NAWA Europe GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Politycki seit 21.1.2016 | Vorstandsmitglied |
Gerlinde Wanke seit 19.1.2015 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UFB:UMU AGNürnbergOffenlegung gemäß §§ 325 bis 328 HGB für das Geschäftsjahr 2014UFB:UMU AGDie UFB:UMU AG ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 325 Abs. 1, 2 in Verbindung mit § 326 Abs. 1 HGB reichen wir Bilanz und Anhang aus unserem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 zur Veröffentlichung ein. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde mit Billigung des Aufsichtsrats am 21. Mai 2015 festgestellt. Generell gilt: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen Bilanz zum 31. Dezember 2014 in EURAktivseite
AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenDie UFB:UMU AG, Nürnberg, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB; von den Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276 Satz 2 und 288 HGB machen wir Gebrauch. Den Jahresabschluss haben wir nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in der aktuellen Fassung aufgestellt. Die Bezeichnungen der Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden dem tatsächlichen Inhalt angepasst. Soweit es die Besonderheit unseres Geschäftszweigs erforderte, haben wir neue Posten eingefügt. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitiger Abgang unterstellt. In den Finanzanlagen enthaltene Anteile an verbundenen Unternehmen und Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB, angesetzt. Ein verbundenes Unternehmen haben wir zum 31. Dezember 2014 verkauft. Daraus ist ein Abgangsverlust von 188.000,00 EUR entstanden. Die im Vorjahr noch enthaltenen Ausleihungen an verbundene Unternehmen von 164.550,00 EUR wurden im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt. Auf Wertpapiere des Anlagevermögens haben wir im Berichtsjahr 2.929,78 EUR abgeschrieben. Weitere Angaben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind der Aufstellung über den Anteilsbesitz laut § 285 Nr. 11 HGB zu entnehmen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungs-Verpflichtungen dienen, haben wir nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet. Vorräte waren zu Anschaffungskosten, vermindert um notwendige Abschreibungen, bewertet. Im Berichtsjahr wurden 1.043,45 EUR nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wir zu Nominalwerten aktiviert. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 51.129,19 EUR ist eingeteilt in 20.000 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Der Bilanzgewinn des Vorjahres von 557.602,50 EUR resultierte in voller Höhe aus dem Gewinnvortrag. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind für unmittelbare Pensionsverpflichtungen Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Entsprechend dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB haben wir die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren vorgenommen. Der Erfüllungsbetrag wurde nach dem Anwartschaftsbarwert-Verfahren entsprechend den International Financial Reporting Standards (IAS 19.67 ff.) berechnet. Dieses geht davon aus, dass in jedem Dienstjahr, das zu einer Erhöhung der Leistung aus dem Plan führt, ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erworben wird, und bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die insgesamt zugesagte Verpflichtung aufzubauen. Als Rechnungsgrundlage dienten die RICHTTAFELN 2005 G der HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH. Folgende versicherungstechnische Annahmen liegen den Bewertungen zugrunde:
Für das Pensionsalter sind wir von der vertraglichen Altersgrenze ausgegangen. Im Rahmen des Übergangs auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 hatte sich für die Pensionsrückstellungen ein Unterschiedsbetrag von 35.184,00 EUR ergeben. Nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB ist die Zuführung zu den Rückstellungen über bis zu 15 Jahre mit mindestens einem Fünfzehntel pro Jahr anzusammeln. Im Berichtsjahr haben wir 2.346,00 EUR (Vj. 2.346,00 EUR) entsprechend zugeführt und aufwandswirksam unter den in Position 11. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen außerordentlichen Aufwendungen erfasst. Zum 31. Dezember 2014 verbleibt noch ein nicht zugeführter Unterschiedsbetrag von 23.454,00 EUR (Vj. 25.800,00 EUR). Pensionsrückstellungen von 219.771,00 EUR (Vj. 205.319,00 EUR) haben wir mit dem korrespondierenden Aktivwert aus Rückdeckungsversicherung von 93.154,00 EUR (Vj. 89.841,00 EUR) verrechnet. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherung zum beizulegenden Zeitwert erfolgte mit dem vom Versicherungsunternehmen ermittelten Deckungskapital. Unter den in Position 9. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen saldieren sich Aufwendungen aus Zinszuführungen zu den Verpflichtungen von 9.941,00 EUR (Vj. 9.907,00 EUR) mit Zinserträgen aus der Rückdeckungsversicherung von 3.313,00 EUR (Vj. 3.441,00 EUR). Der Erfüllungsbetrag für die Leistungszusagen aus der Mitgliedschaft unserer Mitarbeiter in einer Versorgungskasse wurde ebenfalls nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Anwendung des Anwartschaftsbarwert-Verfahrens berechnet. Aufgrund Vereinbarung vom 28. Dezember 2007 übt die UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH, Nürnberg, ihre Funktion als Trägerunternehmen dieser Einrichtung auch für uns aus. Aus der auf die UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH, Nürnberg, entfallenden Unterdeckung zwischen dem Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtungen und anteiligem Kassenvermögen (bewertet zu Veräußerungspreisen) von 1.336.412,00 EUR (Vj. 1.252.715,00 EUR) ist unserer Gesellschaft nach dem Verhältnis der Erfüllungsbeträge der Versorgungsverpflichtungen eine anteilige, nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht bilanzierte Unterdeckung von 54.915,00 EUR (Vj. 69.569,00 EUR) zuzurechnen. Die Bildung des Kassenvermögens unterliegt den Vorschriften des § 4d EStG. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener Höhe mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag. Soweit die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt nach § 253 Abs. 2 HGB eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz bzw. bei den Rückstellungen für Jubiläumszahlungen und für durch die Arbeitsordnung geregelte zusätzliche Sonderzahlungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Diese Zinssätze macht die Deutsche Bundesbank auf Grundlage der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt. In der Gewinn- und Verlustrechnung weisen wir unter der Position 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen aus der Abzinsung sonstiger Rückstellungen von 156,00 EUR (Vj. 346,00 EUR) aus. Den Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten von 266.015,49 EUR (Vj. 253.309,54 EUR) stehen insolvenzgesicherte Rückdeckungsversicherungen in gleicher Höhe gegenüber. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB haben wir den Aktivwert mit den zu bildenden sonstigen Rückstellungen verrechnet. Die Bewertung der Rückdeckungsversicherungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgte mit dem vom Versicherungsunternehmen ermittelten Deckungskapital. Unter den in Position 2. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Erträgen (im Vorjahr unter den in Position 5. der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen) saldieren sich Erträge aus der Rückdeckungsversicherung von 12.705,95 EUR (Vj. 12.557,54 EUR) mit Aufwendungen aus der Rückdeckungsversicherung von 5.371,47 EUR (Vj. 13.696,80 EUR). Ab dem Berichtsjahr weisen wir bei den Pensionsverpflichtungen und Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sonderzahlungen Erfolgswirkungen aus der Veränderung des Rechnungszinses gegenüber dem Vorjahr im Finanzergebnis (Zinsaufwand bzw. -ertrag) aus. In den Vorjahren waren diese Auswirkungen im Personalaufwand erfasst. Daraus resultiert ein nicht mehr in Position 3. a) und 3. b), sondern in Position 9. enthaltener Zinsaufwand von 10.381,00 EUR. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet und haben in voller Höhe (im Vj.: in Höhe von 158.905,17 EUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr hatten zudem 1.045.873,96 EUR eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Ein langfristiges Darlehen von einem verbundenen Unternehmen mit dem ursprünglichen Nennwert von 1.500.000,00 EUR und einem Buchwert zum 31. Dezember 2013 von 1.273.475,46 EUR, wofür die Geschäftsanteile an einem verbundenen Unternehmen als Sicherheit verpfändet waren, wurde im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt. Aufstellung über den Anteilsbesitz laut § 285 Nr. 11 HGB in EUR
1 Über UFB:UMU Assekuranzmakler GmbH
Sonstige AngabenUnsere Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Nürnberg, einbezogen, der laut § 8b Abs. 2 Nr. 4 HGB über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich sein wird.
Nürnberg, 27. Januar 2015 Vorstand der UFB:UMU AG Norbert Plachta Werner K. Neudecker Gerlinde Wanke |
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