Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 17306
Eingetragen
30.10.2006
Branche
Friedhöfe und KrematorienBestattungsinstituteErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Sämtliche Dienstleistungen eines Bestattungsunternehmens, auch Durchführung von kulturellen und spirituellen Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Thomas Mathias Hartl
seit 30.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
72.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Mathias Hartl
83209 Prien a. Chiemsee
18.000 €
72.00%
M****** H****
5.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gedenkwald GmbH

Rosenheim (vormals: Prien a. Chiemsee)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 56.096,36 54.882,00
I. Sachanlagen 56.096,36 54.882,00
B. Umlaufvermögen 106.462,45 85.950,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.655,73 28.222,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.806,72 57.727,40
Summe Aktiva 162.558,81 140.832,30

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 107.651,17 97.582,78
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 82.651,17 72.582,78
B. Rückstellungen 3.964,40 5.241,74
C. Verbindlichkeiten 50.943,24 38.007,78
Summe Passiva 162.558,81 140.832,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als normale Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Gedenkwald GmbH zum 31.12.2017 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.000,00 Euro
Eingefordertes Kapital 25.000,00 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 50.943,24 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Hartl Michael

Rosenheim , den 20.08.2019

Hartl Michael

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.8.2019.

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