REGIO
Medienagentur GmbH
Bad
Kreuznach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.649,00 |
13.774,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.649,00 |
13.774,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
581.440,03 |
408.635,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
524.924,38 |
372.100,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.515,65 |
36.535,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
593.089,03 |
422.409,99 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
442.583,75 |
273.992,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.492,99 |
172.883,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
168.590,76 |
88.609,22 |
| B.
Rückstellungen |
81.461,72 |
36.121,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.043,56 |
112.295,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.043,56 |
112.295,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
593.089,03 |
422.409,99 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet. Das Anlage- und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschriften
des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch. Die Steuerlatenzen
wurden nach den berufsständigen Vorgaben der
steuerberatenden Berufe bilanziert. Demnach sind passive
Steuerlatenzen, die sich aus voraussichtlich oder
tatsächlich nicht in Anspruch genommenen
unversteuerten Rücklagen gem. § 6b Abs. 3 EStG
und R 6.6 Abs. 4 EStR oder einem voraussichtlich oder
tatsächlich nicht in Anspruch genommenen
Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 EStG
ergeben, innerhalb der Steuerrückstellungen des §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB berücksichtigt. Aktive
Steuerlatenzen bleiben unberücksichtigt.
Ein im Wirtschaftsjahr 2011 für steuerliche
Zwecke gebildeter Investitionsabzugsbetrag wurde wegen
Aufgabe der Investitionsabsicht rückwirkend
aufgelöst, die sich hieraus ergebenden
Steuerbelastungen wurden unter den
Steuerrückstellungen passiviert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtliche. Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00
€ werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Alle
Verbindlichkeiten hatten am Bilanzstichtag Restlaufzeiten
unter einem Jahr.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen einen
Gesellschafter-Geschäftsführer
Darlehensforderungen in Höhe von
284.277,27 €.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte
nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
4,0 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn
Hans - Jürgen Doll, Kaufmann
geführt.
Bad Kreuznach, 11.05.2015
gez. Hans - Jürgen Doll
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 284.277,27 EUR.
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 235.220,11 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2015 festgestellt.
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