Bresserhof
GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
100.597,00 |
129.547,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.291,00 |
3.470,00 |
| II.
Sachanlagen |
99.306,00 |
126.077,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
711.899,39 |
701.310,03 |
| I.
Vorräte |
441.370,00 |
488.614,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.980,49 |
99.142,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
161,83 |
161,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.548,90 |
113.553,24 |
| Aktiva |
812.496,39 |
830.857,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
443.653,98 |
440.215,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
415.215,50 |
389.404,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.438,48 |
25.811,34 |
| B.
Rückstellungen |
7.768,63 |
76.913,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
361.073,78 |
313.728,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
84.944,78 |
102.425,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
276.129,00 |
211.303,00 |
| Summe
Passiva |
812.496,39 |
830.857,03 |
Anhang
Bresserhof GmbH, Willich
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter Bresserhof GmbH mit dem
Sitz in Willich und ist beim Registergericht des
Amtsgericht Krefeld unter der Nummer HRB 17076
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.Die Grundsätze wurden gegenüber
dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei
die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze
zugrundegelegt werden, soweit diese handelsrechtlich
zulässig sind. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden - bei abnutzbaren und nicht
abnutzbaren Gegenständen des
Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie geleistete
Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten oder soweit
nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende Werte
zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit
diesen bewertet.
Die in den Vorräten enthaltenen Bestandsrisiken
aus langer Lagerdauer und mangelnder Verwendbarkeit sind
durch entsprechende Abschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen werden
einzeln wertberichtigt bzw. abgeschrieben.
Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Beträge mit
Restlaufzeiten von über einem Jahr wie folgt
enthalten:
|
TEUR
|
TEUR
|
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
0,0 |
0,0 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
0,0 |
0,0 |
| Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht |
0,0 |
0,0 |
| sonstige
Vermögensgegenstände |
0,0 |
0,0 |
3.2
Verbindlichkeiten
Im Übrigen bestehen für
Lieferantenverbindlichkeiten im üblichen
Geschäftsverkehr branchenübliche
Eigentumsvorbehalte.
3.3
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt Mitarbeiter beschäftigt.
3.4
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor,
den
Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 0,00
auf neue Rechnung vorzutragen.
Willich, den
Lukas Schmitz Geschäftsführer
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2025
festgestellt. |