Härtetechnik Conz & Straßer GmbH
Spaichingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
369.203,80 |
421.851,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
102.426,00 |
19.387,00 |
| II.
Sachanlagen |
242.735,50 |
402.464,00 |
| III.
Finanzanlagen |
24.042,30 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
701.979,83 |
351.485,40 |
| I.
Vorräte |
111.759,88 |
43.960,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
590.219,95 |
307.518,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
304.768,22 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
80.947,70 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
6,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.359,50 |
7.354,12 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
123.170,34 |
|
| Aktiva |
1.196.713,47 |
780.690,52 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
56.479,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
55.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
45.000,00 |
45.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
13.521,00 |
-19.774,83 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
209.649,34 |
33.295,83 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
123.170,34 |
|
| B.
Rückstellungen |
33.618,00 |
7.791,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.163.095,47 |
716.420,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
873.539,92 |
499.868,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
289.555,55 |
60.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
52.743,34 |
58.214,25 |
| Passiva |
1.196.713,47 |
780.690,52 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die Härtetechnik Conz & Strasser GmbH
hat ihren Sitz in Spaichingen. Sie ist im Handelsregister
des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 460824
eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Härtetechnik
Conz & Strasser GmbH für das Geschäftsjahr
2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte
Bilanz und den Anhang werden insoweit die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276
HGB und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung
§ 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Im Geschäftsjahr 2020 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten die
Wertgrenze des § 6 Abs. 2 S. 4 EStG von 250,00 €
übersteigen, jedoch die Grenze von 800,00 € nicht
übersteigen, wurden entsprechend der steuerlichen
Regelung des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Jahr der
Anschaffung in der Anlagenbuchführung erfasst und in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die
steuerbilanzielle Vorschrift kann dabei nach herrschender
Meinung für die Handelsbilanz übernommen werden.
6. Die Abschreibung der, unter den
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
aktivierten,
derivativen Firmenwerte erfolgt auf eine
Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren. Dies entspricht der
steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Der bisherige Wertansatz wird entsprechend
Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.
7. Die unter den Finanzanlagen erfassten
Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Es kommt grundsätzlich das gemilderte
Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die
Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden. Im
Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis
vorgenommen.
Umlaufvermögen
8. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach §
255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich
der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen
wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen-
oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde
entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.
9. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung angemessener Pauschal-
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
10.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufweisen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
11. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag (§
253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
12. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4
HGB)
13. Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Positionen in
Höhe von 285.451,73 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 307.518,51 €).
Beträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr
bestehen in Höhe von 304.768,22 € (Vorjahr: 0,00
€).
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
14. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
15. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in
Höhe von 873.539,92 € mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 499.868,45 €).
Beträge mit einer Laufzeit von über fünf
Jahren sind mit einem Gesamtbetrag in Höhe von
89.062,50 € (Vorjahr: 0,00 €) enthalten. Von den
in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
714.182,83 € (Vorjahr: 470.975,69 €) durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Sicherheiten:
- Grundschulden
- Sicherungsübereignung von Maschinen
- Eigentumsvorbehalte
- Forderungsabtretungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
16. Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB Betrag aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften 712.314,00 €
17. Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
18. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag die
nachfolgend aufgeführten sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus mehrjährigen miet- und
Leasingverträgen:
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Summe
|
davon verbundene
|
|
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Unternehmen
|
Gesamtverpflichtung
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2.258.248,11 €
|
1.132.641,72 €
|
- davon fällig
|
2021
|
|
|
464.232,14 €
|
172.641,72 €
|
- davon fällig
|
2022
|
-
|
2025
|
1.314.015,98 €
|
480.000,00 €
|
- davon fällig
|
ab
|
|
2026
|
480.000,00 €
|
480.000,00 €
|
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
19. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
20. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 25.
21. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Ergebnisanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
Namen der Geschäftsführer
22. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2020 von
- Frau Anja Conz-Springorum
[Überlingen, Kauffrau]
geführt. Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
78549 Spaichingen, den 07.12.2021
......................................................
Härtetechnik Conz & Strasser GmbH
gez. Anja Conz-Springorum
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2021 festgestellt.
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