Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 460824
Vorher
Härtetechnik Conz & Straßer GmbH
Eingetragen
6.9.2001
Branche
Bearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenVeredlung von HolzwarenBeschichten von Metallen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Behandlung von Oberflächen, Metallen und Stoffen, insbesondere Wärmebehandlung, Eloxieren und Pulverbeschichten. Die Erbringung von Lohndienst- und Beraterdienstleistungen auf diesen Gebieten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Karger
seit 23.1.2024
Geschäftsführer
Kai Straßer
seit 11.9.2008
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Eric KratzerBoninvest Beteiligungen GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
55.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Härtetechnik Conz & Straßer GmbH

Spaichingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 369.203,80 421.851,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 102.426,00 19.387,00
II. Sachanlagen 242.735,50 402.464,00
III. Finanzanlagen 24.042,30  
B. Umlaufvermögen 701.979,83 351.485,40
I. Vorräte 111.759,88 43.960,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 590.219,95 307.518,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 304.768,22  
davon gegen Gesellschafter 80.947,70  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 6,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.359,50 7.354,12
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 123.170,34  
Aktiva 1.196.713,47 780.690,52

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 56.479,00
I. Gezeichnetes Kapital 55.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 45.000,00 45.000,00
III. Verlustvortrag 13.521,00 -19.774,83
IV. Jahresfehlbetrag 209.649,34 33.295,83
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 123.170,34  
B. Rückstellungen 33.618,00 7.791,41
C. Verbindlichkeiten 1.163.095,47 716.420,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 873.539,92 499.868,45
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 289.555,55 60.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 52.743,34 58.214,25
Passiva 1.196.713,47 780.690,52

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

1.  Die Härtetechnik Conz & Strasser GmbH hat ihren Sitz in Spaichingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 460824 eingetragen.

B.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Gesellschaft

2. Der Jahresabschluss der Härtetechnik Conz & Strasser GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

3. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)

4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

C.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

5. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2020 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten die Wertgrenze des § 6 Abs. 2 S. 4 EStG von 250,00 € übersteigen, jedoch die Grenze von 800,00 € nicht übersteigen, wurden entsprechend der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Jahr der Anschaffung in der Anlagenbuchführung erfasst und in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die steuerbilanzielle Vorschrift kann dabei nach herrschender Meinung für die Handelsbilanz übernommen werden.

6. Die Abschreibung der, unter den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktivierten, derivativen Firmenwerte erfolgt auf eine Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren. Dies entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Der bisherige Wertansatz wird entsprechend Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.

7. Die unter den Finanzanlagen erfassten Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden. Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis vorgenommen.

Umlaufvermögen

8. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.

9. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen

10.  Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.

Verbindlichkeiten

11. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

D.  Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

12. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.

Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

13. Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Positionen in Höhe von 285.451,73 € mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 307.518,51 €). Beträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von 304.768,22 € (Vorjahr: 0,00 €).

Bilanzierung der Ergebnisverwendung

14. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

15. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in Höhe von 873.539,92 € mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 499.868,45 €). Beträge mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 89.062,50 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 714.182,83 € (Vorjahr: 470.975,69 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Sicherheiten:

 - Grundschulden
 - Sicherungsübereignung von Maschinen
 - Eigentumsvorbehalte
 - Forderungsabtretungen

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

16. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Betrag aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 712.314,00 €

17. Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB

18. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag die nachfolgend aufgeführten sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen miet- und Leasingverträgen:





Summe
davon verbundene





Unternehmen
Gesamtverpflichtung

2.258.248,11 €
1.132.641,72 €
- davon fällig
2021


464.232,14 €
172.641,72 €
- davon fällig
2022
-
2025
1.314.015,98 €
480.000,00 €
- davon fällig
ab

2026
480.000,00 €
480.000,00 €



D.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

19. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E.  Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

20. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 25.

21. Nach §  285 Nr. 34 HGB i. V. m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich anhand der Angaben die Ergebnisanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

Namen der Geschäftsführer

22. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2020 von

 - Frau Anja Conz-Springorum [Überlingen, Kauffrau]

geführt. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird in Anwendung der Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB verzichtet.

78549 Spaichingen, den 07.12.2021

......................................................
Härtetechnik Conz & Strasser GmbH
gez. Anja Conz-Springorum

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2021 festgestellt.

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