Urban Dold Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Urban Dold seit 2.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dold-Tore GmbHBräunlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
ANHANG für das Geschäftsjahr 01.01.2023-31.12.2023Dold-Tore GmbH, BräunlingenERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist mir der Firma "Dold-Tore GmbH" im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nr. HRB 61 1050 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Bräunlingen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB ist sie eine sog. kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sind die Ansatz- und Ausweisvorschriften der §§ 246 bis 250 HGB und die des GmbH-Gesetzes angewandt worden. Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB. Beachtet wurden ferner die ergänzenden Bilanzierungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften. Umrechnungen von Geschäftsvorfällen in fremder Währung sind nicht erfolgt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem in § 266 HGB vorgeschriebenen Gliederungsschema. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagengegenstände (Software) sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der Nutzungsdauer. Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten, bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für im laufenden Geschäftsjahr zugegangene abnutzbare bewegliche und einer selbständigen Nutzung fähige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 250 aber nicht € 800 übersteigen, wurde die Sofortabschreibung gewählt (analog § 252 Abs. 2 HGB, sog. Sofortabschreibung, § 6 Abs. 2 EStG). Diesen Voraussetzungen entsprechende Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 250 bzw. € 250 werden sofort als Aufwand verrechnet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Die Vorräte sind, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grds. zum Nennwert. Möglichen Ausfallrisiken bei den Forderungen wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Daneben ist wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung mit 1 % vom Nennwert der Forderungen gebildet. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben. insbesondere für Versicherungen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der sog. "Projected Unit Credit Method" unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Dabei wurde die Rückstellung pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt zum 31.12.2023 1,78% Bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrages wurde bei den aktiv tätigen Versorgungsanwärtern wegen der Art der Pensionszusagen ein Gehaltstrend mit 0,00%, ein Rententrend von 2,0% und eine Fluktuation von 0,00% berücksichtigt. Die Pensionsverpflichtungen wurden teilweise entsprechend § 246 Abs. 2 HGB mit Vermögensgegenständen verrechnet, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Gläubiger entzogen sind (sog. Planvermögen i. S.v. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Dabei handelt es sich um die Aktivwerte (Deckungsvermögen) aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 316. Die verrechneten Aufwendungen und Erträge belaufen sich auf T€ 28. Aus der Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Juli 2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum bisherigen Ansatz zum 30.06.2010 in Höhe von T€ 134. Von diesem Betrag wird unter Inanspruchnahme des Verteilungswahlrechtes in Art. 67 Abs. 1 EHGB ein Teilbetrag von rd. T€ 9 (1/15) jährlich den Rückstellungen zugeführt. Dieser Betrag ist als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Der Betrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen beläuft sich dadurch auf rd. T€ 17. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung getragen. Die bis zum Bilanzstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt und mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag bewertet. Die Rückstellungen für Gewährleistungen aus rechtlicher Verpflichtung und aus Kulanzgründen wurden mit 0,3 % der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten habe eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen € 86.733,50 (Vj. € 85.961,22), die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit € 1.652,77 (Vj. € 0,00). Unter der Position sonstige Verbindlichkeiten sind kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von insgesamt € 0,00 (Vj. € 0,00) ausgewiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" enthält Aufwand aus der der Zuführung zu Pensionsrückstellungen aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertungsvorschriften zum 01.07.2011 nach Art. 67 Abs. 1 EHGB (rd. T€ 9). ERGÄNZENDE PFLICHTANGABEN Beziehungen zu Unternehmensorganen Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr Herr Urban Dold, Metallbaumeister, Bräunlingen. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 10 (Vj. 115) Personen beschäftigt. Vorschlag für die Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt vor das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Bräunlingen, den 11.03.2025 Dold-Tore GmbH gez. Urban Dold, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2025 festgestellt. |
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