung erstellt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie einem
Wertverzehr unterliegen, um Abschreibungen vermindert.
Planmäßige
Abschreibungen werden jeweils nach
betriebsgewöhnlicher bzw. voraussichtlicher
Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear bzw. nach der geometrisch-degressiven
Methode vorgenommen. Ein etwa gebotener Übergang von
degressiver zu linearer Abschreibung erfolgt dabei
regelmäßig, sobald dies zu einem höheren
Abschreibungsbetrag führt.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken ggf.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rückstellungen werden mit dem Betrag
passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Abdeckung der zu erwartenden ungewissen
Verbindlichkeiten erforderlich ist. Sie werden so bemessen,
dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei
Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw.
Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von
Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich
beachtet.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von
mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld,
abgesehen von Geringfügigkeitsfällen)
grundsätzlich beachtet.
Ein grundlegender
Wechsel in den Bilanzierungsmethoden oder
gravierende
Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten fanden
nicht statt.
E
rläuterungen zur Bilanz
Bei den
insgesamt bilanzierten
Verbindlichkeiten sind, soweit aus hier vorliegenden
Unterlagen ersichtlich, keine durch
Pfandrechte gesichert. Ferner wird auf übliche
zugunsten von Gläubigern bestehende
Eigentumsvorbehalte und sonstige
ähnliche Sicherungsrechte gem. BGB hingewiesen.
N
eben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind als
Eventualverbindlichkeiten latente
Gewährleistungsrisiken als
Haftungsverhältnisse lt. § 251 HGB zu vermerken.
Ggf. stehen diesen jedoch entsprechende
Rückgriffsforderungen z.B. an ausführende
(Subunternehmer) und Lieferanten gegenüber.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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