Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
KAIROS GmbHLiquidiert
August-Bebel-Straße 12, 08315 Lauter-Bernsbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heiko Haferkorn seit 24.1.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kairos GmbHZwickauJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten I. Verbindlichkeiten II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert IV. Haftungsverhältnisse V. Ausschüttungssperre D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Außerplanmäßige Abschreibungen II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen E. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Vorjahresvergleichszahlen sind auf Grund des Wahlrechtes des Art.67(8)S.2 EGHGB nicht angepasst worden. 2) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 7) Angaben und Begründungen zu Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und GuV gem. § 265 (1) S. 2 HGB zu denen des Vorjahres sind - nicht- notwendig. 8) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht: - Aufwandsrückstellungen gem. § 249 HGB a. F. 2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 3) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt. 2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund dauernder Wertminderung wurden wurden nicht vorgenommen. 7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt. Das allgemeine 8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst. 10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz I. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag . Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG 1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter keine Darlehensforderungen. 2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. III. Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwert Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht vorhanden IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. V. Ausschüttungssperre Ausschüttungssperren gem. § 268(8) HGB bestehen nicht. D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten I. Außerplanmäßige Abschreibungen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibung für Finanzanlagen wurden keine in Anspruch genommen. II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 HGB). III. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind, wenn vorhanden von untergeordneter Bedeutung E. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer zum 31.12.2011 war Heiko Haferkorn
08058 Zwickau, 30.11.2012 |
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