Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 21523
Eingetragen
8.7.2009
Branche
Berufliche ErwachsenenbildungBerufsbildende weiterführende SchulenAufstiegsfortbildung, Schulen der beruflichen Fortbildung
Gegenstand
Die Qualifizierung von Menschen für Bedarfe des Arbeitsmarktes und zur Vermeidung oder Beseitigung von Arbeitslosigkeit.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Claudia Radmacher
seit 15.6.2018
Prokura
Geschäftsführer
Angela Geiling
seit 27.11.2009
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Essen
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bfz-Essen GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023

Grundlagen des Unternehmens

Die Bfz-Essen GmbH (Bfz) bietet Bildungsdienstleistungen insbesondere im Rahmen der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB III vorgesehenen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen an. Darüber hinaus werden entsprechende Dienstleistungen für die Bedarfe von Unternehmen und deren Beschäftigte erbracht. Hierbei werden teilweise ebenfalls öffentliche Förderungen, z.B. im Rahmen der Bildungsschecks, Bildungsprämien oder des WeGebAU- (Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmenden in Unternehmen) Programms genutzt.

Insgesamt leistet die Bfz weit überwiegend Aufgaben im Rahmen öffentlicher Zwecke im Sinne der §§ 107 und 108 der GO NW. Die Gesellschafterin betraute daher die Bfz-Essen GmbH auch in 2023 unter Beachtung des EU-Beihilferechts mit Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge (DAWI) im Trainingsbereich und fördert dies im Rahmen eines Betrauungsaktes. Die öffentliche Zwecksetzung wird im Trainingsbereich durch entsprechende Aufgabenerledigung auch tatsächlich eingehalten.

Die Bfz stimmt ihre Maßnahmen mit den Zielen und Möglichkeiten ihrer Gesellschafterin und der Stadt Essen und im Rahmen der konzerninternen Zusammenarbeit innerhalb der EABG-Firmengruppe ab. Die GmbH verfügt dazu über zwei Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.

Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen der Gesellschafterversammlung statt. Nach dem Gesellschaftsvertrag überwacht der Aufsichtsrat der Gesellschafterin EABG mbH die Geschäfte. Dieser tagte in 2023 viermal.

Wirtschaftsbericht

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Jahresrückblick 2023)

NRW-Arbeitsmarkt 2023: Große Herausforderungen am Arbeitsmarkt

Der NRW-Arbeitsmarkt hatte 2023 viel zu schultern, das ist die Bilanz, die heute die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit unternehmer nrw sowie dem DGB NRW zog. Der Abbaupfad der Arbeitslosigkeit kam ins Stocken, die Zahl der Menschen in sozialversicherungspflichtiger Arbeit stieg nur noch in kleinen Schritten. Grund sind anhaltende Stressfaktoren wie der Ukraine-Krieg und die Energiekrise im Frühjahr, die auch das Jahr 2023 für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bereithielt. Weiterhin begehrt bleiben hingegen qualifizierte Arbeitskräfte. Der Bedarf an Fachkräften hält sich auf dem Niveau der Vorjahre. Die Partner sind sich einig: Ziel muss es sein, alle Potentiale für die Aus- und Weiterbildung zu mobilisieren - und trotz schwieriger Rahmenbedingungen zukunftsorientiert in die Fachkräftesicherung zu investieren.

In der ersten Jahreshälfte konnten von den geplanten 124 Neuaufnahmen nur 89 realisiert werden. Lediglich für die Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellte*n wurde die geplante Gruppenstärke von 25 TN erreicht. Für alle anderen Berufsgruppen lag die TN-Zahl zwischen 4 und 10 TN unterhalb der vorgesehenen Aufnahmen.

Die Aufnahmen im Herbst gestalteten sich etwas besser, blieben jedoch auch hier 20 TN unter der Planung.

Die wesentlichen Geschäftsfelder im Bereich der Präsenzangebote der beruflichen Weiterbildung betrafen auch in 2023 die berufsabschlussbezogenen Qualifikationen (Umschulungen) und modularisierte und/oder in Kursen stattfindende Weiterbildungsangebote nach den Anforderungen des § 85 SGB III.

Daneben wurden Dienstleistungen wie gutachterliche Leistungen eines psychologischen Fachdienstes oder im Rahmen von durch Ausschreibungen erhaltener Aufträge des JobCenter Essen (JCE) durchgeführt.

Die Geschäftsfelder Fernkurse und Dienstleistungen für Übungsfirmen wurden ebenfalls fortgeführt.

Die Bfz finanziert sich im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln, die ihre Kundschaft für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung von ihren Kostenträgern, den Agenturen für Arbeit (SGB-III-Rechtskreis), den JobCentern und Optionskommunen (SGB-II-Rechtskreis) und anderen Sozialversicherungsträgern in Form von Bildungsgutscheinen erhalten.

Hinzu kommt die Finanzierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge mittels eines Betrauungsaktes in Höhe von jährlich T€ 215 durch die Stadt Essen.

Die Bfz registrierte zum Stichtag 31.12.2023 insgesamt 570 TN in Umschulungen.

Die durchschnittliche Auslastung in den Lern- und QualifizierungsCentern der Bfz stieg im Vergleich zum Vorjahr (2022: rd. 20 TN; 2023: rd. 33 TN).

Die Vermittlungszahlen in der Bfz wurden weiterhin durch den Umschulungsbereich geprägt. Insgesamt konnten 148 Vermittlungen bis zum 31.12.2023 (2022:200) erfasst werden, von denen 119 (2022:179) dem Umschulungsbereich zuzuordnen sind. Hierbei ist zu beachten, dass diese statistischen Daten auf einer eigenen Nachbefragung basieren, in der bei weitem nicht alle ehemaligen Teilnehmenden auf die Nachfrage der Bfz antworten.

Für das Jahr 2023 konnte das nachweisbare Vermittlungsergebnis im Bfz der Balanced Scorecard für die Firmengruppe mit 148 (Plan 170) Vermittlungen aus allen Angeboten überschritten werden.

Die Standorte

Die Bfz-Essen GmbH nutzte angemietete Flächen im Umfang von rd. 13.500 qm am Standort Karolingerstraße.

Interne Organisation

Die Bfz-Essen hat das Zertifizierungsaudit nach der DIN-Norm ISO 9001: 2015 in 2023 erfolgreich absolviert (Gültigkeit bis 20.10.2025). Damit ist auch die Grundlage für ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem implementiert. Das Risikomanagement besteht in erster Linie aus der Erstellung und Benutzung der Chancen-Risiko-Management- Formulare, die allen Führungskräften zur Verfügung stehen. Die Besprechung der einzelnen CRM- Unterlagen wird vierteljährlich in der GLK-Sitzung durchgeführt und bei Bedarf erweitert, dokumentiert oder archiviert. Des Weiteren werden in den einzelnen Teamsitzungen Unregelmäßigkeiten oder zukünftige mögliche Störungen in den Prozessabläufen besprochen, nachvollzogen, beseitigt und dokumentiert.

Zusätzlich ist die Bfz-Essen, zeitgleich zur Rezertifizierung nach der ISO-Norm, für die Zulassung als Bildungsträger nach der AZAV erfolgreich auditiert worden.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die Gesellschaft ist das Jahresergebnis. Der Wirtschaftsplan 2023 sah bei Umsatzerlösen von T€ 9.304 und einer institutionellen Förderung von T€ 215 ein Jahresergebnis von € 0 vor.

Der Jahresabschluss 2023 weist nun einen Jahresfehlbetrag von rd. T€ -9 (Vorjahr Jahresfehlbetrag von rd. T€-35) aus.

Das Ergebnis wurde insbesondere geprägt durch:

eine Verringerung der Gesamtleistung von rd. T€ 10.680 (2022) um rd. T€ 469( =- 4,4%) auf rd. T€ 10.211.

Die sonstigen betrieblichen Erträge waren 2022 durch einmalige Effekte, wie höhere Personalkostenzuschüsse und Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen geprägt, daher ist eine Verringerung des Rohertrages von rd. T€ 9.913 (2022) um rd. T€ 586 (=rd. -5,9 %) auf rd. T€ 9.327 entstanden. Der Materialaufwand erhöhte sich um rd. 15,3 % gegenüber 2022.

eine Verringerung des Personalaufwandes von rd. T€ 6.590 (2022) um rd. T€ 525 (= -8,0 %) auf rd. T€ 6.065.

eine Verringerung der Abschreibungen von rd. T€ 187 (2022) um rd. T€ 2 (= - 1%) auf rd. T€ 185.

eine Verringerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von rd. T€ 3.140 (2022) um rd. T€ 63 (= - 2%) auf rd. T€ 3.077.

Erwirtschaftete die Bfz-Essen in 2022 ein Betriebsergebnis von rd. T€ -4, so lag das Betriebsergebnis 2023 durch die Kumulation der vorgenannten wesentlichen Effekte bei rd. T€ -0,3.

Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr (rd. T€ -10) um rd. T€ 4 auf rd. T€ - 6 verbessert. Diese Entwicklung resultierte aus den gestiegenen Einnahmen aus Zinsen und ähnlichen Erträgen.

Der Finanzmittelfonds erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.449. Der Finanzmittelfonds umfasst neben den liquiden Mitteln die Forderungen im Rahmen des Cash-Poolings. Die Bfz-Essen war in 2023 aufgrund des Cash- Poolings jederzeit in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Durch das negative Jahresergebnis von T€ 9 verminderte sich das Eigenkapital zum Bilanzstichtag auf T€ 755. Durch die höhere Bilanzsumme verminderte sich die Eigenkapitalquote auf 34,0 %. Es bestünde ein Risiko für die Gesellschaft, wenn die Stadt Essen die Mittel aus dem Betrauungsakt zukünftig nicht mehr bereitstellen würde.

Sachbericht zur Zuwendung im Rahmen des Betrauungsaktes 2023

Die Bfz ist auf kommunale Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen angewiesen und wird dadurch allgemein in die Lage versetzt, zeitlich befristete Angebote von Maßnahmen zur Berufsvorbereitung, beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Fortbildung zu realisieren.

Der Zuschuss soll demnach der gemeinnützigen Bfz die Qualifizierung von Menschen für Bedarfe des Arbeitsmarktes insbesondere zur Vermeidung oder Beseitigung von Arbeitslosigkeit ermöglichen.

Sie erbringt im Rahmen dieser öffentlichen Aufgabe Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in ihrem Bereich "Training" und hat mit Bescheid vom 14.12.2023 für 2024 die Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von T€ 294 (Vorjahr: T€ 215) in Form eines EU beihilferechtlich begründeten Betrauungsaktes durch die Stadt Essen als Bewilligungsbehörde erhalten.

Dieser Lagebericht erfüllt neben den Quartalsberichten an das Beteiligungsmanagement/Geschäftsbereichscontrolling der Stadt Essen als jeweiligem Teil der Bewilligungsbehörde und den Geschäftsberichten der Geschäftsführung im Aufsichtsrat der EABG, die der Bewilligungsbehörde ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, die Bedingungen im Abschnitt 5.2 des Zuwendungsbescheides.

Hiernach ist die Bfz verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn sich für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen. Dieser Berichtspflicht ist die Bfz im Wirtschaftsjahr 2023 zeitnah und vollständig nachgekommen. Für 2023 wurden in 2022 215 T€ bewilligt.

Durch ihre kostenrechnerische Erfassung im SAP-System (ProfitCenter- Rechnung auf der Basis von Vollkosten als stufenweise Deckungsbeitragsrechnung) kann die Bfz für 2023 den Nachweis führen, dass sie in Summe der ProfitCenter des Trainingsbereiches - unter Berücksichtigung des Zuschusses von T€ 215 einen Jahresfehlbetrag von rd. T€ -5 erwirtschaftet hat.

Der ausschließlich dem Trainingsbereich zuzurechnende Zuschuss gleicht somit diesen Jahresfehlbetrag nicht vollständig aus.

Für 2023 erklärt die Geschäftsführung, dass die Aufwendungen notwendig und zweckentsprechend waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, und dass die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

Ergänzend findet sich die Kapitalflussrechnung in Anlage 1.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

(Quelle: IAB, Arbeitsmarktprognose 2023)

IAB-Arbeitsmarktbarometer: Ausblick nach Talfahrt für 2024 wieder verbessert

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer verzeichnet den ersten Anstieg seit fast einem Jahr Abwärtstrend. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) steigt im Dezember um 0,4 Punkte auf 99,9 Punkte und liegt damit nur knapp unter dem neutralen Wert von 100. Auch das European Labour Market Barometer steigt erstmals seit sieben Rückgängen in Folge wieder und liegt nun bei 99,2 Punkten.

"Die Arbeitsagenturen sehen gerade für die Arbeitslosigkeit kein einfaches Jahr voraus, aber die Talfahrt der Erwartungen setzte sich zum Jahreswechsel nicht fort", berichtet Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs "Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen" am IAB. Beide Komponenten des Barometers steigen gegenüber dem Vormonat. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit liegt im Dezember bei 97,0 Punkten, ein Plus von 0,5 Punkten im Vergleich zum Vormonat. Somit haben sich die Erwartungen für die Arbeitslosigkeit verbessert, bleiben allerdings weiterhin klar im negativen Bereich. Die Beschäftigungskomponente liegt nach einem Anstieg um 0,3 Punkte nun bei 102,7 Punkten, was weiterhin eine moderate Zunahme der Beschäftigung erwarten lässt. Die Entwicklung ist im Vergleich zu früheren Zeiten jedoch gedämpft. "Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr der Selbstläufer der vergangenen Jahre, man kann sich aber auch im Wirtschaftsabschwung nach wie vor auf ihn verlassen", erklärt Weber. Dennoch gibt er zu bedenken: "Für die wirtschaftliche Trendwende brauchen wir nicht nur einen stabilen Arbeitsmarkt, sondern auch Investitionen in die Transformation."

Vor dem Hintergrund dieser erwarteten Arbeitsmarktentwicklung wird das Konzept der abschlussorientierten Qualifizierung mit dem Ausbau der niederschwelligen Angebote und ergänzenden modularen Qualifizierung in 2024 die herausfordernden angepassten Integrationsziele der Firmengruppe tragen können. Insgesamt sollen nach der Zielvereinbarung der Firmengruppe mit dem Geschäftsbereichsvorstand 5 der Stadt Essen (Balanced Scorecard - BSC) 450 Menschen in den Arbeitsmarkt vermittelt bzw. integriert werden.

Bis einschließlich 29.02.2024 wurden 46 (Vorjahr: 27) Personen durch die Aktivitäten der Bfz-Essen in den Arbeitsmarkt vermittelt bzw. in den Arbeitsmarkt integriert.

Für diese Bedarfe an qualifizierten Mitarbeitern ist die Bfz insbesondere in ihrer Kernkompetenz der berufsabschlussbezogenen Weiterbildungsangebote weiterhin gut aufgestellt und konnte durch Hebung von Potentialen unter den Arbeitssuchenden dazu beitragen, diese zu Fachkräften zu qualifizieren.

Den Herausforderungen eines stärkeren Wettbewerbes stellt sich die Bfz- Essen durch permanente Überprüfung ihrer Geschäftsprozesse. Grundlage hierzu bilden die erfolgreiche Re-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 und die Bildungsträgerzertifizierung nach §§ 84 ff. SGB III in Verbindung mit der AZAV.

Mit dieser Re-Zertifizierung sind auch die bestehenden Instrumente für das Risikomanagementsystem der Firmengruppe erneut überprüft worden. Sie haben sich als tragfähig erwiesen. Die unterschiedlichen Risiken können so nach ihrer Bedeutung klassifiziert, bewertet und kommuniziert werden. Gegensteuernde Maßnahmen werden auf dieser Grundlage bei Bedarf zeitnah initiiert.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht ein Jahresergebnis in Höhe von rd. 0 € vor und berücksichtigt die von der Stadt Essen im Rahmen eines Betrauungsaktes nach EU-Beihilferecht bewilligten Fördermittel von T€ 294.

Risiken in Bezug auf das geplante Jahresergebnis können sich ergeben, wenn die im Wirtschaftsplan berücksichtigte Belegung der Trainingsmaßnahmen nicht erreicht wird. Es werden aber höchstwahrscheinlich erhöhte Kosten aufgrund der Preissteigerungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Kfz-Betriebskosten, Strom- und Heizkosten etc. -verursacht durch den Ukraine-Krieg- auf uns zukommen. Inwieweit wir diese Kosten weitergeben können, lässt sich zurzeit nicht vorhersagen.

Die Finanz- und Vermögenslage der Bfz-Essen stellt sich unter den oben genannten Bedingungen als solide und gesichert dar.

 

Essen, 22. März 2024

Hartmut Kütemann-Busch, Geschäftsführer

Abschlussstichtag: 31.12.2023

Kapitalflussrechnung

2023 2022
TEUR TEUR
Jahresergebnis -9 -35
Abschreibungen/Zuschreibungen (-) auf das Anlagevermögen 185 187
Zunahme/Abnahme (-) der Rückstellungen -20 -40
Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von Anlagevermögen -40 -139
Zunahme (-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 77 -106
Zunahme/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 125 270
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 318 137
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 44 156
Auszahlungen (-) für Investitionen in Sachanlagen und imm. Anlagen -28 -22
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 16 134
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 334 271
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.115 844
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.449 1.115
2023 2022
TEUR TEUR
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 6 5
Forderungen aus Cash-Pooling 1.444 1.111
Jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (-) -1 -1
1.449 1.115

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 40.206,60 119.257,28
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 3.446,08
40.206,60 122.703,36
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.454,38 316.120,42
277.660,98 438.823,78
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.360,60 35.932,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 333.066,57 290.605,42
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.537.608,11 1.204.906,82
3. Sonstige Vermögensgegenstände 10.430,94 9.879,98
1.881.105,62 1.505.392,22
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.283,98 5.127,42
1.889.750,20 1.546.452,29
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 48.191,86 134.516,49
2.215.603,04 2.119.792,56

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 674.044,91 674.044,91
III. Gewinnrücklagen 64.935,06 100.462,43
IV. Jahresfehlbetrag -8.588,99 -35.527,37
755.390,98 763.979,97
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 515.034,00 547.206,00
2. Sonstige Rückstellungen 151.571,15 140.109,73
666.605,15 687.315,73
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 943,05 903,75
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 192.901,03 113.227,05
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 353.299,61 308.501,26
4. Sonstige Verbindlichkeiten 205.572,55 192.752,63
(davon aus Steuern: € 52.607,81; 31.12.2022: € 61.541,10
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 39.757,34 31.12.2022: € 26.138,30)
752.716,24 615.384,69
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 40.890,67 53.112,17
2.215.603,04 2.119.792,56

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 9.602.980,42 9.346.314,43
2. Sonstige betriebliche Erträge 608.019,58 1.333.895,37
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 227.987,67 239.113,17
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 656.419,89 528.154,04
884.407,56 767.267,21
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.767.677,91 5.090.799,57
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.297.171,15 1.499.338,76
- davon für Altersversorgung: € 360.621,31; (Vorjahr: € 439.412,16)
6.064.849,06 6.590.138,33
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 184.999,05 186.788,75
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.077.052,43 3.140.065,49
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.306,96 206,58
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.374,00 10.296,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.213,85 21.387,97
10. Jahresfehlbetrag -8.588,99 -35.527,37

ANHANG zum Jahresabschluss 2023

der Bfz-Essen GmbH

I. Allgemeine Angaben

Die BFZ Essen GmbH hat ihren Sitz in Essen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht in Essen (HRB 21523).

Die Bfz-Essen GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH, Essen.

II. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Bfz-Essen GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Aufstellung erfolgte vor Ergebnisverwendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Erläuterung zu den Positionen der Bilanz

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

1. Anlagevermögen

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer sowie bei Vorliegen einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. In Höhe der selbst erstellten immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von T€ 40 besteht eine Ausschüttungssperre.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es werden Nutzungsdauern von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen pro rata temporis. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird über drei bis 13 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Dieser ist als Anlage beigefügt.

2. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurden mit Anschaffungskosten bilanziert. Dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde Rechnung getragen. Unter den Vorräten werden die Bestände an Lehr- und Lernmitteln ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (333 T€ / Vj. 291 T€) sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos in Ansatz gebracht worden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (1.538 T€ / Vj. 1.205 T€) beinhalten Forderungen aus dem Cash-Pooling der Gesellschafterin EABG (1.444 T€ / Vj. 1.111 T€) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (93 T€ / Vj. 94 T€). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen 1.512 T€ (Vj. 1.165 T€) gegen die Gesellschafterin Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten bilanziert worden.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (48 T€ / Vj. 135 T€) wurde in Höhe der Ausgaben des Geschäftsjahres angesetzt, soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Er umfasst im Wesentlichen Leasingkosten, Gebühren der Stadt Essen für Umschulung der Verwaltungsfachangestellten und Lizenz- und Wartungskosten, die das Geschäftsjahr 2024 betreffen.

4. Eigenkapital

Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital beträgt 25 T€ und ist voll eingezahlt.

5. Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen in Höhe von 515 T€ (Vj. 547 T€). Es bestehen Versorgungsverpflichtungen gegenüber zwei Personen, die bereits Versorgungsbezüge erhalten.

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen wurde versicherungsmathematisch nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck und Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % p.a. ermittelt.

Seit dem Geschäftsjahr 2016 ist gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB für die Abzinsung der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (bis 2015 sieben Jahre) heranzuziehen. Bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes von sieben Jahren (1,75 %) entsprechend der alten Vorschrift hätte die Rückstellung zum Bilanzstichtag 517 T€ betragen und somit um 2 T€ höher gelegen. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages besteht nach § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre.

Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene Prozentsatz verwendet. Von der Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (Ermittlung des Zinsfußes unter der Annahme einer Restlaufzeit der Pensionsrückstellungen von 15 Jahren) wurde Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung wurde ein Rententrend von 1 % berücksichtigt.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten.

Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst; die Verbuchung erfolgt dabei nach der sog. Bruttomethode. Als Zinsfuß wurde der von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegebene laufzeitindividuelle Prozentsatz verwendet. Preis- und Kostensteigerungen bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen (152 T€ / Vj. 140 T€) bestehen im Wesentlichen aus den Verpflichtungen aus Resturlaubsansprüchen (34 T€), aus den Archivierungskosten (38 T€), den Jahresabschlussprüfungskosten (18 T€), den Zahlungsverpflichtungen für geleistete Mehrarbeit (44 T€) und aus Rückstellungen für Jahresabschlusskosten (8 T€) sowie Jubiläumszuwendungen (6 T€).

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (353 T€ / Vj. 309 T€) resultieren aus Lieferungen und Leistungen (351 T€) sowie sonstigen Verbindlichkeiten (2 T€), wovon 333 T€ (Vj. 297 T€) gegenüber der Gesellschafterin, der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH, bestehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten von 206 T€ / Vj. 193 T€ beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern (53 T€), kreditorische Debitoren (92 T€), Verbindlichkeiten aus Altersversorgung (T€ 40), Überzahlungen aus ZÜF Zahlungseingängen (17 T€) und die übrigen Verbindlichkeiten (5 T€).

7. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten (41 T€ / Vj. 53 T€) betrifft Zahlungseingänge für die Mitgliedsbeiträge des Jahres 2024 der ZÜF.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt 9.603 T€ / Vj. 9.346 T€ entfallen die wesentlichen Posten in Höhe von 4.865 T€ / Vj. 5.160 T€ auf Umschulungsmaßnahmen, 1.712 T€ / Vj. 973 T€ auf Fortbildungsmaßnahmen, 1.076 T€ / Vj. 1.032 T€ auf berufsvorbereitende Maßnahmen, 818 T€ / Vj. 827 T€ auf die Zentralstelle für Übungsfirmen (ZÜF), 11 T€ / Vj. 192 T€ auf die Fernvorförderung und 200 T€ / Vj. 160 T€ auf die Jobcenterakademie.

In den sonstigen betrieblichen Umsatzerlösen (920 T€) sind Erlöse aus Dienstleistungen an verbundene Unternehmen (908 T€) und sonstige Erlöse (12 T€) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (608 T€) ist die institutionelle Förderung der Stadt Essen (215 T€), sonstige Personalkostenzuschüsse (286 T€), Erlöse aus Entwicklungsprojekten (28 T€). Erträge aus Anlagenabgängen (40 T€) und andere sonstige Erlöse (39 T€) enthalten.

Der Materialaufwand (884 T€ / Vj. 767 T€) setzt sich zusammen aus den Aufwendungen des Trainingsbereiches für Lehr- und Lernmittel (221 T€) und für bezogene Leistungen (656 T€). Des Weiteren fallen darunter die Aufwendungen der Fernvorförderung für Lernmittel (7 T€).

Von den Aufwendungen für bezogene Leistungen des Trainingsbereichs entfallen 656 T€ auf externe Unterrichtsleistungen (Honorarkräfte).

Der Personalaufwand (6.065 T€ / Vj. 6.590 T€) umfasst die Aufwendungen für Löhne und Geh- älter (4.768 T€) und die Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung (1.297 T€). Die laufenden Versorgungsbezüge betrugen 117 T€. Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 361 T€ (Vj. 438 T€).

Die Abschreibungen (185 T€ / Vj. 187 T€) umfassen die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 3.077 T€ / Vj. 3.140 T€ und setzen sich zusammen aus den Verwaltungskosten (1.688 T€), den Raumkosten (1.043 T€), den Beiträgen und Versicherungen (54 T€), den Werbe- und Reisekosten (120 T€), und den sonstigen allgemeinen Kosten (173 T€). Darunter fallen die Betriebskosten (58 T€), Rechtsberatungs -, Zertifizierungs- und Prüfungskosten (73 T€), die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (38 T€) und periodenfremde Aufwendungen (4 T€). In den Verwaltungskosten sind die Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung in Höhe von 757 T€ / Vj. 704 T€ enthalten.

Die Zinserträge resultieren in Höhe von 2.973,96 € aus dem Cash-Pool der EABG.

Die Zinsaufwendungen (9 T€ / Vj. 10 T€) enthalten ausschließlich die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen.

V. Ergänzende Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2023 an:

Herr Hartmut Kütemann-Busch, Essen, Geschäftsführung

Entgelte wurden von der Bfz-Essen GmbH an die Geschäftsführung nicht gezahlt, da die Dienstverträge mit der Muttergesellschaft Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG), Essen, bestehen. Die Bfz-Essen GmbH wurde im Rahmen der bestehenden Geschäftsbesorgungsverträge von der EABG mit 42 T€ für Herrn Kütemann-Busch belastet. Diese Aufwendungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Die Versorgungsbezüge der früheren Geschäftsführer betrugen im Geschäftsjahr 116 T€. Die für sie gebildeten Pensionsrückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 515 T€.

2. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Durchschnitt des Geschäftsjahres:

2023 2022
- Stamm-Beschäftigte 106 114
- Auszubildende/Aushilfen 7 0
- geförderte Stellen 7 17
Gesamtsumme 120 131

3. Angaben zum Gesamthonorar

Die innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Honorare für den Abschlussprüfer des Jahresabschlusses enthalten Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen von 18 T€.

4. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Umsatzerlöse (einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen) Bezug von Dienstleistungen
T€ T€
1 Mutter- und Schwesterunternehmen 908 886

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Anmietung der Betriebsräume im Bildungspark Essen in Höhe von jährlich 591 T€. Der Mietvertrag ist erstmals kündbar ab 31. Dezember 2034.

6. Ausschüttungssperre

In Höhe der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von T€ 40 sowie dem Unterschiedsbetrag bei den Rückstellungen für Pensionen zwischen dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,82 %) und dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahren (1,74 %) von T€ 2, zusammen T€ 42 besteht eine Ausschüttungssperre.

7. Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 8.588,99 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag durch eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen auszugleichen.

 

Essen, 22. März 2024

Bfz-Essen GmbH

Hartmut Kütemann-Busch, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 449.959,47 0,00 0,00 449.959,47
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 297.877,38 0,00 0,00 297.877,38
747.836,85 0,00 0,00 747.836,85
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.994.563,27 28.197,11 857.721,57 6.165.038,81
6.994.563,27 28.197,11 857.721,57 6.165.038,81
7.742.400,12 28.197,11 857.721,57 6.912.875,66
Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 330.702,19 79.050,68 0,00 409.752,87
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 294.431,30 3.446,08 0,00 297.877,38
625.133,49 82.496,76 0,00 707.630,25
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.678.442,85 102.502,29 853.360,71 5.927.584,43
6.678.442,85 102.502,29 853.360,71 5.927.584,43
7.303.576,34 184.999,05 853.360,71 6.635.214,68
Buchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 40.206,60 119.257,28
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 3.446,08
40.206,60 122.703,36
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 237.454,38 316.120,42
237.454,38 316.120,42
277.660,98 438.823,78

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Bfz-Essen GmbH, Essen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bfz-Essen GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den als "ungeprüft" gekennzeichneten Abschnitt "Sachbericht" des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und der Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Essen, 22. März 2024

MÄRKISCHE REVISION GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

Karl-Heinz Berten, Wirtschaftsprüfer

Dirk Herrmann, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte auf der Gesellschafterversammlung am 21. Juni 2024.

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