Wichmann GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 1522
Eingetragen
29.4.1991
Branche
Garten- und LandschaftsbauErbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Die Leistung von Transporten, Abbrüchen sowie Garten- und Landschaftsbau, des weiteren der Einbau von Kleinkläranlagen und die Vermietung von Hüpfburgen.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Ernst Wichmann
seit 11.11.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wichmann GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 54.071,00 39.344,00
I. Sachanlagen 54.071,00 39.344,00
B. Umlaufvermögen 45.199,45 49.484,86
I. Vorräte 5.946,00 6.993,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.801,49 23.391,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.451,96 19.099,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.274,62 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 101.545,07 88.828,86

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 53.260,94 50.781,98
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 25.217,39 40.546,70
III. Jahresüberschuss 2.478,96 -15.329,31
B. Rückstellungen 3.000,00 2.830,00
C. Verbindlichkeiten 45.284,13 35.216,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 101.545,07 88.828,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 326 HGB in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Wichmann GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Helmut Wichmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss wurde festgestellt zum 30. November 2011.

 

Hamm, den 7. Dezember 2011

gez. Helmut Wichmann

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