aproxITo
GmbH
St. Georgen
im Schwarzwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.165,00 |
1.273,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.165,00 |
1.273,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.599,26 |
52.583,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.377,07 |
42.670,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.222,19 |
9.912,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
645,00 |
651,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.409,26 |
54.507,86 |
Passiva
|
|
30.6.2012
EUR |
30.6.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.240,63 |
40.790,13 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
15.790,13 |
5.129,47 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.549,50 |
-10.660,66 |
| B.
Rückstellungen |
5.065,22 |
12.302,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.103,41 |
1.415,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.103,41 |
1.415,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.409,26 |
54.507,86 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"Sonstige Verbindlichkeiten".
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Anlagegüter werden ausschließlich linear
abgeschrieben.
Von dem Bewertungswahlrecht nach
§ 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung
der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der
Anschaffung) wird im vollen Umfang Gebrauch gemacht. Die
Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel erst nach
Beendigung der Nutzungsdauer als Abgang ausgewiesen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage der
voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
I.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 980,00 Euro (Vorjahr: 0,00
Euro).
D. SONSTIGE ANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Dr. Ulrich Dietz, Ingenieur
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
II.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB
Es liegen keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB vor.
St. Georgen, den 31. Januar 2013
gez. Dr. Ulrich Dietz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2013 festgestellt.
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