Eduard Michelis gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Heinrich Runde seit 10.6.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Altenheim Friedrichsburg gGmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die Altenheim Friedrichsburg gGmbH mit Sitz in Münster betreibt insbesondere das Altenheim Friedrichsburg an der Offenbergstraße 19 in Münster. Insgesamt werden hier 138 Pflegeplätze in 128 Einzel- und 5 Doppelzimmern pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren in Dauer- und Kurzzeitpflege angeboten. Die hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohner mit alterstypischen Erkrankungen, allgemeinem körperlichen Abbau und geronto-psychiatrischen Veränderungen bedürfen einer intensiven Pflege, Betreuung und Lebensbegleitung. Seit dem 01.05.2019 betreibt die Altenheim Friedrichsburg gGmbH den ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst "Füreinander", der vornehmlich in den Stadtteilen Pluggendorf und Aaseestadt tägig ist. Des Weiteren hat am 20.01.2022 die Tagespflege "Miteinander" ihren Betrieb aufgenommen, die ihre Räumlichkeiten an der Offenbergstraße 15a hat. Anfang des Jahres 2022 wurde auch mit der Essensversorgung des Provinzhauses der Vorsehungsschwestern begonnen und damit der Cateringbereich weiter ausgebaut. Das Altenheim Friedrichsburg ist ein Anbieter im Bereich der Altenhilfe sowohl in den Stadtteilen Pluggendorf und Aaseestadt als auch im gesamten Stadtgebiet Münster. 2. Wirtschaftsbericht Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zahl der Pflegebedürftigen betrug zum 31. Dezember 2023 insgesamt 5,2 Mio. Personen. Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigen und damit nimmt das Thema Pflege an Bedeutung zu. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nimmt seit Jahren stetig zu und wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 % anwachsen. Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird ihre Zahl von rund 5,0 Millionen Ende 2022 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dabei werden bereits 2035 etwa 5,6 Millionen (+14 %) erreicht. Mit der Zahl der Pflegebedürftigen wächst der Bedarf an Pflegediensten, Pflegeheimen und Pflegeplätzen je nachdem, ob die Versorgung ambulant oder stationär erfolgt und somit an Pflegepersonal und Pflegefachkräfte. Weitere wichtige Themenfelder sind Digitalisierung und Globalisierung sowie gesellschaftlichen Entwicklungen wie Individualisierung, Polarisierung und Wertewandel. Neue und noch flexiblere Formen der Versorgung unterstützungsbedürftiger Menschen werden insbesondere vor dem Hintergrund des sich weiter verschärfenden Mangels an Fachkräften erforderlich, um die Versorgung zu sichern. Insbesondere die Politik auf örtlicher Ebene hat immerhin einen Teil der Herausforderungen erkannt und arbeitet mehr als in Vorjahren an verschiedenen Stellen an Verbesserungen für betroffene Bürger, Anbieter und auch Mitarbeiter. Unverändert kommen die Pflegestärkungsgesetze zur Anwendung und setzen den gesetzlichen Rahmen. Nach der vom statistischen Bundesamt herausgegebenen Pflegestatistik 2019 ist die Zahl der Pflegebedürftigen im Zuge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz - PSG II - im Vergleich von 2017 zu 2023 von 3,41 Mio. auf 5,2 Mio. deutlich angestiegen. Die Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste hat zugenommen: Die Anzahl der durch ambulante Dienste betreuten Pflegebedürftigen stieg auf 34,6 %. Demgegenüber blieb die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen konstant. Das Altenheim Friedrichsburg nimmt im Rahmen des Projektes "Starke Pflege Münster" an den Projekten innerhalb des Bündnisses teil. In mehreren Treffen gab es bereits einen intensiven Austausch über das weitere Vorgehen. Verschiedene Modelle wurden vorgestellt und diskutiert. Auf Bundesebene ist ein Modellprojekt zur Umsetzung des "Rothgang" Gutachtens (Projekt Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß §113c SGB XI; PeBeM) vorgesehen. Das Bündnis starke Pflege Münster hat sich als Teilnehmer beworben. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von -1.198 TEUR. Im Rahmen der Planungen wurde ein Ergebnis in Höhe -689 TEUR erwartet. Diese Verschlechterung des Ergebnisses gegenüber dem Planwert um -509 TEUR begründet sich durch mehrere vom Planwert abweichende Positionen. Die Erträge aus Pflegeleistungen aller drei Einrichtungen liegen ca. -297 TEUR unter Plan. Der Mehraufwand im Sachkostenbereich (-605 TEUR gegenüber Plan) begründet sich vor Allem durch die enormen Preisanstiege bei den Lebensmitteln, erhöhte Ausgaben im Verwaltungsbedarf, gestiegene Energiekosten sowie einen erhöhten Einsatz von Leasingpersonal und weitere Preissteigerungen bei den eingekauften Dienstleistungen. Nachdem die Zahlungen aus dem Corona Rettungsschirm für erhöhten Sach- und Personalaufwand bereits zum 30.06.2022 ausgelaufen waren, wurde auch die Erstattungen für den Aufwand im Zusammenhang mit der Corona Testung zum 28.02.2023 planmäßig eingestellt. Für den Zeitraum Januar und Februar 2023 gab es noch Erstattungen in Höhe von ca. 24 TEUR. Zur Kompensation der sehr hohen Energiekosten, gab es zum einen die Erstattungen aus der Energiepreisbremse und zum anderen aus den beantragten Ergänzungshilfen. Insgesamt wurden somit 356 TEUR erstattet. Demgegenüber ist der Aufwand im Investitionsbereich um ca. 452 TEUR niedriger als geplant. Ursächlich hierfür sind nicht umgesetzte geplante Instandhaltungen insbesondere im Gebäudebereich, die in Teilen für das Folgejahr vorgesehen sind. Aufgrund des Festsetzungsbescheids vom 03.02.2023 und der sich daraus ergebende Differenz zu den ursprünglich abgerechneten Beträgen für die Jahre 2021 und 2022, wurden die zu viel abgerechneten Investitionskosten in Höhe von insgesamt 210 TEUR an die Bewohner erstattet. Hierfür waren bereits im Vorjahr Rückstellungen in gleicher Höhe gebildet worden. Die Leistungsstruktur/Auslastung weist in 2023 im vollstationären Bereich eine durchschnittliche Belegung von 92,4 % auf und liegt damit deutlich unter der Vorjahresauslastung von 99,1 %. Die Belegungstage sind mit 46.544 im Vergleich zu 49.929 in 2022 erheblich gesunken. Insgesamt gab es im Geschäftsjahr 37 vollstationäre und 15 Kurzzeitpflege-Aufnahmen im Altenheim Friedrichsburg. Von den Kurzzeitpflegegästen sind rd. 33 % anschließend stationär aufgenommen worden. Die Tagespflege "Miteinander" mit 14 Pflegeplätzen hat im Jahr 2023 insgesamt 2.879 Pflegetage erbracht und lag damit erheblich unter den 3.216 Pflegetage aus 2022. Die pauschale Erhöhung der Pflegesätze zum 01.03.2024 um 12,58 % wurde beantragt. Der ambulante Pflegedienst konnte seine geplanten Leistungen im Jahr 2023 nicht erfüllen und somit erstmals nicht ausweiten. Für den Bereich der ambulanten Pflege wurden die Entgelte für die Pflegekassen mit einer Pauschalfortschreibung 5,57 % zum 01.05.2023 erhöht. Die Anzahl an Vollkräften ist von 127,45 in 2022 auf 131,59 in 2023 gestiegen. Die Personalkosten sind im Wirtschaftsjahr 2023 im Vergleich zu 2022 mit 6.321 TEUR zu 6.381 TEUR in 2022 trotz Personalaufbaus leicht gesunken. Die Mitarbeiter haben im Juni 2023 den ersten Teil der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500,00 € je Vollzeitkraft erhalten, was ein Bestandteil der Tarifrunde 2024 darstellt. Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zufriedenstellend verlaufen. Als Nachwirkung der Corona-Pandemie kam es zu erheblichen Krankheitsausfällen und auch Kündigungen insbesondere beim Pflegepersonal. Um das verbliebene Personal nicht noch weiter zu belasten, wurde auf der einen Seite gezielt die Belegung reduziert und gleichzeitig mit größerem Einsatz von sehr teurem Leasingpersonal kompensiert. Dies betraf in erster Linie den Bereich der stationären Pflege und gleichzeitig entwickelten sich auch der ambulante Dienst und auch die Tagespflege nicht wie erwartet positiv. Ertragslage, Finanzlage und Vermögenslage Die Ertragslage hat sich im Jahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von -1.198 TEUR (Vorjahr Jahresüberschuss in Höhe von 54 TEUR) deutlich verschlechtert. Die Umsatzerlöse sind trotz zusätzlicher öffentlicher Ausgleichszahlungen insbesondere zur Kompensation der stark gestiegenen Energiepreise (Energiepreisbremse und Ergänzungshilfen), aufgrund der deutlich geringeren Auslastung um -249 TEUR auf 8.723 TEUR gesunken. Die Gesellschaft hat Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 410 TEUR erhalten. Weiter stabilisierten sich die Umsätze im Bereich Catering für die Ordensschwestern des benachbarten Provinzhauses auf hohem Niveau. Der Materialaufwand stieg zum Vorjahr um 566 TEUR auf 2.212 TEUR. Insbesondere die Energiekosten (Strom und Fernwärme) und die bezogenen Leistungen (z.B. Personalleasing Pflege, Fremdreinigung Gebäude) sind deutlich angestiegen. Trotz Personalaufbaus und Zahlung der Inflationsausgleichsprämie bleibt der Personalaufwand mit 6.321 TEUR leicht unter dem Aufwand zu 2022. Die steigenden Aufwendungen insbesondere im Bereich der Instandhaltungen, führen zu einer Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 955 TEUR auf 1.540 TEUR. Die Zinsaufwendungen verringerten sich durch Tilgungsfortschritt um 5 TEUR auf 46 TEUR. Die Vermögens- und Finanzlage hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Das Netto-Umlaufvermögen sank um 1.072 TEUR auf 1.425 TEUR zum 31.12.2023. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 7.594 TEUR und hat sich damit um rd. 1.607 TEUR verringert. Den getätigten Investitionen/Zugängen des Anlagevermögens in Höhe von 257 TEUR stehen Abschreibungen in Höhe von 675 TEUR gegenüber. Das Anlagevermögen macht zum Stichtag 70,0 % der Bilanzsumme aus (Vorjahr 62,4 %). Zum Bilanzstichtag ist das langfristige Vermögen (5.322 TEUR) durch langfristige Finanzierungsmittel (6.747 TEUR) gedeckt. Die Eigenkapitalquote beläuft sich zum 31.12.2023 auf 40,6 % (Vorjahr 46,5 %). Im Geschäftsjahr 2023 wurden planmäßige Tilgungsleistungen von 239 TEUR vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr waren im Umlaufvermögen insbesondere niedrigere Kassenbestände / Guthaben bei Kreditinstituten festzustellen. Die Geldmittel verringerten sich Cashflow bedingt um 1.094 TEUR auf 1.776 TEUR. Im kurzfristigen Kapital stiegen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 30 TEUR auf 250 TEUR. Die Liquiditätslage hat sich im Vorjahresvergleich verschlechtert. Zum Stichtag beträgt die Liquidität auf kurze Sicht (Netto-Umlaufvermögen bereinigt um Vorräte und den Bestand der Urlaubs- und Arbeitszeitrückstellungen) 1.440 TEUR nach 2.478 TEUR im Jahr 2022. Sie deckt den betriebsgewöhnlichen monatlichen Finanzbedarf für 1,7 Monate. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen. Eine weitere anhaltende und nachhaltige Stabilisierung bleibt auch im Jahr 2023 ein Ziel der Geschäftsleitung. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft einen Gesamtcashflow von -1.049 TEUR. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit konnten die Investitionen des Geschäftsjahres (- 257 TEUR) nicht refinanzieren. Im Berichtsjahr 2023 sind insgesamt 80 Mitarbeiter ausgeschieden und 57 Mitarbeiter wurden neu eingestellt. Hier handelte es sich im Wesentlichen um Corona Tester, Altenpflegeschüler, Wochenendaushilfen sowie turnusmäßig ausscheidende befristete Beschäftigte. Um für Pflegekräfte noch attraktiver zu werden, hat die Altenheim gGmbH bereits Wohnungen der Ordensgemeinschaft angemietet und an auswärtige Pflegekräfte als Mitarbeiterwohnungen weitervermietet. Das Altenheim Friedrichsburg beteiligt sich zudem am Ausbildungsprojekt zur Fachkräfte-Gewinnung des DiCV Münster. Hier werden junge, ausländische Frauen und Männer angeworben und zu Pflegefachkräften ausgebildet, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Am 01.04.2024 haben zwei junge, indische Frauen die Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen und haben eine Wohnung im Provinzhaus der Ordensgemeinschaft bezogen. Die Einrichtung arbeitete auch in 2023 weiter an der Vernetzung und Koordination der verschiedenen eigenen und fremden Angebote für hilfebedürftige alte Menschen. Hier konnte in 2019 mit der Betriebsaufnahme einer eigenen ambulanten Pflege und in 2022 durch die Tagespflege das Angebot in der Altenhilfe weiter abgerundet werden. Zusätzlich wurde das Engagement der Einrichtung im Bereich des Pflegekonzeptes der Mäeutik weiter gestärkt. Im Jahr 2023 konnten die Basiskurse weitergeführt werden. Die Einrichtung wird nach dem neuen indikatorengestützen Qualitätsprüfverfahren geprüft. Es wird weiterhin zweimal im Jahr eine interne Qualitätserhebung durchgeführt. Die Daten werden weithin auf der Online-Plattform "DAS Pflege" erhoben. Wie geplant sind die Handbücher "Pflege und Betreuung" und "Organisation" nun im Intranet der Einrichtung bereitgestellt und in die regelmäßige Evaluierung überführt. Zur weiteren Verbesserung der Qualität wurde eine neue Stelle eines Qualitätsmanagementbeauftragten für die Einrichtung und Dienste der Altenheim Friedrichsburg gGmbH geschaffen, die zum 01.04.2024 besetzt wurde. Gleichzeitig soll in Zukunft die Zusammenarbeit mit der weiteren Einrichtung des Gesellschafters Stiftung, dem Eduard-Michelis-Haus in Gladbeck, insbesondere fachlich und organisatorisch intensiviert werden. Die Digitalisierung der Pflegedokumentation im APD wurde weitergeführt. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Jahr 2024 werden die Preissteigerungen u.a. durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verursacht sowie die hohen Tarifsteigerungen zum 01.03.2024 zu stark steigenden Pflegesätzen führen. Für das kommende Geschäftsjahr wird ein Jahresergebnis von ca. -349 TEUR prognostiziert. Für das Jahr 2024 wird weiter am Abbau des Instandhaltungsstaus der Vorjahre gearbeitet. Die Maßnahmen sind auf die Mittelverwendung nach der APG-DVO anrechenbar. Die unbedingt nachzuholenden Instandhaltungen betreffen das Gebäude; hier insbesondere Heizung, Fenster und Fassade. Um diesen abzubauen, bedarf es einer Umbuchung der Mittel für das sonstige Anlagevermögen zum langfristigen Anlagevermögen (Gebäude), welche im Zuge Festsetzungsverfahrens für 2025 und 2026 beantragt wird. Der Pflegebetrieb soll das Jahr laut Plan mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -124 TEUR abschließen. Für neue Pflegesätze zum 01.03.2024 wurden die Unterlagen für die Pflegesatzverhandlungen rechtzeitig eingereicht, um für 2024 auskömmliche Kostensätze - die insbesondere die Sach- und Personalkostenentwicklung widerspiegeln - zu verhandeln. Die Pflegesätze wurden pauschal fortgeschrieben, wodurch sich eine Steigerung in Höhe von 21.82 % erzielt werden konnte. Aufgrund eines prospektiv geplanten Erreichungsgrades nach der neuen Personalbemessung (PeBeM) gemäß § 113c SGB X von 94,38 % konnte ein leichter Personalaufbau vereinbart werden. Der Rettungsschirm nach § 150 SGB XI hat in den letzten Jahren einige wirtschaftliche Risiken beim Betrieb einer Pflegeeinrichtung abgefedert. Sein Wegfallen zum 30.06.2022 macht umso deutlicher, dass Einrichtungen in die Lage versetzt werden müssen, Vorsorge für Risiken im wirtschaftlichen Betrieb treffen zu können. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom September 2019 wird sorgfältig analysiert und seine Vorgaben in weiteren Versuchen, eine Risikovorsorge im Pflegesatzverfahren zu etablieren, berücksichtigt werden müssen. Insbesondere die strenge Trennung der beiden Refinanzierungsbudgets (Pflegebetrieb und Investiver Betrieb) macht die Forderung des Risikozuschlages unumgänglich. Mittelfristig führt daher kein Weg daran vorbei, die Einrichtungen in die Lage zu versetzen, ihre Risiken einzupreisen und ein positives Betriebsergebnis anstreben zu können. Hinsichtlich des Personalaufwands als wichtigstem Aufwandsfaktor konnten sich die Tarifparteien 2023 auf eine Tarifanpassung einigen. Die Tabellenentgelte erhöhen sich zum 01.03.2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und dieser Wert um weitere 5,5 Prozent. Der Mindestbetrag der Erhöhung muss 340 Euro betragen. Für alle Beschäftigten bei der Caritas wurde bereits im Dezember 2022 die Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von jeweils 1.500 Euro im Juni 2023 und Juni 2024 beschlossen. Für die Altenhilfeeinrichtung besteht in Zukunft ein vermindertes Belegungsrisiko, dass sich auch wegen des weiteren Ausbaus der ambulanten Versorgung spürbar abgemildert hat. Einerseits können nicht alle Nachfragen im Bereich der KZP bedient werden und andererseits macht sich der steigende Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft schon bemerkbar. Entgegen den Erwartungen angesichts der vorhandenen gegenwärtigen guten Ausstattung der Stadt Münster mit stationären Pflegeplätzen ist die Nachfrage nach stationärer Pflege unverändert sehr hoch, was sich auch in einer Interessenten-Warteliste ausdrückt. So kann die Einrichtung auch durch ihre Leistungs- und Betreuungsarbeit sowie die Ausweitung des eigenen Leistungsangebotes auf ambulante und teilstationäre Versorgung eine konstante Belegung sichern. Die Kooperationen mit Krankenhäusern, Hausärzten, Apotheken und Beratungseinrichtungen werden weiter intensiviert. Das Altenheim Friedrichsburg wird weiter an seinem sozialraumorientierten Versorgungsansatz arbeiten und so einen Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten. Beginnend bereits im Geschäftsjahr 2017 wurde der Bereich Catering deutlich ausgebaut und hat diese Entwicklung in den Folgejahren 2019 bis 2023 nachhaltig bestätigen können. Nach der ambulanten Pflege "Füreinander" hat zum Januar 2022 die Tagespflege "Miteinander" (Mietmodell) ihren Betrieb aufgenommen. Mit diesen neuen Angeboten erbringt die Gesellschaft niedrigschwellige Eintrittsangebote und positioniert sich in weiteren Segmenten der pflegerischen Versorgungskette. Hiermit kann auch zukünftig die Belegung in der vollstationären Pflege nachhaltig gesichert werden. Ab 1. Juli 2023 hält das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) Einzug in der stationären Langzeitpflege. Organisationsstrukturen und Aufgabenverteilung werden sich verändern. Die Einführung des Personalbemessungssystems bedeutet das Ende der Fachkraftquote. Grundlage des PeBeM und des umsetzenden § 113 c SGB XI ist der kompetenzorientierte Einsatz unterschiedlicher Qualifikationsniveaus. Die Aufgaben der Pflegefachpersonen müssen sich primär an den vorbehaltenen Tätigkeiten ausrichten. Aufgrund des Pflegesatzzeitraumes vom 01.01. bis 31.12.2023 werden die ersten positiven Personalverbesserung im Bereich der Pflege zu Ende 2023 geplant und dann mit den Pflegesatzverhandlungen für 2024 mit Kostenträgern verhandelt werden. Die Wettbewerbssituation im Personalbereich wird sich durch den massiven Fachkräftemangel weiter verschärfen. Die Einrichtung will ihr hohes Engagement in der Altenpflegeausbildung dauerhaft beibehalten. Dazu ist Ende 2015 ein Projekt zur Stärkung der Ausbildung gestartet worden. Das Projekt der "Lernetage" wurde in 2018 begonnen und hat sich seitdem bewährt. Die Einrichtung beteiligt sich zusätzlich an der Weiterführung des Projektes der Stadt Münster "Starke Pflege in Münster". Die Personalentwicklung wird insbesondere mit Hilfe der Jahresmitarbeitergespräche stetig aktualisiert. Nur so bleibt es nach Auffassung der Geschäftsführung möglich zukünftig den Bedarf an qualifizierten und motivierten Mitarbeitern zu decken. Im gesamten Stadtgebiet Münster konnten in 2023 jedoch in den Einrichtungen nicht alle Pflegeplätze belegt werden, da alle Einrichtungen freiwerdende Stellen nicht zügig nachbesetzen konnten. Die generalistische Pflegeausbildung hat zu einem verschärften Wettbewerb um examinierte Fachkräfte zwischen der stationären Altenhilfe und den vielen Krankenhäusern Münsters beigetragen. Zusätzlich zeigen sich Nachwirkungen der Corona-Pandemie in deutlich erhöhten Krankenständen des Personals. Daher konnten im Verlauf des Jahres 2023 nicht alle 138 Plätze der Einrichtung belegt werden. Eine Versorgung der vorhandenen Bewohnerinnen und Bewohner konnte mit einem ergänzenden Einsatz von Leasingpersonal sichergestellt werden. Diese geringere Auslastung blieb zunächst im Anfang 2024 unverändert, seit März 2024 sind alle Plätze wieder belegt. Die Maßnahmen zur Personalgewinnung über verschiedene Medienkanäle wurden seit Jahresbeginn 2023 deutlich intensiviert. Weiter wurde die Unterstützung der Bestandskräfte durch ein betriebliches Beratungs- und Coaching-Angebot ergänzt. Die Mitarbeiter sollen so zusätzliche Unterstützung in ihrer herausfordernden Arbeit erhalten. Sehr gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte bilden für die Einrichtung in zunehmend instabilen Lebens- und Arbeitswelten eine glaubwürdige Orientierung für die Mitarbeiter. Partizipation und Weiterbildung in der beruflichen Situation sind nach Auffassung der Führungskräfte/der Geschäftsleitung eine wichtige Grundlage für Motivation und Identifikation der Beschäftigten. Mit den Maßnahmen zur Personalgewinnung und der Unterstützung des Bestandspersonal wird derzeit davon ausgegangen, dass die Belegung in der zweiten Jahreshälfte wieder auf Niveau der Vorjahre verbessert werden kann. Der "Rettungsschirm für Pflegeeinrichtungen" in § 150 SGB XI für Corona bedingte Personalmehraufwendungen, erhöhte Sachmittelaufwendungen und Mindereinnahmen ist zum 30.06.2022 ausgelaufen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung sowie Durchführung von Corona Tests konnten für den Zeitraum bis zum 28.02.2023 geltend gemacht werden. Diese Erstattungen der Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen unterliegen einem nachgelagerten Prüfverfahren. Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob und wie die Kostenträger die Zahlungen an die Einrichtungen prüfen werden und ob sich daraus aufgrund von Zweifel- und Auslegungsfragen Risiken und/oder Rückforderungen der Kostenträger ergeben könnten. Zudem hatten zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach § 154 SGB XI auf Antrag Anspruch auf die sogenannte Ergänzungshilfe für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024 zur teilweisen Kompensation der stark gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise. Es besteht darüber hinaus das Risiko, dass sich aus der Konjunktur- und Fiskalpolitik der öffentlichen Hand in Zusammenhang mit der Corona-Krise (Unterstützungsmaßnahmen etc.) zukünftig geringere Handlungsspielräume oder Konsolidierungszwänge ergeben. Einer auskömmlichen Refinanzierung von Kostensteigerungen insb. im Personalbereich kommt aber eine erhebliche Bedeutung für die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft zu. Zu den von der Gesellschaft gehaltenen Finanzinstrumenten zählen Tagesgelder, Genossenschaftsanteile, Forderungen und Verbindlichkeiten. Aus diesen ergeben sich nach dem derzeitigen Stand keine über ein übliches und vertretbares Maß hinausgehenden Risiken. Die Risikolage für die Gesellschaft für das kommende Jahr 2024 ist als überschaubar zu beurteilen. Bestandsgefährdende Risiken insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, sind für die folgenden 12 Monate danach nicht zu erkennen.
Münster, 16. Mai 2024 Martin Runde, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Münster, wurde mit Satzung vom 6. April 1903 errichtet und unter der Nummer HRB 210 in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Münster. Die Gesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 aufgestellt. Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 HGB erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (ausschließlich Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich zu den letzten Einstandspreisen bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet. Grundsätzlich wird ein Festwert ausgewiesen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das Eigenkapital ist zu Nominalwerten bilanziert. Soweit das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wurde, werden Sonderposten in Höhe der Zuwendung passiviert. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln. Aus der Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalgedecktes Versorgungssystem hat sich bei der KZVK eine finanzökonomische Deckungslücke ergeben, die für die Gesellschaft eine mittelbare Pensionsverpflichtung darstellt. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs.1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Der Betrag, der zum 31. Dezember 2023 auf die Gesellschaft entfallenden mittelbaren Pensionsverpflichtung, kann näherungsweise aus der Berechnungsgrundlage des bis zum 31. Dezember 2019 von der KZVK bei ihren Mitgliedsunternehmen zur Schließung dieser Deckungslücke erhobenen Finanzierungsbeitrags abgeleitet werden. Er beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 812 TEUR und entspricht dem unter Anwendung des Zinssatzes nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ermittelten Barwert der ursprünglich bis zum Jahr 2040 erwarteten Finanzierungsbeiträge. In Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) wurde auf die Passivierung einer entsprechenden Rückstellung verzichtet. Um die zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten dauerhaft erfüllen zu können, erhebt die KZVK seit 2020 einen jährlichen Angleichungsbeitrag (bis 2027). Ab dem Jahr 2027 ist die Erhebung einer einheitlichen Umlage seitens der KZVK vorgesehen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt, der diesem Anhang als abschließende Anlage beigefügt ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind branchenüblich teilweise durch Eigentumsvorbehalt zugunsten der Lieferanten gesichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einem nahestehenden Verein (2.394 TEUR) enthalten. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 1.981.860,63 EUR EUR (Vorjahr 2.418 TEUR). 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. 5. Sonstige Angaben 5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen für mögliche Nachschusspflichten im Zusammenhang mit Genossenschaftsanteilen in Höhe von 6 TEUR. 5.2 Außerbilanzielle Geschäfte In Zusammenhang mit längerfristigen Mietverträgen über Büro- und Geschäftsräume für den ambulanten Dienst und die Tagespflegeeinrichtungen bestehen derzeit Verpflichtungen aus außerbilanziellen Geschäften. Der Mietvertrag über die Räume der Tagespflegeeinrichtung hat eine feste Mietzeit von zunächst 10 Jahren; der jährliche Mietaufwand (ohne Betriebskosten) beträgt 43 TEUR. Für Büroräume fallen jährlich rund 8 TEUR an Mietaufwand (ohne Betriebskosten) an. 5.3 Mitarbeiter der Gesellschaft Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 133 Mitarbeiter ohne gesetzliche Vertreter und Auszubildende (Vorjahr 189 Mitarbeiter) beschäftigt, sie verteilen sich wie folgt:
5.4 Geschäftsführung Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Martin Runde, Greven, berufen. Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung macht die Gesellschaft von der Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 i. V. m. § 285 Nr. 9 HGB Gebrauch. 5.5 Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Münster, 16. Mai 2024 Martin Runde, Geschäftsführer
In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Münster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Münster - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 26. Juni 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Stefan Lödding, Wirtschaftsprüfer Dominik Mielert-Reiners, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Ergebnisverwendung 2023Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. Oktober 2024 festgestellt worden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. Oktober 2024 wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.197.613,82 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. |
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