Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
MT Technologies GmbHLiquidiert
85055 Ingolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Hartrampf seit 15.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MT Technologies GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MT Technologies GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MT Technologies GmbH, Ingolstadt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MT Technologies GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Anhang in den Abschnitten "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "III. 4. Eigenkapital/Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" und "V.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" sowie die Angaben in Abschnitt "III. 1. Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, dass das Unternehmen sich seit längerem in einer Restrukturierungssituation befindet und die Corona-Pandemie negative Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft und deren Tochterunternehmen hat. Aufgrund anhaltender, mit Zahlungsmittelabflüssen verbundener Verluste im Geschäftsjahr und den Vorjahren weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 10.520 aus. Auch für das Geschäftsjahr 2022 wird weiterhin mit einem negativen Ergebnis und entsprechendem Liquiditätsbedarf gerechnet. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft angesichts der derzeitigen Liquiditäts- und Ergebnissituation daher von der finanziellen Unterstützung der Mehrheitsgesellschafterin AC Industrials (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, insbesondere von der weiteren Bereitstellung von liquiden Mitteln abhängig, die zusammen mit ihrer 100 %igen Anteilseignerin AC Industrial Technology Holdings Inc., Manila/Philippinen, eine Patronatserklärung abgegeben hat, wonach sich die beiden Gesellschaften bereit erklären, die MT Technologies GmbH, Ingolstadt, bis mindestens zum 31. Dezember 2023 finanziell so auszustatten, dass diese ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit fristgerecht nachkommen kann. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 29. September 2022 Ernst
& Young GmbH
Tropschug, Wirtschaftsprüferin Yeromenko, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021der MT Technologies GmbH, IngolstadtI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die MT Technologies GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist unter der Nummer HRB 3715 in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der vorliegende Jahresabschluss wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da die Geschäftsführung aufgrund der aktuellen Unternehmensplanung vom Fortbestand des Unternehmens ausgeht. Nachdem die Gesellschaft erneut einen mit Zahlungsmittelabflüssen verbundenen Verlust in Höhe von TEUR 7.297 (Vorjahr: TEUR 9.102) erzielt hat, weist sie einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 10.520 aus. Der Gesellschaft liegt eine Patronatserklärung der Gesellschafterin AC Industrials (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, und deren 100 %iger Anteilseignerin AC Industrial Technology Holding Inc., Manila/Philippinen, bis mindestens zum 31. Dezember 2023 vor. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft angesichts der derzeitigen Liquiditäts- und Ergebnissituation daher von der finanziellen Unterstützung der Mutter, insbesondere von der weiteren Bereitstellung von liquiden Mitteln, abhängig. Hinsichtlich weiterer Ausführungen diesbezüglich wird auf die Abschnitte III. 3. Eigenkapital / Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag und V.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sowie auf Abschnitt III. 1. Risikobericht im Lagebericht verwiesen. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren linear abgeschrieben. 2. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden linear entsprechend den folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von netto EUR 250,00 werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten über netto EUR 250,00 und bis zu netto EUR 1.000,00 wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Vermögensgegenstand aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. 3. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag ausgewiesen, sofern von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Zuschreibungen werden bis höchstens zu den ursprünglichen Anschaffungskosten dann vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung nicht mehr bestehen. Innerhalb der Finanzanlagen werden die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. 4. Vorräte Die Vorräte werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse und die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt verlustfrei. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. Für das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand sowie für erkennbare Einzelrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet. 6. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. 7. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 8. Rückstellung für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten zugesagte Versorgungsleistungen zum 65. Lebensjahr bzw. Hinterbliebenenversorgungen. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Absatz 1 Satz 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. 9. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. 10. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 11. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuer Latenzen werden verrechnet. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht bilanziert. 12. Fremdwährungsumrechnung Die Umrechnung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 225 aktiviert. Da diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurde im Geschäftsjahr keine planmäßige Abschreibung vorgenommen. Im Berichtsjahr lagen keine neue Entwicklungsprojekte vor. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten solche an die Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 9.050. Die Zuordnung zum Anlagevermögen basiert auf der subjektiven Absicht der Gesellschaft diese Ausleihungen trotz der vereinbarten Mindestlaufzeit von einem Jahr weiter zu verlängern bzw. nicht zu kündigen und damit die Ausleihungen dauerhaft den Tochterunternehmen zur Verfügung zu stellen. Im Vorjahr betrugen die vergleichbaren Ausleihungen an die Tochtergesellschaften TEUR 3.600 und wurden im Umlaufvermögen unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2. Angaben zum Anteilsbesitz
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen mit TEUR 256 (Vorjahr: TEUR 247). 4. Eigenkapital / Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Das Eigenkapital zum Ende des Geschäftsjahres 2021 betrug TEUR -10.520 (Vorjahr: TEUR -3.223). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr erneut einen Verlust in Höhe von TEUR 7.297 (Vorjahr TEUR 9.102) erzielt. Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände würde sich grundsätzlich eine Gewinnausschüttungssperre in Höhe von TEUR 225 gemäß §268 Abs. 8 HGB sowie in Höhe von TEUR 80 aufgrund des Unterschiedsbetrags i.S.v. §253 Abs. 6 HGB ergeben. Es besteht eine Patronatserklärung, wonach die AC Industrials (Singapore) Pte. Ltd. und deren 100 %ige Anteilseignerin AC Industrial Technology Holdings Inc. sich bereit erklären, bis mindestens zum 31. Dezember 2023 ausreichende Liquidität für die MT Technologies GmbH zur Behebung des Kapitalmangels und Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen bereitzustellen. Weiterhin ist die Mehrheitsgesellschafterin AC Industrials (Singapore) Pte. Ltd. mit dem Teil ihrer aktuellen Forderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurückgetreten, dass die geltend gemachten Forderungen nicht zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der MT Technologies GmbH führen dürfen und ihre Forderungen nur aus künftigen Jahresüberschüssen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen bedient zu werden brauchen. Das nachrangige Gesellschafterdarlehen beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 10.651 (Vorjahr: TEUR 10.114). Im Hinblick auf bestandsgefährdende Risiken wird im Übrigen auf die Angaben in den Abschnitten "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "V.5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" sowie im Lagebericht in Abschnitt "III. 1. Risikobericht" verwiesen. 5. Pensionsrückstellung Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen.
Bei den Rückstellungen für Pensionen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 80. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten, gegliedert nach Restlaufzeiten, setzen sich wie folgt zusammen:
8. Mitzugehörigkeitsvermerk Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit weisen wir darauf hin, dass es sich bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 22.876 (Vorjahr: TEUR 13.738) um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin und verbundenen Unternehmen beinhalten Finanzierungsdarlehen inkl. Zinsen. 9. Haftungsverhältnisse Es wurden folgende Garantien der Gesellschaft abgegeben:
Zum Bilanzstichtag bestehen darüber hinaus keine weitere Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen wie folgt:
Außerdem bestehen finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang aus dem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der Misslbeck Kunststoffzentrum GmbH auf Grund der Zahlungsverpflichtungen in Form eines Verlustausgleichs. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 16, Vorjahr: TEUR 485) enthalten. 2. Personalaufwand Die Personalaufwendungen enthalten die Erstattungen der Agentur für Arbeit für das Kurzarbeitergeld in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 275). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen oder periodenfremden Aufwendungen enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind. 4. Abschreibungen auf Finanzanlagen Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Vorjahr: TEUR 1.771) vorgenommen. V. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 165 Mitarbeiter, davon 20 Angestellte, 126 gewerbliche Mitarbeiter und 19 Auszubildende (Vorjahr: 150 Mitarbeiter, davon 97 Angestellte, 53 gewerbliche Mitarbeiter und 20 Auszubildende). 2. Konzern Der Jahresabschluss der MT Technologies GmbH wird in den Konzernabschluss der Ayala Corporation, Manila, Philippinen, einbezogen. Dieser wird auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht und stellt den größten Konzernkreis dar. AC Industrial Technology Holdings Inc., Manila, Philippinen, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Der Konzernabschluss wird am Sitz der Gesellschaft veröffentlicht. 3. Gesellschaftsorgane Zum Geschäftsführer der Gesellschaft waren bestellt:
Die Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung gem. § 285 S. 1 Nr. 9a HGB unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Jahr 2021 weitere Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 100 gewährt. Davon wurden im Geschäftsjahr TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 6) zurückbezahlt. Die Rückzahlung erfolgte in monatlichen Raten von TEUR 3 und einer Sondertilgung in 2021 von TEUR 35. Der Restbetrag (inkl Zinsen) beträgt zum 31.12.2021 TEUR 82 (Vorjahr: TEUR 40). Der Jahreszins beträgt 2 %. Der Beirat besteht aus folgenden Personen:
Die Angaben über die Bezüge des Beirats gem. §285 S. 1 Nr. 9a HGB unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB, da nur eine Peron für ihre Tätigkeit die Bezüge von der Gesellschaft in dem Berichtsjahr erhielt. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 1.808 (Vorjahr: TEUR 1.820). Die Angaben über die Bezüge früherer Organmitglieder gem. § 285 S. 1 Nr. 9b HGB unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 4. Prüfungs- und Beratungskosten Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der MT Technologies GmbH einbezogen wird. 5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Um die Liquidität im Jahr 2022 aufrecht zu erhalten, wurde neben weiteren Gesellschafterdarlehen auch ein größeres kurzfristiges Bankdarlehen von der MT Technologies GmbH in Anspruch genommen, sowie ein langfristiges KfW-Darlehen, welches an die Verwendung für Investitionen in den Maschinenfuhrpark gebunden ist. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 geltende Patronatserklärung wurde am 10. Mai 2022 um ein weiteres Jahr bis mindestens zum 31. Dezember 2023 verlängert. In Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der Russland-Ukraine-Krise auf die Gesellschaft und auf die globale wirtschaftliche Lage wird auf die ausführliche Darstellung im Lagebericht verwiesen.
Ingolstadt, 15. September 2022 MT Technologies GmbH Geschäftsführung Michael Mißlbeck
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021der MT Technologies GmbHI. Grundlagen des Unternehmens Die MT Technologies GmbH ("MT") mit Sitz in Ingolstadt ist mit ihren Geschäftsfeldern Modellbau und Werkzeugbau im Automobilzulieferer-Bereich angesiedelt. Über die 100 %ige Tochtergesellschaft Misslbeck Kunststoffzentrum GmbH ("MKZ"), ist die Gesellschaft auch in der Kunststoff-Fertigung vertreten. Hier werden Teile für die OEMs bzw. deren Systemlieferanten gefertigt. Im Jahr 2019 wurden 75,1 % der C-CON Gesellschaft für Planung, Entwicklung und Realisierung im industriellen Bereich mbH, der C-CON Technology GmbH, der C-CON Konstruktions GmbH für Fahrzeugtechnik und der C-CON Sondermaschinen GmbH akquiriert. Durch diese strategische Entscheidung kann die MT Technologies GmbH nun das komplette Produktportfolio des OEMs und auch anderer Industriezweige abdecken. Damit soll die Wertschöpfungskette ergänzt bzw. erweitert werden, um so dem Kunden auch komplexe Lösungen über mehrere Produktionsschritte hinweg anbieten zu können. Im Jahr 2017 wurde die MT mehrheitlich an ein Tochterunternehmen (AC Industrial (Singapore) Pte. Ltd mit Sitz in Singapur) des Ayala Konzerns mit Sitz auf den Philippinen verkauft. II. Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen 1
1 Internationale Automobilmärkte 2021 mit
turbulenter Entwicklung | VDA
Die internationalen Automobilmärkte haben ein turbulentes Jahr 2021 hinter sich: Während insbesondere in der ersten Jahreshälfte aufgrund des niedrigen Vorjahresvergleichs und aufgrund von Nachholeffekten teilweise deutliche Zuwächse realisiert werden konnten, zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte ein deutlich negatives Bild ab. Insbesondere der Mangel an Halbleitern strapazierte die weltweiten Lieferketten. Daneben machen Knappheit bei weiteren Vorprodukten und Rohstoffen sowie steigende Preise für Energie und Logistik der Industrie zu schaffen. Von den drei größten Absatzregionen musste im Gesamtjahr 2021 einzig Europa (EU-27, Europäische Freihandelsassoziation EFTA und Vereinigtes Königreich) einen Rückgang verbuchen. In den USA und in China legte der Absatz hingegen leicht zu. Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden im Jahr 2021 knapp 11,8 Millionen Neufahrzeuge zugelassen, rund 2 Prozent weniger als im Vorjahr. Eine Erholung von den pandemiebedingten Rückgängen steht in Europa somit aus. Die fünf größten Einzelmärkte entwickelten sich im abgelaufenen Jahr unterschiedlich: In Italien wurde ein Plus von knapp 6 Prozent realisiert, in Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich wurde ein geringer Zuwachs erzielt (jeweils +1 Prozent). In Deutschland wurden hingegen 10 Prozent weniger Pkw zugelassen als im Vorjahr. Zum Jahresende musste der europäische Gesamtmarkt nochmals Einbußen hinnehmen: 950.200 neu zugelassene Pkw im Dezember bedeuten einen Rückgang um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. 2. Aktuelle Entwicklungen und Geschäftsverlauf Wie auch das Jahr 2020, war das Geschäftsjahr 2021 bei der MT Technologies GmbH von der Umstrukturierung geprägt. Der Fokus lag dabei auf der Integration der im Jahr 2019 akquirierten Unternehmen in die bestehende Unternehmensstruktur und auf gemeinsamer Kundenakquise. Einige Bereiche wurden im Berichtsjahr bereits erfolgreich zusammengeschlossen, um Synergien zu heben und Kosten zu reduzieren. Außerdem konnten einige Großprojekte von namhaften OEM`s gewonnen werden, welche sich durch die komplette Wertschöpfungskette der MT Gruppe ziehen und die Unternehmensstrategie der MT Gruppe (MT und deren Konzernunternehmen) bestätigen, dem Kunden Gesamtlösungen anzubieten "Von der Idee bis zur Produktion". Die einzelnen Bereiche der MT schnitten dabei wie folgt ab. Im Jahr 2021 verzeichnete der Modellbau eine Erhöhung der Umsatzerlöse um 3,2 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR (Vorjahr 4,4 Mio. EUR). Da es im Modellbau zum Geschäftsjahresende keine große Bestandsveränderung gibt, erhöht sich die Betriebsleistung (Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderung) um 2,9 Mio. EUR auf ebenfalls 7,6 Mio. EUR (Vorjahr 4,7 Mio. EUR). Die Erhöhung ist besonders darin begründet, dass neue Projekte im Designbereich gewonnen werden konnten. Auch der Bereich des "Cubings" hat sich nach dem letzten Jahr wieder erholt. Der Modellbau konnte sein Ergebnis um 0,3 Mio. EUR verbessern. Auf der Umsatzseite konnte der Formenbau sich im Berichtsjahr zum vorangegangenen Geschäftsjahr um 1,4 Mio. EUR auf 10,6 Mio. EUR (Vorjahr 9,2 Mio. EUR) verbessern. Aufgrund einer Bestandserhöhung in Höhe von 0,4 Mio. EUR (Vorjahr Bestandsminderung um 2,8 Mio. EUR) verbesserte sich auch die Betriebsleistung im Formenbau um 4,6 Mio EUR auf 11,0 Mio. EUR (Vorjahr 6,4 Mio. EUR). Trotz erhöhter Betriebsleistung hat sich das Ergebnis um 0,8 Mio. EUR zum Vorjahr verschlechtert. Das ist auf einen erhöhten Materialbedarf auf Grund der Umbaumaßnahmen zurückzuführen. Das Unternehmen betreut diverse Entwicklungsprojekte zusammen mit Schwesterunternehmen der Ayala Gruppe in der Automobilindustrie, sowie im Sektor der erneuerbaren Energien. Hierbei ist die Zielsetzung Großserien zu gewinnen, welche dann im weltweiten Unternehmensverbund produziert werden können. Die MT Technologies GmbH übernimmt hier neben der Entwicklung dieser komplexen Lösungen, auch die Vermarktung und Präsentation beim Kunden. 3. Lage bei den Tochtergesellschaften Die Tochtergesellschaft MKZ konnte ihre Umsatzerlöse um 1,2 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR (Vorjahr 3,6 Mio EUR) erhöhen. Das Verhältnis der betrieblichen Kosten (Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen) zu den Umsatzerlösen konnte dadurch verbessert werden. Das Gesamtergebnis von -0,5 Mio. EUR (Vorjahr -1,2 Mio. EUR) ist eine deutliche Verbesserung zu den Vorjahren. Trotzdem belastet der Verlust aufgrund des bestehenden Ergebnisübernahmevertrages das MT-Ergebnis zusätzlich. Die anhaltende Verlustsituation im MKZ ist der Geschäftsführung bekannt. Die Tochtergesellschaft C-CON Gesellschaft für Planung, Entwicklung und Realisierung im industriellen Bereich mbH verzeichnete im Jahr 2021 einen Umsatzrückgang von 0,4 Mio. EUR bzw. ca. - 4 %. Der Jahresfehlbetrag war mit -2,8 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR höher als im Vorjahr (-2,3 Mio. EUR). Die seit 1. April 2019 bestehende Zugehörigkeit zu einem internationalen Konzern und die Bereitstellung von genügen liquiden Mittel, half dabei die finanzielle Reputation am Markt wiederherzustellen. Dies wirkt sich positiv auf die Akquise von Neuprojekten aus. Die Tochtergesellschaft C-CON Technology GmbH konnte ihre Betriebsleistung zwar um 2,7 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR Vorjahr (3,8 Mio. EUR) steigern, allerdings haben zu hohe betriebliche Kosten, vor allem der Materialaufwand, dafür gesorgt, dass das Gesamtergebnis sich zum Vorjahr um 0,7 Mio. EUR auf -2,0 Mio. EUR (Vorjahr -1,3 Mio. EUR) verschlechtert hat. Die C-CON Sondermaschinen GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Umsatzerhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. EUR zu verzeichnen. Es wurde dabei ein Gewinn in Höhe von 0,1 Mio. EUR erzielt. Für 2022 wird auch mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Die C-CON Konstruktions GmbH, welche eine 100 % Tochtergesellschaft der C-CON Gesellschaft für Planung, Entwicklung und Realisierung im industriellen Bereich mbH ist und damit auch zur Unternehmensgruppe der MT Technologies gehört, hatte im Berichtsjahr 2021 erneut einen negativen Jahresfehlbetrag in Höhe von -0,1 Mio. EUR. 4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Nachdem im Jahr 2020 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,1 Mio. EUR erzielt wurde, weist das Geschäftsjahr 2021 erneut einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,3 Mio. EUR aus. Der Verlust vor Verlustübernahme MKZ beträgt 6,8 Mio. EUR und liegt etwas über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR). Das im Vorjahr prognostizierte Ergebnis 2021 für die MT (vor Ergebnisübernahme der MKZ) wurde deutlich unterschritten. Dies ist bedingt durch die schwierige Auftragslage in allen Geschäftsbereichen und die Pandemie. Dennoch lagen die operativen Verluste der MKZ in 2021 auf dem Niveau der letzten Prognose für 2021, welche unter Beachtung der Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgestellt wurde. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres in Höhe von 19,9 Mio. EUR liegen deutlich über dem Vorjahresniveau (14,7 Mio. EUR). Auch die Betriebsleistung (Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderung) steigt aufgrund der Bestandserhöhung 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: Bestandsminderung 2,6 Mio. EUR) auf 20,4 Mio. EUR, und liegt deutlich über dem Vorjahresniveau (12,0 Mio. EUR) und damit auch deutlich über dem aktualisierten Planniveau für 2021 (19,0 Mio. EUR). Die hohe Leistung im Jahr 2021 ist auf die verbesserte Auslastung und die Prozessverbesserung im Vertrieb zurückzuführen. Das Rohergebnis (Gesamtleistung - Materialaufwand) beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 10,6 Mio. EUR und liegt damit über dem Vorjahreswert (8,1 Mio. EUR). Die betrieblichen Aufwendungen (Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen) liegen mit 16,4 Mio. EUR um rund 17 % über dem Vorjahresniveau (14,0 Mio. EUR). Die Gründe dafür waren im Wesentlichen die höheren Personalaufwendungen (ca. +1,4 Mio. EUR, bedingt durch die höhere Mitarbeiteranzahl und die geringere Inanspruchnahme von Kurzarbeit) sowie die Restrukturierung (112 TEUR) und der Beginn der Hallenumbauten für den neuen Maschinenpark (176 TEUR). Im Berichtsjahr waren keine Abschreibungen auf Finanzanlagen (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR) erforderlich. Das Finanzergebnis (Zinserträge - Zinsaufwendungen) - ohne Berücksichtigung der Aufwendungen aus Verlustübernahme - hat sich von -0,9 Mio. EUR auf -1,2 Mio. EUR verschlechtert, bedingt durch den erhöhten Finanzierungsbedarf im Geschäftsjahr. Durch den Verlust des Berichtsjahres 2021 erhöhte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 10,5 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio EUR). Wesentliche Änderungen in der Bilanzstruktur ergeben sich auf der Passivseite vor allem durch die aufgenommenen Darlehen. Es wurden von der Gesellschafterin neue Darlehen in Höhe von 8,3 Mio. EUR in Anspruch genommen, um die Liquidität der MT-Gruppe aufrecht zu erhalten. Um die Tochtergesellschaft finanziell zu unterstützen, wurden weitere Darlehen in Höhe von 5,4 Mio. EUR seitens MT während des Geschäftsjahres 2022 durchgereicht. Darüber hinaus sind die sonstigen Rückstellungen um ca 2,1 Mio. EUR und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um ca 2,3 Mio. EUR angestiegen, letztere begründet durch die angespannte Liquiditätslage zum Jahresende. Die Erhöhung des Anlagevermögens um ca. 9,3 Mio. EUR ist im Wesentlichen auf die Darlehen an die Tochtergesellschaften zurückzuführen, die im Berichtsjahr dem Finanzanlagevermögen zugeordnet wurden (9,0 Mio. EUR, Vorjahr: 3,6 Mio. EUR wurde unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen). Dem entsprechend sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um ca. 3,4 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Die Vorräte wurden im Berichtsjahr um ca. 0,5 Mio. EUR aufgebaut, zusätzlich haben sich auch die Forderungen aus Lieferung und Leistungen um ca. 1,1 Mio. EUR erhöht. Insgesamt war der Geschäftsverlauf der MT Technologies GmbH als schwierig einzustufen und im Wesentlichen weiterhin durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst. III. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 1. Risikobericht Das Unternehmen befindet sich seit längerem in einer Restrukturierungssituation, verbunden mit einem sehr begrenzten finanziellen Spielraum. Aufgrund anhaltender mit Zahlungsmittelabflüssen verbundenen Verluste im Geschäftsjahr und den Vorjahren weist die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10,5 Mio. EUR aus. Auch für das Geschäftsjahr 2022 wird weiterhin mit einem negativen Ergebnis und entsprechendem Liquiditätsbedarf gerechnet. Die Corona-Pandemie, die weltweit seit Anfang 2020 die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt, hat auch negative Auswirkungen auf das operative Geschäft der MT Technologies GmbH und deren Tochterunternehmen. Die wirtschaftliche Lage der MT-Gruppe ist bis zum aktuellen Zeitpunkt in 2022 als schwierig zu betrachten, allerdings deutlich besser als in den letzten Vorjahren. Seit 2017 wurden durch die neue Mehrheitsgesellschafterin und deren Anteilseignerin umfangreiche Darlehen für Investitionen und für das operative Geschäft bereitgestellt, für die dann teilweise eine Rangrücktrittserklärung seitens der Mehrheitsgesellschafterin ausgesprochen wurde. Es wurden auch weitere umfangreiche Gesellschafterdarlehen für Investitionen und für das operative Geschäft in 2022 bereitgestellt. Die bestehende Patronatserklärung seitens des Mutterunternehmens und deren Anteilseignerin, in denen sich die beiden Gesellschaften verpflichten die MT Technologies GmbH finanziell so auszustatten, dass diese ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit fristgerecht nachkommen kann, wurde im Mai 2022 um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft angesichts der derzeitigen Liquiditäts- und Ergebnissituation von der finanziellen Unterstützung der Mehrheitsgesellschafterin, insbesondere von der weiteren Bereitstellung von liquiden Mitteln, abhängig. Die Absatzpreise haben sich im Laufe des Jahres 2021 im Bereich des Formen- als auch im Modellbau positiv entwickelt. Die verschiedenen äußeren Einflüsse wie etwa Lieferkettenengpässe, Brexit, Chipkrise und Coronalockdowns, führen langsam zu einem Umdenken in der Automobilbranche. Nach unserer Wahrnehmung geht der Trend eher wieder in die Richtung der Deglobalisierung, vor allem auch nach dem Kriegsbeginn in der Ukraine. Der bei der MT Technologies GmbH bediente Kundenstamm ist sehr durchmischt, so dass man bis auf den Modellbaubereich keinen Hauptkunden definieren kann. Dennoch würde die ganze Branche durch den Wegfall eines großen OEM die noch anstehenden Projekte unter sich aufteilen müssen, jedoch wird in der derzeitigen Situation nicht von diesem Szenario ausgegangen, da die meisten Automobilhersteller hohe Gewinne verzeichnen konnten. Auch bei uns wird an der Erweiterung des Kundenstammes gearbeitet, was durch verschiedene Joint Ventures bereits zu ersten erfolgreich gewonnenen Projekten geführt hat. Grundsätzlich lässt sich die Abhängigkeit von der Automobilbranche nicht abstreiten, welche sich bis Ende 2020 noch immer im Umbruch befand und durch die seit kurzem durchgeführten Führungswechsel von einem Stillstand geprägt war. Aber auch hier wird über eine Strategieänderung nachgedacht, um weitere Branchen zu bedienen und ein eventuell anstehendes Risiko abfedern zu können. Gerade der Markt für erneuerbare Energien ist für die MT Gruppe sehr interessant und es gibt verschiedene Entwicklungsprojekte mit Partnern. Wesentliche, unmittelbare Risiken aus dem seit Februar 2022 andauernden Russland-Ukraine-Krieg sind für unser Unternehmen derzeit nicht zu erwarten. Mittelbare Risiken können aus der steigenden Inflation (u.a. Energie- und Rohstoffpreise) resultieren, wodurch sich insbesondere die Profitabilität von bereits gewonnenen langfristigen Aufträgen verschlechtern könnte. Die momentan anhaltenden Inflationsdaten und Preiserhöhungen schlagen sich bereits im operativen Ergebnis des laufendes Jahres nieder, da die Nachverhandlung mit den Kunden einige Zeit in Anspruch nimmt. Unabhängig vom operativen Geschäft der MT Technologies GmbH ist die Bewertung der Beteiligungen zu betrachten. Diese Bewertung ist abhängig von der künftigen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung der Tochterunternehmen, wobei wir davon ausgehen, dass die dafür herangezogenen Pläne und strategischen Ansätze erreicht werden. 2. Chancenbericht Die Einbindung der MT Technologies GmbH in den Ayala Konzern eröffnet dem Unternehmen völlig neue Perspektiven. Zum einen ist der finanzielle Rahmen - wie bereits ausgeführt - deutlich erweitert worden. Damit ist der Spielraum für Investitionen und potenzielle Großprojekte gegeben. Zum anderen kann MT durch das Schwesterunternehmen IMI nun auf zahlreiche Produktionsstätten weltweit zurückgreifen. Diese globale Präsenz ist im Automobilgeschäft unabdingbar, um an größere Serienaufträge zu kommen. Ferner sind alle diese Werke potenzielle Neukunden im Bereich Werkzeugbau für die MT. MT soll umgekehrt als Türöffner im Vertrieb beim OEM agieren und dann das Projektmanagement und die Erstellung der Werkzeuge übernehmen. Zu bemerken ist, das MT als einziges Unternehmen im Verbund momentan den direkten Zugang (d.h. Lieferantennummer) zu den Automobilherstellern hat. Ende 2021 wurde die Genehmigung für die Investition in einen neuen Maschinenpark mit Absicherung der Finanzierung von den Gesellschaftern gewährt. Der komplette Maschinenpark des Bereichs Formen- und Werkzeugbau wird ausgetauscht und auf den neuesten Stand gebracht. Die Investition wird durch die Aufnahme von Krediten finanziert und auch durch die KfW gefördert. Nach erfolgreicher Implementierung zum Ende des ersten Quartals 2023, wird der Standort in Ingolstadt zu einem modernen Formenbauer in Europa werden. Das Investitionsprogramm umfasst mehrere Fräsmaschinen verschiedener Größen, sowie dazugehörige Automationslinien und Maschinen für neue Technologien. Die "Coronakrise" wirkt auch marktbereinigend und einige kleine Mitbewerber mussten bereits Insolvenz anmelden, während die MT in der Lage war die geringe Auslastung für sich zu nutzen und einige interne Projekte intensiver zu verfolgen. Hierunter fällt unter anderem ein vollintegriertes ERP System, welches helfen soll, mehr Transparenz im Unternehmen zu schaffen und die Produktionsprozesse weiter zu verbessern. Das MT Management will so gestärkt aus der Krise gehen. 3. Prognosebericht Seit Ende 2021 ist Herr Prof. Hubert Waltl (ehemaliges Mitglied des AUDI Vorstands) im Beirat der MT-Technologies GmbH. In dieser Funktion übernimmt er die Führung der Neuausrichtung des Unternehmens und hilft dabei neue Partnerschaften zu knüpfen. Die Umsatzentwicklung in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2022 war bereits besser als im Vorjahr. MT erzielte eine Betriebsleistung in Höhe von 9,8 Mio. EUR. Während die Betriebsleistung des Modellbaus in den ersten sechs Monaten 2022 ca. 0,8 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau liegt, hat der Formenbau im gleichen Zeitraum eine Betriebsleistung von 0,5 Mio. EUR unter dem Niveau des Vorjahres zu verzeichnen. Bei der Misslbeck Kunststoffzentrum GmbH (Serienproduktion) ist eine stabile Entwicklung in den ersten sechs Monaten 2022 feststellbar. Die freien Kapazitäten der Mitarbeiter wurde genutzt, um interne Entwicklungsprojekte weiter voranzutreiben. Außerdem agiert die MT nun als Projektleiter für verschiedene Großprojekte im Konzern, um das Wissen zu bündeln und so dem Kunden das gesamte Spektrum der ACI Gruppe anbieten zu können. Die im April 2021 veranstaltete Hausmesse, half dabei namenhafte Kunden das Portfolio der Gruppe näher zu bringen und neue Partnerschaften zu knüpfen. Die aktuelle Planung für das Jahr 2022 in der MT geht von einer Betriebsleistung von ca. 19,6 Mio. EUR und einem Verlust vor Ergebnisübernahme der MKZ von ca. 5,1 Mio. EUR aus. Für das MKZ wird erneut ein Verlust von ca. 0,9 Mio. EUR bei einer Betriebsleistung von 5,0 Mio. EUR bis Ende 2022 erwartet. Die Finanzierung der operativen Tätigkeit im Jahr 2022 erfolgte durch weitere Gesellschafterdarlehen. Zusätzlich steht seit Mitte 2022 eine neue Bank-Kreditlinie zu Verfügung. Die Finanzierung der Investitionen im Maschinenpark erfolgt durch einen KfW Kredit. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass durch den Einstieg des Ayala Konzerns und durch die aktuell bis mindestens zum 31.12.2023 befristete Patronatserklärung seitens des Mutterunternehmens und deren Anteilseignerin dem Unternehmen die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Ingolstadt, 15. September 2022 MT Technologies GmbH Geschäftsführung Michael Mißlbeck Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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