Microchip Technology GmbHLiquidiert

85748 Garching bei München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 85450
Eingetragen
23.9.1988
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und SchmuckTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Import, Export, Herstellung, Bearbeitung, Kauf, Verkauf, Tausch, Wartung, Geschäftsbesorgung, Geschäftsvermittlung und jedes andere Handelsgeschäft im Zusammenhang mit Mikrochips.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Microchip Technology GmbH

Garching b.München (vormals: Ismaning)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020

Bilanz zum 31. März 2020

Aktiva

31.03.2020 31.03.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.097,08 3.451,84
II. Sachanlagen
Andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 150.021,15 178.981,35
157.118,23 182.433,19
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 25.682,30
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.646.274,86 10.969.350,07
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.360,97 8.647.635,83 17.078,65 11.012.111,02
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00)
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 751.236,98 401.234,26
9.398.872,81 11.413.345,28
C. Rechnungsabgrenzungsposten 76.149,23 87.687,58
9.632.140,27 11.683.466,05
Treuhandvermögen - Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG 30.000,00
Treuhandvermögen - Microchip Automotive GmbH & Co. KG 1.000,00

Passiva

31.03.2020 31.03.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 26.500,00 26.500,00
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 13.717,70 -12.782,30 13.717,70
II. Kapitalrücklage 1.049.233,36 1.049.233,36
III. Bilanzgewinn 821.829,07 821.829,07
1.884.780,13 1.884.780,13
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 618.537,00 589.421,00
2. Sonstige Rückstellungen 432.204,01 474.337,45
1.050.741,01 1.063.758,45
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.335,25 18.173,50
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 20.335,25 (i. Vj. EUR 18.173,50)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.413.194,25 8.463.057,27
- davon gegenüber Gesellschafter EUR 6.022.256,05 (i. Vi. EUR 7.917.954,53)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 6.413.194,25 (i. Vj. EUR 8.463.057,27)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 263.089,63 253.696,70
- davon aus Steuern EUR 116.544,23 (i. Vj. EUR 114.265,27)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 22.119,43 (i. Vj. EUR 24.441,00)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 263.089,63 (i. Vj. EUR 253.696,70)
6.696.619,13 8.734.927,47
9.632.140,27 11.683.466,05
Treuhandverbindlichkeit - Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG 30.000,00
Treuhandverbindlichkeit - Microchip Automotive GmbH & Co. KG 1.000,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2019 bis 31. März 2020

01.04.2019 - 31.03.2020 01.04.2018 - 31.03.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 10.489.574,14 10.619.038,70
2. Sonstige betriebliche Erträge 3.168.709,91 13.658.284,05 4.664.348,53 15.283.387,23
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -76.124,22 -172.861,74
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -7.659.791,33 -7.048.586,27
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -824.426,11 -8.484.217,44 -753.253,41 -7.801.839,68
--davon für Altersversorgung EUR 11.216,77 (i. Vj. EUR 3.146,62)--
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -86.499,18 -91.894,70
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.894.347,75 -5.134.784,59
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 61,97 105,02
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -50.913,00 -53.875,00
9. Ergebnis nach Steuern 66.244,43 2.028.236,54
10. Sonstige Steuern -11.861,02 -10.782,74
11. Aufgrund eines Ergebnisabführungvertrags abgeführte Gewinne -54.383,41 -2.017.453,80
12. Jahresergebnis 0,00 0,00
13. Gewinnvortrag 821.829,07 821.829,07
14. Bilanzgewinn 821.829,07 821.829,07

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020

A. Allgemeine Angaben

Die Microchip Technology GmbH mit Sitz in Garching b. München erfüllt nach § 267 Abs. 2 HGB die Größenkriterien einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft Sie ist beim Handelsregister München unter der HRB-Nummer 85450 eingetragen. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss zum 31. März 2020 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 Jahre), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre) linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 netto werden sofort als Aufwand erfasst.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung von § 253 Abs. 1 HGB bilanziert.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Wert gem. § 253 HGB unter Anwendung der projected unit credit (puc) Methode bewertet. Dabei ist die Methode zur Bewertung der Pensionsrückstellungen (Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016, in Kraft getreten am 17. März 2016) in Übereinstimmung mit Artikel 75 Abs. 6 EGHGB (Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch) erstmals im Jahresabschluss zum 31. März 2016 geändert worden.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei der Bildung wurde die Bestimmung des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB beachtet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zum Jahresabschluss

I. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

II. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 8.604 (i. Vj. TEUR 9.248).

III. Guthaben bei Kreditinstituten

Es besteht ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 750 (i. Vj. TEUR 400). Davon sind TEUR 196 (i. Vj. TEUR 126) aufgrund eines Pfandrechts zu Gunsten der Bank gesperrt.

IV. Rückstellungen für Pensionen

Der Berechnung des Werts der Pensionsverpflichtungen liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde, bei dessen Erstellung die in 2018 veröffentlichten Richttafeln (RT 2018 G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck als Rechnungsgrundlagen dienten. Im Rahmen der Berechnung wird eine Steigerung der laufenden Leistungen in Höhe von 4,5 % (alle 3 Jahre) berücksichtigt.

Die Pensionsrückstellungen werden mit einem 10-jährigen Durchschnittszinssatz von 2,60 % abgezinst. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 3 HGB beläuft sich auf EUR 54.398. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags liegt eine Ausschüttungssperre vor.

Die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen aufgrund der Anpassung an das BilMoG wird entsprechend Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel vorgenommen. Im Geschäftsjahr wird ein Betrag in Höhe von EUR 6.189 zugeführt und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die nicht gebildete Rückstellung beträgt EUR 30.941.

V. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 339 (i. Vj. TEUR 366) enthalten. Die Rückstellungen sind in vollem Umfang kurzfristig.

VI. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4.342 (i. Vj. TEUR 3.453) und Verbindlichkeiten aufgrund der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 2.071 (i. Vj. TEUR 5.010).

VII. Latente Steuern

Die Gesellschaft ist ertragsteuerlich als Organgesellschaft in den Organkreis des Gesellschafters Microchip Technology Germany GmbH eingebunden. Künftige Steuerbe- und entlastungen werden sich demnach auf Ebene der Gesellschaft nicht ergeben. Eine Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB scheidet daher aus.

VIII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen resultiert ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 18.897 (i. Vj. EUR 21.033), der in der GuV-Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen ist. Des Weiteren resultiert aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes ein Zinsaufwand in Höhe von EUR 32.016 (i. Vj. EUR 32.842), der ebenso in der GuV-Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen ist.

D. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 31.3.2020
TEUR
fällig innerhalb eines Jahres
- davon gegenüber Gesellschafter TEUR 28 596
fällig innerhalb 2 - 5 Jahren
- davon gegenüber Gesellschafter TEUR 110 1.225
1.821

II. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft während des Geschäftsjahres vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 waren

James Eric Bjornholt, Chandler, USA

Dr. Matthias Kästner, Flein, Deutschland

Norbert Siedhoff, Marzling, Deutschland

Mohammed Nawaz Sharif, Maidenhead, Großbritannien.

Durch Gesellschafterbeschluss wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 5. September 2019 Norbert Siedhoff als Geschäftsführer abberufen sowie Dr. Matthias Kästner als neuer Geschäftsführer bestellt.

Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten.

Die Angabe der Bezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält.

III. Mitarbeiter

Die nach Gruppen getrennte durchschnittliche Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug:

2019/20 2018/19
Verwaltung 4 3
Vertrieb/Marketing 59 59
63 62

IV. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Mit der Microchip Technology Germany GmbH als Rechtsnachfolgerin der Blue Shark GmbH besteht seit dem 1. April 2012 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Im Zuge des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/2020 in Höhe von TEUR 54 an die Microchip Technology Germany GmbH abgeführt.

V. Konzernzugehörigkeit

Das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ist von der Microchip Technology Germany GmbH gezeichnet. Die Gesellschaft ist Mitglied des Konzerns der Microchip Technology Inc., Chandler, Arizona, USA. Die Microchip Technology Inc., Chandler, Arizona, USA stellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf, der bei dieser erhältlich ist.

VI. Treuhandvertrag

Gemäß Treuhandvertrag vom 4. März 2012 fungiert die Microchip Technology GmbH als Treuhänderin und Kommanditistin der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG. Deswegen hält die Microchip Technology GmbH einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 % des Kapitals an der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG. Die Microchip Technology GmbH leistete eine Einlage in Höhe von EUR 30.000, welche sie von der Treugeberin, der Microchip Technology Germany GmbH, erhielt.

Gemäß Treuhandvertrag vom 16. Mai 2013 fungierte die Microchip Technology GmbH als Treuhänderin und Kommanditistin der K2L GmbH & Co. KG. Deswegen hielt die Microchip Technology GmbH einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 % des Kapitals an der K2L GmbH & Co. KG. Die Microchip Technology GmbH leistete eine Einlage in Höhe von EUR 500, welche sie von der Treugeberin, der Microchip Technology Germany GmbH als Rechtsnachfolgerin der SMSC Europe GmbH, erhielt. Der Treuhandvertrag wurde schriftlich am 27. Februar 2020 mit Wirkung zum 31. März 2020 gekündigt.

Gemäß Treuhandvertrag vom 7. Dezember 2016 fungiert die Microchip Technology GmbH als Treuhänderin und Kommanditistin der Microchip Automotive GmbH & Co. KG. Deswegen hält die Microchip Technology GmbH einen Kommanditanteil in Höhe von 0,1 % des Kapitals an der Microchip Automotive GmbH & Co. KG. Die Microchip Technology GmbH leistete eine Einlage in Höhe von EUR 1.000, welche sie von der Treugeberin, der Microchip Technology Munich GmbH als Rechtsnachfolgerin der Atmel Automotive GmbH, erhielt.

VII. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. März 2020 haben und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, sind nicht eingetreten.

 

Garching b. München, den 19. Juli 2021

Microchip Technology GmbH, Garching b. München

Dr. Matthias Kästner, Geschäftsführung

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. März 2020 der Microchip Technology GmbH wurde mit Beschluss vom 26. Juli 2021 festgestellt.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020

Anschaffungskosten
01.04.2019 Zugänge Abgänge 31.03.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 58.987,87 6.600,00 0,00 65.587,87
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 833.583,95 54.584,22 15.150,77 873.017,40
892.571,82 61.184,22 15.150,77 938.605,27
Abschreibungen Buchwerte
01.04.2019 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.03.2020 31.03.2020 31.03.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.536,03 2.954,76 0,00 58.490,79 7.097,08 3.451,84
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 654.602,60 83.544,42 15.150,77 722.996,25 150.021,15 178.981,35
710.138,63 86.499,18 15.150,77 781.487,04 157.118,23 182.433,19

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020

A. Geschäftsmodell / Unternehmensprofil

I. Einführung

Microchip Technology GmbH, Garching b. München, ist ein Unternehmen des Konzerns der Microchip Technology Inc., Chandler, USA. Microchip ist ein führender Anbieter von Mikrocontrollern, Mixed-Signal-, Analog-ICs und Flash-IP-Lösungen, von denen zahlreiche Kundenanwendungen weltweit von einer risikoarmen Produktentwicklung, niedrigen Gesamtkosten und einer schnellen Markteinführung profitieren.

Die Microchip Technology GmbH ist eine 100 %ige Tochter der Microchip Technology Germany GmbH, Garching, mit der auch ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Die Microchip Technology GmbH erbringt konzerninterne Dienstleistungen im Bereich Geschäftsvermittlung und Marketing für das gesamte Produktportfolio des Microchip Konzerns in der Region DACH und ist an drei Standorten vertreten: Garching bei München, Karlsruhe und Haan bei Düsseldorf.

II. Unternehmensgruppe

Die Microchip Technology GmbH ist eine von drei deutschen Gesellschaften, deren Holding die Microchip Technology Germany GmbH ist. Die Microchip Technology Germany GmbH als Holding ist auch gleichzeitig Gesellschafterin mit einem Anteil von 100 % am gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 26,5. Die Microchip Technology GmbH ist Kommanditistin der Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG und der Microchip Automotive GmbH & Co. KG mit einem jeweiligen Anteil in Höhe von 0,1 % am Kapital, der treuhänderisch für die Microchip Technology Germany GmbH gehalten wird. Die bisher treuhänderisch für die Microchip Technology Germany GmbH gehaltenen Anteile in Höhe von 0,1 % an der K2L GmbH & Co.KG, wurden zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres an die Microchip Technology Germany II GmbH & Co. KG übertragen.

Die Microchip Technology GmbH erbringt ihre Dienstleistungen für eine Konzerngesellschaft, die für den Vertrieb der Produkte weltweit, außerhalb Amerikas zuständig ist. Von dieser erhält sie eine Kommission auf Basis der in der DACH Region getätigten Umsätze. Zusätzlich erhält die Microchip Technology GmbH auf der Grundlage einer mit der Konzerngesellschaft geschlossenen Vereinbarung, eine "Cost Plus" Vergütung für durch die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen entstandenen Kosten, falls diese nicht durch die Kommissionszahlungen gedeckt sind.

B. Wirtschaftsbericht

Die Gesellschaft ist als konzerninterner Dienstleister in den Microchip Konzern eingebunden und erhält für ihre Dienstleistungen im Rahmen des "Cost Plus" Verfahrens einen Kostenausgleich zuzüglich Aufschlag. Die Microchip Technology GmbH ist abhängig von der Konzerngesellschaft und deren gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen.

I. Vermögens- und Finanzlage

Zum 31. März 2020 betrug die Bilanzsumme EUR 9,6 Mio. (Vorjahr: EUR 11,7 Mio.). Davon entfielen EUR 8,6 Mio. auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen; im Vorjahr betrugen diese EUR 11,0 Mio.

Das Sachanlagevermögen verminderte sich um TEUR 29 gegenüber dem Vorjahr und betrug TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 179). Der Rückgang resultiert aus den linearen Abschreibungen, die durch Zugänge teilweise kompensiert wurden.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die flüssigen Mittel zum Stichtag leicht von TEUR 401 auf TEUR 751.

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 16,1 % auf 19,6 % erhöht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich um EUR 2,0 Mio. vermindert und beliefen sich im Berichtsjahr auf EUR 6,4 Mio. Davon bestanden EUR 6,0 Mio. gegenüber dem Gesellschafter.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen TEUR 263 und sind im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 254) nur leicht gestiegen.

Die sonstigen Rückstellungen betrugen TEUR 432 (Vorjahr: TEUR 474) und beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub.

II. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019/2020 blieben die Umsatzerlöse mit EUR 10,5 Mio. (Vorjahr: EUR 10,6 Mio.) nahezu konstant.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit EUR 3,2 Mio. wieder auf dem Niveau der Vorjahre, mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2018/2019, in dem sich die sonstigen betrieblichen Erträge auf EUR 4,7 Mio. beliefen und wesentlich auf den Erträgen aus der Abwicklung der MTI C.V. Amsterdam (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.), an der die Microchip Technology GmbH bis zur Löschung der MTI C.V. in 2019 zu 99,9 % beteiligt war, beruhten.

Der im Berichtsjahr um TEUR 682 gegenüber dem Vorjahr gestiegene Personalaufwand ist vor allem auf höhere Kosten für Mitarbeiteraktien sowie den leichten Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter zurückzuführen.

Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung lag bei TEUR 54 und wurde aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Microchip Technology Germany GmbH an diese abgeführt.

III. Personal

Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren bei der Microchip Technology GmbH durchschnittlich 63 Mitarbeiter beschäftigt, hiervon 59 im Bereich Vertrieb/Marketing und 4 im Bereich Verwaltung. Die Kostenstruktur spiegelt dieses Verhältnis wider. So entfielen 96 % der im Geschäftsjahr verausgabten Kosten auf den Bereich Vertrieb/Marketing und 4 % auf den Bereich Verwaltung. Der Personalbestand blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.

IV. Liquiditätslage

Die Gesellschaft erhält, basierend auf einer Liquiditätsplanung, auf Anforderung liquide Mittel von der Konzerngesellschaft, die im Rahmen des "Cost Plus" Verfahrens die Kosten ausgleicht, bereitgestellt. Die Bereitstellung der liquiden Mittel ist unabhängig von der "Cost Plus" Abrechnung und deckt auch erforderliche Investitionen.

C. Prognosebericht / Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Die "Cost Plus" Vereinbarung sichert der Microchip Technology GmbH konstante Einkommensströme selbst im Falle rückläufiger Umsätze. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages ist die Gesellschaft keinen direkten Marktrisiken ausgesetzt.

Die Geschäftsrisiken, die sich aus dem schnellen technologischen Fortschritt und der dynamischen Nachfrage nach Hightech-Produkten ergeben, werden nicht von der Gesellschaft getragen, da eventuell geringere Kommissionszahlungen aufgrund geringerer Umsätze durch die "Cost Plus" Vereinbarung aufgefangen werden.

Die Geschäftsvermittlungsaktivitäten erstrecken sich auf das gesamte Produktportfolio des Microchip Konzerns. Der Kundenstamm ist äußerst diversifiziert und die Produkte von Microchip bedienen die unterschiedlichsten Märkte, so dass keine Abhängigkeiten von einigen wenigen Branchen und Märkten bestehen. Die aktuell weltweit über das Angebot hinausgehende Nachfrage nach elektronischen Bauteilen und vor allem Mikrocontrollern in den unterschiedlichsten Branchen sichert dem Microchip Konzern auf längere Sicht eine sehr gute Ertragslage, so dass auch die Geschäftsgrundlage der Microchip Technology GmbH als gesichert angesehen werden kann.

D. Ausblick

Trotz einer weltweit allgemein schwierigen wirtschaftlichen Lage im folgenden Geschäftsjahr 2020/2021 haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Microchip Produkte nicht verschlechtert. Die auch in der Corona-Krise gut florierenden Branchen konnten die verzeichneten Einbrüche anderer Branchen gut kompensieren, so dass die Geschäftsführung sogar eher von einem besseren Geschäftsergebnis als im Berichtsjahr ausgeht. Auch die Prognose für das Geschäftsjahr 2021/2022 ist aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Mikrocontrollern durchweg positiv und auch hier rechnet die Geschäftsführung mit mindestens gleichbleibenden Umsatzerlösen und einem positiven Geschäftsergebnis.

 

Garching, den 19. Juli 2021

Microchip Technology GmbH, Garching b. München

Geschäftsführung, Dr. Matthias Kästner

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Microchip Technology GmbH, Garching b. München:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Microchip Technology GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden-geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Microchip Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020.

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Lindau, den 19. Juli 2021

BAY GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft

Karl-Christian Bay, Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir verweisen hierzu auf § 328 HGB.

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