Horst Korb
GmbH
Birkenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.447.622,94 |
2.160.740,34 |
| I.
Sachanlagen |
1.657.173,00 |
1.517.670,00 |
| II.
Finanzanlagen |
790.449,94 |
643.070,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.138.218,99 |
1.836.042,82 |
| I.
Vorräte |
480.302,34 |
564.258,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
717.944,97 |
735.535,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
939.971,68 |
536.248,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.259,30 |
10.577,17 |
| Aktiva |
4.589.101,23 |
4.007.360,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.923.331,86 |
1.395.783,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.843.331,86 |
1.315.783,34 |
| B.
Rückstellungen |
752.502,29 |
654.204,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.913.267,08 |
1.957.372,97 |
| Summe
Passiva |
4.589.101,23 |
4.007.360,33 |
Anhang
DES
JAHRESABSCHLUSSES DER HORST KORB GMBH
ZUM 31. DEZEMBER 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Die Firma Horst Korb GmbH hat ihren Sitz in 55765
Birkenfeld, die Eintragung im Registergereicht Bad
Kreuznach ist erfolgt unter der HRB Nr. 10450.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
- Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögegengegenstandes.
- Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen.
- Von dem Wahlrecht geringwertige
Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben wurde kein
Gebrauch gemacht. Die GWG`s wurden in einem Sammelposten
linear über 5 Jahre ND abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
- Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten
oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
- Ausleihungen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
4. Vorräte
- Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
- Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde
berücksichtigt.
5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände
- Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
6. Verbindlichkeiten
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
- Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen in H.v. 424.875,00 Euro.
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen nicht.
7. Rückstellungen
- Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
- Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. In 2023 ergab sich durch Verrechnung
von aktiv und passiv latenten Steuern ein aktiver
Überhang. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274
Abs.1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 21
Arbeitnehmer beschäftigt.
V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen zehn Jahren ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 4.947
€. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 (6) S.2 HGB für
die Ausschüttung gesperrt.
Gesellschaftsorgane
Geschäftsführer im Berichtjahr war Mathias
Korb, Baumholder. Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
VI: Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung
Vor Bilanzerstellung haben die Gesellschafter den
Beschluss gefasst, dass der Jahresüberschuss 2023 in
den Gewinnvortrag in Höhe von 1.315.783,34 Euro
eingestellt wird und somit als Bilanzgewinn in einer Summe
ausgewiesen wird.
sonstige Berichtsbestandteile
Birkenfeld, den 23.05.2025
gez. M. Korb
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2025
festgestellt.
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