ecoplanfinanz AG
Appen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
589.491,57 |
619.650,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.901,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
55.687,00 |
70.013,00 |
| III.
Finanzanlagen |
522.903,57 |
549.637,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
774.198,14 |
429.730,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
749.725,48 |
420.386,74 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
24.472,66 |
9.343,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.562,28 |
7.124,78 |
| Summe
Aktiva |
1.403.251,99 |
1.056.506,43 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
196.817,91 |
254.051,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.039,55 |
5.039,55 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.325,10 |
4.325,10 |
| IV.
Bilanzverlust |
112.546,74 |
55.313,20 |
| B.
Rückstellungen |
134.498,00 |
42.908,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.071.936,08 |
759.546,98 |
| Summe
Passiva |
1.403.251,99 |
1.056.506,43 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ecoplanfinanz AG hat ihren Sitz in Appen. Sie ist
im Handelsregister des Amtgerichts Pinneberg unter HRB
11629 PI eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB), ggf.
ergänzender Bestimmungen der Satzung sowie des
Aktiengesetzes aufgestellt.
Von den Erleichterungsmöglichkeiten der
§§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung von
der Bilanz in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um aufgelaufene
Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. ihrem niedriger beizulegenden Teilwert angesetzt.
Hinsichtlich der Bewertung der Wertpapiere des
Anlagevermögens ließ uns der Vorstand folgende
Informationen zukommen:
"Die Aktien der Cash Medien AG sind börsennotiert.
Der Streubesitz beträgt laut Onvista derzeit ca.
33,1%. Diese Kleinaktionäre haben ihre Aktienpakete
offensichtlich vor langer Zeit zu Kursen von mehr als
€ 5 erworben und daher am Handel der Aktie nicht mehr
interessiert. Somit kann der aktuelle Börsenkurs nur
eingeschränkt als Bewertungsmaßstab herangezogen
werden."
Ein Auftrag zur Prüfung dieser Aussage und
Bewertung der Aktien wurde uns nicht erteilt. Der
Bilanzansatz erfolgt daher unter Berücksichtigung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit einer
Teilwertabschreibung in Höhe von 5% bezogen auf die
ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei einem
durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 3 Monate
läge der Bilanzansatz bei ca.
€ 1,50 je Aktie.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zu Nennwerten bewertet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben
aktiviert, die Aufwand für eine
kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Die ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Ungewisse
Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener
Höhe berücksichtigt.
Bei der Bewertung von Rückstellungen werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt
und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro
425.624,64 (im Vorjahr: Euro 164.336,89) enthalten.
Der Verlustvortrag beträgt Euro 55.313,20
(Gewinnvortrag im Vorjahr: Euro 637,82).
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten haben Euro 0,00 (im Vorjahr: Euro 7,00)
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen haben Euro 432.367,94 (im Vorjahr: Euro
324.305,25) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben Euro
454.256,60 (im Vorjahr: Euro 170.785,40) eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und Euro 185.311,54 (im Vorjahr: Euro
264.449,33) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
V.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt: 23
An Mitglieder des Vorstands bestehen Forderungen, die
am Bilanzstichtag in den sonstigen
Vermögensgegenständen enthalten sind, in
Höhe von Euro 16.341,90.
sonstige Berichtsbestandteile
Appen, 23.10.2024
(gez.)
Andreas Lentge
(gez.)
Marc-André Lentge
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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