Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 130857
Vorher
PROFITABILE Zweiundneunzigste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbHSKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH
Eingetragen
25.2.2014
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfKrankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Krankenhauses und weiterer Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Historie

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Management

NameRolle
Benjamin Laatzen
seit 2.3.2023
Geschäftsführer
Hans-Martin Kuhlmann
seit 20.6.2016
Geschäftsführer
Bernd Rudloff
seit 24.4.2014
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (8)

Ungelöste Beteiligungen (2)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
alanta health group GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 464.056,00 483.402,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 37.637,00 59.267,00
II. Sachanlagen 126.374,00 124.090,00
III. Finanzanlagen 300.045,00 300.045,00
B. Umlaufvermögen 31.981.355,22 23.174.645,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.664.386,16 22.993.894,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 316.969,06 180.751,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.632,26 9.734,47
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 395.177,01 395.177,01
Summe Aktiva 32.863.220,49 24.062.958,88

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 420.177,01 420.177,01
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 395.177,01 395.177,01
B. Sonstige Sonderposten 19.005,00 26.009,00
C. Rückstellungen 223.280,25 183.194,59
1. sonstige Rückstellungen 223.280,25 183.194,59
D. Verbindlichkeiten 32.620.935,24 23.853.755,29
Summe Passiva 32.863.220,49 24.062.958,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH, Hamburg

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH (im Folgenden "SKH") hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130857 eingetragen.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter Beachtung der Regelungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und daher nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der Anlagen 1 und 2 zur KHBV.

Der Berichtszeitraum umfasst das Kalenderjahr 2017.

Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird durch die Geschäftsführung als überwiegend wahrscheinlich eingeschätzt, so dass kein Insolvenzantragsgrund besteht. Dabei ist insbesondere der am 5. April 2018 mit der alanta health group GmbH, Hamburg, geschlossene Ergebnisabführungsvertrag zu berücksichtigen, nach dem die alanta health group GmbH, Hamburg, mögliche weitere Verluste der SKH künftig ausgleichen wird. Die Liquidität der SKH ist durch Darlehen der ZytoService Deutschland GmbH, Hamburg (ZSD), sichergestellt.

Die Gesellschaft hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs teilweise in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten auch die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten enthalten auch die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer. Die dabei zu Grunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern basieren auf einer betriebsindividuellen Einschätzung, die sowohl technische als auch wirtschaftliche Entwertungsfaktoren berücksichtigt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wird jährlich ein Sammelposten gebildet, der mit 20% pro Jahr linear abgeschrieben wird.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihr Ausgleich am Abschlussstichtag ungewiss oder gefährdet ist.

Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kredi t-instituten

Die flüssigen Mittel werden mit ihren Nennwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft hält die folgenden Anteile:

Gesellschaft, Sitz Beteiligung
in %
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
Medizinisches Versorgungszentrum für Immunologie Lokstedt GmbH, Hamburg 100 25,0 * 0,0 **
MVZ für Hämatologie und Onkologie Ulm GmbH, Ulm 100 25,0 * 0,0 **
Medizinisches Zentrum für Hämatologie und Onkologie München MVZ GmbH, München 100 25,0 * 0,0 **
VivaQ Medizinisches Versorgungszentrum Sonnenstraße GmbH, München 100 25,0 * 0,0 **
MVZ Hämatologie und Onkologie Duisburg GmbH, Duisburg 100 25,0 * 0,0 **
Medizinisches Versorgungszentrum für Hämatologie und Onkologie Düsseldorf GmbH, Düsseldorf 100 25,0 * 0,0 **
VivaQ Medizinisches Versorgungszentrum Mainz GmbH, Mainz 100 25,0 * 0,0 **
VivaQ Medizinisches Versorgungszentrum Mümmelmannsberg GmbH, Hamburg 100 25,0 * 0,0 **
Gesellschaft, Sitz Beteiligung in % Eigenkapital in T€ Ergebnis in T€
MVZ für interdisziplinäre Onkologie Hannover GmbH, Hannover 100 22,8 * 0,0 **
MVZ für Senologie, gynäkologische Onkologie und spezielle operative Gynäkologie Taxisstraße München GmbH, München 100 25,0 * 0,0 **
Zentrum für Hämatologie und Onkologie MVZ GmbH, Porta Westfalica 100 25,0 * 0,0 **
SKH Studien GmbH, Hamburg 100 25,0 * 0,0 **

* Jahresabschluss für das Geschäftsjahres 2017.

** Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SKH.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 3 sowie durch Pauschalwertberichtigungen in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 11) berücksichtigt.

Die Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger beinhalten die Forderungen aus der Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft ZSD entsprechend dem am 4. Mai 2015 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegen Tochtergesellschaften und beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 7, Vorjahr T€ 11), Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (T€ 10, Vorjahr: T€ 0) und Darlehens- sowie Zinsforderungen (T€ 21.446, Vorjahr: T€ 16.212). Die letzteren beiden Sachverhalte sind der Position der sonstigen Vermögensgegenstände mit zugehörig.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt T€ 25. Alleinige Gesellschafterin ist die ZSD.

Mit Vertrag vom 4. Mai 2015 wurde zwischen der Muttergesellschaft ZSD und der SKH ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2015 abgeschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 5. Juni 2015. Der Vertrag wurde zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Zum 1. Januar 2018 wurden die Anteile an der SKH von der ZSD an deren Muttergesellschaft alanta health group GmbH, Hamburg, veräußert. Zwischen der alanta health group GmbH, Hamburg, und der SKH wurde wiederum mit Vertrag vom 5. April 2018 ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2017 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum Bilanzstichtag beträgt T€ 395. Hierzu verweisen wird auf die Ausführungen unter "Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses".

Sonderposten

Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird in Höhe der Anschaffungskosten der nach dem HmbKHG einzeln oder pauschal geförderten Anlagegüter, vermindert um die bis zum jeweiligen Abschlussstichtag auf sie entfallenden Abschreibungen, angesetzt.

Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens hat sich im Geschäftsjahr 2017 entsprechend der Zuführungen aufgrund geförderter Investitionen (T€ 17) sowie der Abschreibungen auf das geförderte Anlagevermögen (T€ 24) insgesamt auf T€ 19 erhöht.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Abrechnungskorrekturen, Urlaubsansprüche. Prozessrisiken sowie ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert und setzen sich wie folgt zusammen:

davon Restlaufzeit
Gesamtbetrag
in T€
bis zu 1 Jahr
in T€
1-5 Jahre
in T€
über 5 Jahre
in T€
Verbindlichkeiten        
aus Lieferungen und Leistungen 21 21 0 0
(Vorjahr) (87) (87) (0) (0)
gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger 25.024 68 24.956 0
(Vorjahr) (19.545) (29) (19.516) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 7.546 7.546 0 0
(Vorjahr) (4.157) (4.157) (0) (0)
Sonstige 30 30 0 0 (0)
(Vorjahr) (65) (65) (0)  
Gesamt 32.621 7.665 24.956 0
(Vorjahr) (23.854) (4.338) (19.516) 0

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger handelt es sich um Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten (T€ 38, Vorjahr: T€ 23), Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten (T€ 24.956, Vorjahr: T€ 19.516) sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten (T€ 31, Vorjahr: T€ 7) gegenüber der Gesellschafterin ZSD. Die letzteren beiden Sachverhalte sind der Position der sonstigen Verbindlichkeiten mit zugehörig. Für die Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten besteht eine Besicherung in Form einer Sicherungszession der bestehenden und künftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten (T€ 292, Vorjahr: T€ 0), Verbindlichkeiten aus der Verlustübernahme von Tochterunternehmen (T€ 7.251, Vorjahr: T€ 4.157) sowie Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (T€ 1, Vorjahr: T€ 0). Die letzteren beiden Sachverhalte sind der Position der sonstigen Verbindlichkeiten mit zugehörig.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Periodenfremde Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 30).

Periodenfremde Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 50).

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren 36 Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Globalzessionen sowie Bankkontoverpfändungen als Sicherheiten für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt T€ 156.500.

Nach unseren Erkenntnissen können die zu Grunde liegenden Verpflichtungen von den betreffenden Gesellschaften erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nach unserer Einschätzung nicht zu rechnen.

Geschäftsführung

Während des Geschäftsjahres 2017 wurde die Geschäftsführung von den folgenden Herren wahrgenommen:

Dr. Mirco Schaecke, Hamburg, Kaufmann,

Dr. Guido F. Tuschen, Hamburg, Biochemiker,

Bernd Rudloff, Hamburg, Kaufmann,

Hans-Martin Kuhlmann, Glücksburg (Ostsee), Volkswirt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt T€ 464.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ZytoService Investment GmbH, Hamburg, einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht.

Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de zugänglich.

 

Hamburg, den 13. April 2018

SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH

Dr. Mirco Schaecke

Bernd Rudloff

Dr. Guido F. Tuschen

Hans-Martin Kuhlmann

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH, Hamburg (Krankenhausträgergesellschaft), der zugleich der Jahresabschluss der SKH Stadtteilklink Hamburg (Krankenhaus) nach KHG ist, unter Einbeziehung der Buchführung der Krankenhausträgergesellschaft,für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Durch § 29 HmbKHG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und des Rechnungswesens, auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie die Verwendung der Fördermittel nach § 20 ff. HmbKHG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Krankenhausträgergesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand nach § 29 HmbKHG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 29 HmbKHG unter Beachtungder vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 29 HmbKHG ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen derPrüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemssowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses und der Krankenhausträgergesellschaft.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 29 HmbKHG hat zu keine Einwendungen geführt.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf das Folgende hin: Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2017 in Höhe von T€ 395 bilanziell überschuldet. Auf die bilanzielle Überschuldung, die durch die Geschäftsführung angenommene positive Fortführungsprognose und einen weitere bilanzielle Verluste verhindernden, am 5. April 2018 mit der alanta health group GmbH, Hamburg, abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag wird im Anhang hingewiesen. Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte, die Anlass für eine davon abweichende Bewertung gegeben hätten.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfunghingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Berlin, 13. April 2018

AIOS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Marco Schneider, Wirtschaftsprüfer

Tilo Drebes, Wirtschaftsprüfer

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