Friederich & Halter GmbHLiquidiert

82211 Herrsching a. Ammersee, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 52006
Eingetragen
5.12.2001
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen und Versicherungen, ferner Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen des Handelsverkehrs, insbesondere Anschaffung und Weiterveräußerung von Weinen, Spirituosen und sonstigen alkoholischen und alkoholfreien Getränken aller Art ohne Unterschied, ob die Waren unverändert oder nach einer Bearbeitung weiterveräußert werden, ferner Betrieb von Hotels, Restaurants und Gaststätten und schließ- lich Vermittlung des Abschlusses sowie der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Geschäfte der vorgenannten Art sowie Beteiligung an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck.

Historie

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Management

NameRolle
René Halter
seit 3.2.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

99.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
99.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

49500
99.00%

Beteiligungen

NameAnteil
66.67%
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Friederich & Halter GmbH

Herrsching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.284,00 4.915,00
I. Sachanlagen 245,00 365,00
II. Finanzanlagen 19.039,00 4.550,00
B. Umlaufvermögen 2.634,81 376,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.496,69 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.138,12 376,86
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 137.760,09 149.361,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 159.678,90 154.652,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 174.925,64 172.332,50
III. Jahresüberschuss 11.600,96 -2.593,14
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 137.760,09 149.361,05
B. Verbindlichkeiten 159.678,90 154.652,91
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 144.178,90 139.832,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 159.678,90 154.652,91

Anhang




I. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
  



1. Gliederungsgrundsätze



Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar .
  



1. Bilanzierungsmethoden



Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsab­grenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht ent­geltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert an­gegeben.




  



1. Bewertungsmethoden



Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss­bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

a. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


b. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.


c. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.


d. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.


e. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.


f. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


g. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


h. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un­gewissen Verpflichtungen.



  


I. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Ebenso bestehe keine Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Halter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von € 107.422,66. Eine Verzinsung erfolgte nicht.




  


I. Zusatzangaben zur Bilanz


Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.

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