MB
Bausysteme GmbH i.L.
Wolgast
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.706,23 |
18.432,23 |
| I.
Sachanlagen |
16.706,23 |
18.432,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.666,35 |
81.880,55 |
| I.
Vorräte |
80.846,92 |
80.846,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13,47 |
24,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
805,96 |
1.009,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
732,92 |
827,59 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.743,44 |
7.026,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.848,94 |
108.167,15 |
Passiva
|
|
30.6.2014
EUR |
30.6.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.654,47 |
-12.654,47 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.910,12 |
12.910,12 |
| II.
Verlustvortrag |
19.936,90 |
8.959,43 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.716,66 |
10.977,47 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.743,44 |
7.026,78 |
| B.
Rückstellungen |
2.985,00 |
2.280,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.863,94 |
105.887,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
116.863,94 |
105.887,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.848,94 |
108.167,15 |
Anhang
Allgmeine Angaben
Mit Gesellschafterbeschluss vom 28. Juni 2012 ist die
Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 01. Juli
2012 beschlossen worden. Die Eintragung im Handelsregister
erfolgte am 03. Juli 2012. Seitdem verfolgt die
Gesellschaft das Ziel, die operativen Tätigkeiten zu
beenden und die Vermögensgegenstände
bestmöglich zu verwerten.
Der Jahresabschluss der MB Bausysteme GmbH i.L. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 i.V.m. § 288 HGB sowie
alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen
Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 266 HGB).
Ausweis in der Bilanz
Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird angesichts der beschlossenen
Auflösung nicht mehr vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Unternehmen im Abwicklungszeitraum zu
dienen.
Aufwendungen für die Beschaffung des
Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Bestandsnachweise
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde
nicht auf Vollständigkeit geprüft.
Zu- und Abgänge sind lückenlos durch
Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt.
Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten
nachgewiesen.
Die Geldbestände sind aus
Kontenstandsmitteilungen ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet und belegmäßig
nachgewiesen.
Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch
Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der MB Bausysteme GmbH i.L wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gegenstände des Sachanlagevermögen und
immaterielle Anlagegüter werden weiterhin um die
planmäßige Abschreibungen vermindert, da sie im
Abwicklungszeitraum noch betrieblich genutzt werden.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen zum Abschlussstichtag nicht über den
branchenüblichen Umfang hinaus.
Verlustvortrag
Der im Jahresabschluss festgestellte Verlust in
Höhe von EUR 13.716,66 wird dem Verlustvortrag
zugeordnet.
Sonstige Angaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Verbindlichkeiten 92.409,94 Euro
Mit Beschluss und notarieller Beurkundung wurde Bodo
Hennig als alleiniger Liquidator eingesetzt.
Wolgast, 23.10.2014
gez. Bodo Hennig
Liquidator
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2013 -
30.6.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 92.409,94 EUR.
1.7.2012 -
30.6.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 85.532,81 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2014 festgestellt.
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