Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 112541
Eingetragen
7.2.2001
Branche
Bauträger für WohngebäudeArchitekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Durchführung von Bauträgergeschäften sowie Hausmeisterdienste sowie Handel und Vertrieb von Fertigteilbauelementen sowie Sanitär- und Heizungsarbeiten

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Brigitte Rudloff
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Brigitte Rudloff
39164 Wanzleben
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IN-HO-Bau GmbH vertr. d.d. InsO-Verw. RA Prof. Dr. Nikolaus Schmidt

Wanzleben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 8.328,39 23.838,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 18.468,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.328,39 5.370,31
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 63.194,19 45.083,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.522,58 68.922,58

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 88.194,19 70.083,70
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 63.194,19 45.083,70
B. Rückstellungen 6.100,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 65.422,58 65.422,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.522,58 68.922,58

Anhang


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Über das Vermögen der IN-HO-Bau GmbH wurde am 07. April 2010 das Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Magdeburg eröffnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die werbende Tätigkeit wurde am 31. Juli 2009 eingestellt.
Der Schlussbericht wurde am 12. April 2012 erstellt und beim Amtsgericht Magdeburg eingereicht.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der durch den Insolvenzverwalter erstellten Vermögensaufstellung im Gutachten vom 04. März 2010 sowie unter Berücksichtigung der Insolvenzverwalterberichte und wertaufhellender Tatsachen erstellt. Eine Vergleichbarkeit mit Vorjahreswerten besteht auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht.
Die Gliederung erfolgte nach den Bestimmungen des § 266 HGB.

Gegenstände des zum Verkauf bestimmten Sachanlagevermögens sind nicht mehr vorhanden.

Forderungen und  sonstige Vermögensgegenstände sind nicht mehr vorhanden.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Verlust wird vorgetragen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem bei Gericht geprüften und in der Gläubigerliste festgestellten Erfüllungsbetrag passiviert.

Der Insolvenzverwalter
gez. Prof. Dr. Nikolaus Schmidt

  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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