ABT Servicecenter GmbH
Selbe AdresseSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Biermaier seit 16.6.2023 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Abt seit 15.3.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABT e-Line GmbHKempten (Allgäu)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023ABT e-Line GmbH, Kempten (Allgäu)1. Grundlagen des UnternehmensDie Ursprünge der 2018 wirtschaftlich neu gegründeten ABT e-Line GmbH gehen auf die ABT Sportsline GmbH zurück, die sich bereits ab dem Jahr 2009 mit alternativen Antriebstechnologien beschäftigte und als strategisches Geschäftsfeld definierte und erste Projekte zur Elektrifizierung von bestehenden Verbrennerfahrzeugen in Kleinserien umsetzte. So wurden in Kooperation mit der Deutschen Post AG damals schon VW Nutzfahrzeuge (T5 und Caddy) für den Kurier-, Express- und Paketdienst (KEP) zu Elektrofahrzeugen umgerüstet. Durch diese erfolgreichen Aktivitäten gewann die ABT e-Line GmbH 2018 einen Auftrag der Volkswagen AG in Form eines Kleinserienprojektes, in den Jahren 2019 bis 2021, die Elektrifizierung von über 4.000 VW Nutzfahrzeugen zu entwickeln sowie den Umbau selbständig durchzuführen. Hierdurch hat die ABT e-Line GmbH ein umfangreiches Know-how erworben, welches nahezu den vollständigen Zyklus zur Entwicklung, Erprobung, Homologation, Herstellung, Vermarktung und Aftersales-Betreuung von elektrifizierten Fahrzeugen umfasst. Als beim Kraftfahrtbundesamt registrierter Fahrzeughersteller ist die Gesellschaft in der Lage, anspruchsvolle Projekte im Zuge des Wandels zur Elektromobilität umzusetzen. Darüber hinaus wurde in diesem Zuge auch umfangreiches Know-How in der Batterietechnologie entwickelt und die ABT e-Line ist nun in der Lage eigene Batterien am Markt anzubieten. Als weitere Zukunftstechnologie hat die ABT e-Line umfangreiches Know How in der Brennstoffzellentechnologie insbesondere in der Integration der Wasserstofftechnologie in den Antriebsstrang erworben. 2. Ziele und StrategieDas Know-how der ABT e-Line GmbH verbindet die Antriebskompetenzen Wasserstoff, Batterie und Elektrifizierung. Die Strategie sieht neben dem Aftersales für die durchgeführten Elektrifizierungsprojekte auch Elektrifizierungs-/Brennstoffzellen-Umbauten für Kleinserien vor. Des Weiteren will die Gesellschaft das bestehende Geschäft mit sog. Multi Purpose Batterien weiter ausbauen. 3. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und GeschäftsverlaufLaut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz war die deutsche Wirtschaft im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommt die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Aufgrund dieser Entwicklungen sank das BIP in Deutschland nach Informationen der Deutschen Bundesbank im Jahr 2023 um -0,3%. Die gestiegenen Finanzierungskosten dämpften nach wie vor die Investitionen. Die gewerblichen Ausrüstungsinvestitionen gingen im Schlussquartal wohl deutlich zurück. Dies signalisieren die kräftig gesunkenen preisbereinigten Umsätze der Investitionsgüterproduzenten im Inland. Zudem verringerten sich die realen Importe von Investitionsgütern stark. Die Unternehmen investierten dabei weniger in ihre Fahrzeugflotten. Die gewerblichen Pkw-Zulassungen sanken laut Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) erheblich. Die Entwicklung der ABT e-Line im Jahr 2023 war geprägt von einer grundlegen Restrukturierung des Unternehmens. Nach Beendigung des VW-Umbauprojektes im Jahr 2022 wurde mit dem XNH Camper Anfang 2023 ein neues Produkt in den Markt eingeführt, dass jedoch die Erwartungen nicht erfüllen konnte. Anstatt der ursprünglich geplanten Produktion von 500 Stück mussten diese in der zweiten Jahreshälfte 2023 auf 50 Stück reduziert werden. Auch weitere Projekte wie das Solardach für den VW-Transporter konnten aufgrund mangelnder Nachfrage nicht umgesetzt werden. Zwar konnte das Projekt für konduktives Laden von Elektrofahrzeugen technisch abgeschlossen werden, allerdings konnten außer den Prototypen bislang keine weiteren Stückzahlen verkauft werden. Aufgrund dieser Entwicklung hat die Geschäftsführung Anfang 2023 eine umfassendes Restrukturierungprogramm für die ABT e-Line GmbH eingeleitet. Dieses umfasste neben einem Mitarbeiterabbau von über 20 Mitarbeiter, Kostensenkungsprogramme in allen Bereichen und einen Lagerabverkauf sowie Neubewertungen von Lager und Anlagevermögen. Das Jahresergebnis der ABT e-Line GmbH liegt mit -17.859 TEUR um 26.066 TEUR unter dem des Vorjahres (Vj. +8.206 TEUR). Durch die oben beschriebene negative Entwicklung auf der Absatzseite der ABT e-Line konnten die gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Das Ziel eines ausgeglichenen Ergebnisses für 2023 musste in der zweiten Jahreshälfte revidiert werden. Durch die hohen Kosten sowie Abschreibungen auf Anlagevermögen und Lagerbereinigungen muss für 2023 ein deutlich negatives Ergebnis ausgewiesen werden. Dies bedingt auch, dass der tatsächliche Geschäftsverlauf im Jahr 2023 nicht mit der im Vorjahr abgegebenen Prognose übereinstimmt. Mit dem Geschäftsverlauf des Jahres 2023 sind wir insgesamt nicht zufrieden. 4. Lage des UnternehmensZu der wirtschaftlich angespannten Situation des Unternehmens und unter anderem auch zu den Auswirkungen des negativen bilanziellen Eigenkapitals und der Finanzlage vergleiche die Ausführungen in Ziffer 2 des Anhangs sowie der Risikoberichterstattung des Lageberichts in Ziffer 5.2. 4.1. VermögenslageDas Anlagevermögen verringerte sich um 8.651 TEUR, was insbesondere auf die planmäßige Abschreibung des selbst geschaffenen immateriellen Vermögens (4.700 TEUR) sowie im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen weiterer außerplanmäßiger Abschreibungen auf das Anlagevermögen (1.550 TEUR) zurückzuführen ist. Investitionen in das Anlagevermögen inkl. Anzahlungen wurden in Höhe 92 TEUR getätigt. Das working capital (Umlaufvermögen abzüglich Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr) sank um 4.974 TEUR ggü. dem VJ an, was insbesondere auf den Abbau und Abwertung von Lagerbeständen (-4.528 TEUR ggü. VJ.) zurückzuführen ist. Im Jahr 2023 sank die Bilanzsumme der ABT e-Line GmbH insgesamt um 18.062 TEUR gegenüber dem Vorjahr auf eine Höhe von 26.745 TEUR. Durch die umfassenden Abwertungsmaßnahmen im Rahmen der Restrukturierung liegt das bilanzielle Eigenkapital bei -8.833 TEUR. Unter Einbeziehung eines Darlehens, für das der Darlehensgeber einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt hat, beträgt das wirtschaftliche Eigenkapital +2.678 TEUR. 4.2. FinanzlageBankverbindlichkeiten bestanden zum Jahresende in Höhe von 8.400 TEUR, wovon 5.000 TEUR aus einem Darlehen der Volkswagen Bank GmbH stammen, welches im Mai 2024 hinsichtlich des noch offenen Saldos von 4.2000 TEUR erneut um ein Jahr bis Ende Mai 2025 verlängert werden konnte. Die weitere eingeräumte Kreditlinie einer anderen Bank wurde zum Bilanzstichtag nicht vollständig ausgeschöpft. Darüber hinaus hat die ABT e-Line eine stabile Liquiditätslage und war zur eigenständigen Begleichung ihrer Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt in der Lage. Als Teil der finanzstarken ABT-Gruppe ist die ABT e-Line GmbH darüber hinaus jederzeit in der Lage bei Bedarf weitere Finanzmittel zu erhalten. 4.3. ErtragslageDer Jahresfehlbetrag 2023 nach Steuern liegt aufgrund des fehlenden Umsatzes und der Restrukturierungsmaßnahmen bei 17.859 TEUR. Dies ist ein sehr deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr als noch ein Nachsteuergewinn von 8.207 TEUR ausgewiesen werden konnte. Nach Beendigung des VW-Umbauprojektes im Jahr 2022 wurde mit dem XNH Camper Anfang 2023 ein neues Produkt in den Markt eingeführt, dass jedoch die Erwartungen nicht erfüllen konnte. Anstatt der ursprünglich geplanten Produktion von 500 Stück mussten diese auf 50 Stück reduziert werden, so dass die Umsatzerlöse deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben. Die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen zur Anpassung der Kostenstruktur konnten zeitlich nicht in derselben Geschwindigkeit realisiert werden: Zum einen konnten signifikante Kostensenkungen aufgrund langer Kündigungsfristen im Personalbereich nur verzögert umgesetzt werden und zum anderen auch nicht alle mit dem Projekt verbundenen Bestellungen wieder storniert werden. Im Vorjahresvergleich sanken die Personalkosten aufgrund eingeleiteter Maßnahmen um 1.217 TEUR ggü. dem Vorjahr und die übrigen betrieblichen Aufwendungen um 2.422 TEUR ggü. dem Vorjahr. Ferner stiegen die Abschreibungen um 2.775 TEUR aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen, was in Summe deutlich negative Auswirkungen auf das Ergebnis hatte. 5. Bericht zur voraussichtlichen EntwicklungDurch die deutliche Reduzierung der Mitarbeiter und der sonstigen Kosten startet die ABT e-Line als deutlich kleineres Unternehmen in das Jahr 2024. Das Unternehmen wird sich im Jahr 2024 auf Entwicklungsarbeiten für die ABT Sportsline GmbH konzentrieren. Ferner sind weitere Abkäufe von Batterien aus Lagerbeständen und After Sales Umsätze Teil des Geschäftes. 5.1. PrognoseberichtDie wirtschaftliche Gesamtsituation insgesamt bleibt aufgrund der geopolitischen Lage unsicher. Sowohl der andauernde Krieg in der Ukraine sowie die kritische Lage im Nahen Osten bergen Risiken für die Entwicklung der Weltwirtschaft. Darüber hinaus sind die Aussichten für das Wachstum in Deutschland nach Prognosen verschiedener Wirtschaftsinstitute sehr verhalten. Trotzdem sind wir zuversichtlich mit der Restrukturierung im Jahr 2023 den Grundstein für den Turnaround bei der ABT e-Line gelegt zu haben. Für das Jahr 2024 rechnen wir aufgrund der aktuellen Kenntnislage mit Umsatzerlösen von etwa EUR 3 Mio. und einem Jahresfehlbetrag von etwa EUR 2 Mio. Ab dem Jahr 2025 rechnen wir wieder mit einer positiven Entwicklung des Unternehmens und leicht positiven Jahresergebnissen, insbesondere ab dem Jahr 2026. Obwohl diese zukunftsgerichteten Aussagen die Einschätzung der Geschäftsführung darstellen, was die Zukunft bringt, unterliegen sie Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. 5.2. Risikobericht und -managementsystemRisiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren ist eine zentrale Aufgabe des Managements der ABT e-Line GmbH. Nach Ansicht der Geschäftsleitung sind für die Gesellschaft aktuell folgende wesentliche Risikofaktoren zu nennen: § Bestandsgefährdende Risiken Der Jahresabschluss der ABT e-Line GmbH zum 31. Dezember 2023 weist eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von EUR 8.832.876,36 aus (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag). Vor diesem Hintergrund weist die Geschäftsführung darauf hin, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Situation befindet (vergleiche Ausführungen in Ziffer 2 des Anhangs). Wenngleich eine Bestandsgefährdung nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden kann und das Fortbestehen der ABT e-Line GmbH vor allem von der Durchführung der Neuordnung der Darlehensverhältnisse abhängt, wie dies in Ziffer 2 des Anhangs näher beschrieben ist und gegen deren Realisierbarkeit nach heutigem Kenntnisstand keine Gründe sprechen, geht die Geschäftsführung unverändert von einer Unternehmensfortführung aus. § Geopolitische und gesamtwirtschaftliche Risiken Risiken sehen wir aktuell durch den fortwährenden Krieg in der Ukraine und die ungelösten Konflikte in Nahost, die konjunkturelle gesamtwirtschaftliche Schwäche in Deutschland und die damit verbundene schwächer werdende Binnennachfrage. Diese Krisen können die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen und damit die Zielerreichung gefährden und schwerwiegende Auswirkungen auf den Geschäftsjahresverlauf mit sich ziehen. Vor dem Hintergrund der Restrukturierung der Gesellschaft und der künftigen Konzentration auf das Aftersales-Geschäft bei der Fahrzeugelektrifizierung wird dieses Risiko als gering eingeschätzt. § Auftragseingangsrisiko und Wettbewerbsrisiko Die ABT e-Line war bisher wesentlich im Projektgeschäft für Auftragsentwicklungen tätig und war daher fortwährend darauf angewiesen, Vereinbarungen über neue Projekte mit ihren Kooperationspartnern abzuschließen und musste hierzu immer wieder ihre Attraktivität gegenüber Innovationsabteilungen der Hersteller und der Zulieferer selbst sowie Wettbewerbern unter Beweis stellen. Insbesondere bei umfangreichen und komplexeren Projekten ist die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren mit dem entsprechenden Entwicklungsaufwand (z.B. die Entwicklung von Funktionsprototypen oder Arbeitsmustern) im Zusammenhang mit den verschiedenen Phasen eines Ausschreibungsprozesses mit erheblichen Kosten verbunden und zeitaufwändig. Im Projektgeschäft besteht das grundsätzliche Risiko, dass es nicht zu neuen Projekten kommt, sondern können auch zu Vertragsänderungen, Kündigung oder Stornierung von Aufträgen im Auftragsbestand oder zu Anträgen auf Verschiebung der Lieferungen von Aufträgen im Auftragsbestand führen. Realisiert sich das Risiko, ist die ABT-Gruppe möglicherweise nicht in der Lage zeitgleich ihre Kapazitäten anzupassen oder einen Ausgleich für die damit verbundenen Kosten zu verlangen. Werden die Bestellmengen kurzfristig reduziert, kann sie diese Produkte, die in der Regel fahrzeugspezifisch sind, möglicherweise nicht verkaufen und ist somit nicht in der Lage, die daraus resultierenden Produktionskosten zu decken. Insgesamt können die Auswirkungen dieses Risikos zu Reduzierung von Umsätzen und Margen führen. Es entstehen Risiken daraus, dass bestehende und potenzielle künftige Wettbewerber über ein wesentlich größeres finanzielles, fertigungstechnisches, spezifisches Know-how und Erfahrung in der Automobilbranche sowie andere Ressourcen als die ABT-Gruppe verfügen könnten. Die Wettbewerber sind möglicherweise in der Lage, mehr Ressourcen für Design, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Verkauf und Support ihrer Produkte aufzuwenden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass deutlich größere Unternehmen (wie z.B. VW und Audi) als Wettbewerber in den Markt einsteigen oder ihre Markttätigkeit vertiefen und ebenfalls die Marktbereiche, wie die Herstellung von Fahrzeugen mit elektrisch betriebenem Motor sowie die Entwicklung spezieller neuer Technologien, in ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen oder ausweiten. Mittel- bis langfristig könnten die Nachfrage und damit die Umsätze zurückgehen, während Kosten bleiben, sodass Verluste entstehen. Vor dem Hintergrund der Restrukturierung der Gesellschaft und der künftigen Konzentration auf das Aftersales-Geschäft bei der Fahrzeugelektrifizierung werden diese Risiken künftig als gering eingeschätzt, da aufgrund der aktuellen Planungen das Projektgeschäft bei der Gesellschaft nicht mehr forciert werden soll. Bei attraktiven Projekten kann eine Wiederaufnahme in der Zukunft jedoch wieder eine interessante Option für ABT e-Line GmbH sein. § Risiko im Zusammenhang mit Gewährleistungs-, Garantie-, Produkthaftungs- und Rückrufansprüchen Die Gesellschaft ist den Risiken aus der Haftung aus dem Angebot der Produkte und Dienstleistungen ausgesetzt. Dies umfasst zunächst die gesetzliche Gewährleistungshaftung. Als Hersteller von eigenen Produkten ist die ABT e-Line GmbH daneben Produkthaftungsrisiken ausgesetzt. Neben den gesetzlichen Haftungen gewährt die ABT-Gruppe teilweise auch vertraglich über das, was gesetzlich erforderlich ist, hinausgehend Garantien. Zu den sich hieraus ergebenden Risiken gehören Ansprüche, Klagen und andere Verfahren, die sich auf Sorgfaltspflichtverletzungen, Verletzungen der Gewährleistungspflicht, Produktmängel, Behandlungsfehler aufgrund von Konstruktionsschwächen, Herstellungsfehler, Abweichungen von der Spezifikation oder Qualitätsmängel bei Zulieferern beziehen, sowie Ansprüche, die sich aus Vertragsverletzungen oder von Regierungs- oder Aufsichtsbehörden verhängten Geldstrafen ergeben. Für Gewährleistungs- und Garantieansprüche wurde im Jahresabschluss Risikovorsorge getroffen; ein ausreichender Versicherungsschutz ist gewährleistet. Insgesamt werden diese Risiken daher als gering eingeschätzt. Um diese Risiken richtig zu beurteilen, zu überwachen und zu steuern, betreibt die ABT e-Line GmbH ein fortlaufendes Risikomanagement. Dieses ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Reporting Prozesses. Alle Gefahren für die Unternehmensziele, werden dazu von den Geschäftsfeldverantwortlichen ständig neu beurteilt, Auswirkungen werden aufgezeigt und mögliche Gegensteuerungsmaßnahmen gefunden. Die nötigen Mittel werden abschließend durch die Geschäftsleitung beschlossen. Unterstützt wird die Risikoanalyse durch die Schaffung von Transparenz mittels geeigneter ERP-Prozesse. Die damit einhergehende Effizienzsteigerung wirkt sich positiv auf den Unternehmenserfolg aus. Finanzinstrumente werden vor allem zur Währungssicherung eingesetzt. Grundsätzlich werden Finanzinstrumente nicht zu anderen Zwecken als zur Risikobegrenzung eingesetzt. 5.3. ChancenberichtParallel zum Risikomanagement findet ebenso ein Chancenmanagement statt. Hier sollen frühzeitige sich bietende Chancen in den Geschäftsfeldern erkannt und durch geeignete Maßnahmen möglichst zielführend zum Abschluss gebracht werden. Erfordert die Realisierung bereichsübergreifende Maßnahmen, werden diese ebenfalls in der Geschäftsleitung besprochen und beschlossen. Durch die Transformation zur Elektromobilität und anderen alternativen Antrieben ergeben sich nach Einschätzung der Geschäftsleitung in den nächsten Jahren zahlreiche Möglichkeiten, das erworbene Know-how in wirtschaftlich erfolgreichen Projekten zu nutzen und weiter auszubauen. Die ABT e-Line GmbH ist technologisch im Bereich der alternativen Antriebe weiterhin gut aufgestellt. Der Fokus auf dem Aftersales für die durchgeführten Elektrifizierungsprojekte bietet die Chance auf konstante Umsätze und Überschüsse, um zusätzlich auch Elektrifizierungs-/Brennstoffzellen-Umbauten für Kleinserien anzubieten. Das bestehende Geschäft mit sog. Multi Purpose Batterien bietet Chancen zum weiteren Ausbau. Die Chancen lassen uns bei gebotener Vorsicht weiterhin zuversichtlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung bleiben. 6. Sonstige Angaben6.1. Forschung und EntwicklungDie ABT e-Line GmbH konzentriert sich bei ihren F&E-Aktivitäten auf die Erhaltung des geschaffenen Know-hows aus der anwendungsorientierten Entwicklung von alternativen Antriebskonzepten, was nur mit geringfügigen internen Kosten verbunden ist. Darüber hinaus werden derzeit keine F&E-Projekt verfolgt. 6.2. nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Leistungsfähigkeit der ABT e-Line GmbH spiegelt sich nicht nur in finanziellen Leistungsindikatoren wider, sondern auch in der Nachhaltigkeit ihres Handelns in allen betrieblichen Bereichen. So entwickelte die ABT e-Line GmbH innovative und effiziente Lösungen, die Ressourcen, Material und Umwelt schonen. Mitarbeitern der ABT-Gruppe werden Dienstwagen mit hybridem Antrieb sowie E-Fahrräder für den Arbeitsweg angeboten. Mitarbeitern wird ferner auch die Möglichkeit zum Homeoffice angeboten, wodurch die gefahrenen Kilometer zum Umweltschutz reduziert werden können. Ein weiteres Ziel der ABT-Gruppe insgesamt ist es, nachhaltig in unser Human Capital zu investieren und durch viele Einzelmaßnahmen ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Kempten (Allgäu), den 30. August 2024 Die Geschäftsführer Hans-Jürgen Abt Thomas Biermaier BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ABT e-Line GmbH, Kempten (Allgäu)1. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der ABT e-Line GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die ABT e-Line GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Vermerke zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in Form eines Verbindlichkeitenspiegels unter Ziffer 4.6 dargestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind den Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenübergestellt. Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgte nach den gleichen Methoden wie im Vorjahr. 2. UnternehmensfortführungBei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Auf dieser Basis weist der Jahresabschluss der ABT e-Line GmbH zum 31. Dezember 2023 eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von EUR 8.832.876,36 aus (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag). Vor diesem Hintergrund weist die Geschäftsführung darauf hin, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Situation befindet. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Die ABT e-Line GmbH hat zum 31. Dezember 2023 trotz der Verlustsituation aus den Restrukturierungsmaßnahmen ein positives wirtschaftliches Eigenkapital, welches auch in den Jahren 2024 ff. erhalten bleiben wird. Das positive wirtschaftliche Eigenkapital in Höhe von EUR 2.678.267,70 ist in einem Darlehen begründet, für das der Darlehensgeber einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt hat. Das wirtschaftliche Eigenkapital wird nach dem aktuellen Stand der Planungen auch ausreichen, um den noch zu erwartenden Verlust des Jahres 2024 zu tragen. Darüber hinaus hat die ABT e-Line hat eine stabile Liquiditätslage und ist zur eigenständigen Begleichung ihrer Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt in der Lage. Das von der Volkswagen Bank GmbH ausgereichte Darlehen in Höhe von EUR 4,2 Mio. wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 und damit vor Ende der Laufzeit Ende Mai 2025 durch die Rückzahlung eines konzerninternen an die ABT SE ausgereichten Darlehens getilgt. Somit wird die ABT e-Line voraussichtlich zum Jahresende 2024 keine Bankverbindlichkeiten mehr haben. Die weitergehenden Planungen ab 2025 zeigen, dass die ABT e-Line GmbH bankenseitig über ein Guthaben verfügt. Das Aftersales Geschäft der ABT e-Line GmbH mit rund TEUR 500 Umsatz pro Jahr ist rentabel und für die nächste 3-5 Jahre aus unserer Sicht stabil. Hinzu kommen Umsätze aus dem Verkauf von Batterien, die sich bereits im Jahr 2024 auf über TEUR 200 summiert haben. Hierfür hat die Gesellschaft wesentliche Komponenten auf Lager und bekommt aktuell immer wieder Anfragen für die Lieferung solcher Batterien. Diese Batterien kommen im Wesentlich als stationäre Batterien in Zusammenhang mit der Installation von PV-Anlagen zum Einsatz und sind aktuell am Markt stark nachgefragt, so dass hier die realistische Chance auf weitere Aufträge über das Jahr 2024 hinaus besteht. Durch die Restrukturierungsmaßnahmen und dem damit verbundenen Kostenabbau wird die ABT e-Line GmbH ab 2025 wieder stabile positive Erträge erwirtschaften. Durch einen weiteren Mitarbeiterabbau auf nunmehr zwei Mitarbeiter im Aftersales im Jahr 2024, konnten die Kosten noch einmal deutlich gesenkt werden. Zudem wird mit dem Auszug aus den bisherigen Räumlichkeiten bis Ende 2024 die Mietbelastung auf ein Minimum reduziert und auch die sonstigen Kosten wie Versicherungen, IT-Kosten (insbesondere Lizenzen für CAD und Elektroplanung) sowie Transportkosten nochmals deutlich reduziert. Das technische Knowhow in der ABT e-line GmbH - insbesondere in der Elektrifizierung von Fahrzeugen sowie dem Umbau auf Wasserstoffantrieb - ist weitgehend dokumentiert und steht somit für potenzielle neue Aufträge zur Verfügung. Die ABT e-Line hat hier ein einzigartiges Knowhow, das in Teilen ein Alleinstellungsmerkmal ist und es, soweit bekannt, kaum vergleichbare Unternehmen am Markt gibt, die über ein entsprechendes Wissen und Erfahrung in diesen Bereichen verfügen. Hier gibt es aktuell Anfragen, die wir verfolgen und falls es zu einer Beauftragung kommt mit der notwendigen Vorsicht und mit eigenem, konzerninternem und externem Personal umsetzen können. Wenngleich eine Bestandsgefährdung nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden kann und das Fortbestehen der ABT e-Line GmbH vor allem von der Durchführung der Neuordnung der Darlehensverhältnisse abhängt, gegen deren Realisierbarkeit nach heutigem Kenntnisstand keine Gründe sprechen, geht die Geschäftsführung daher unverändert von einer Unternehmensfortführung aus. 3. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenSelbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren bei der Entwicklung anfallenden Herstellungskosten angesetzt, wobei angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen finden keinen Eingang in die Ermittlung der Herstellungskosten. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang erfasst. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird bei der Bewertung durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen und Fertigerzeugnisse wurden mit aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene anteilige Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wurde bei der Bewertung durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch individuelle Bewertungsabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko aus Drittforderungen wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen angesetzt. Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten bilanziert und werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen von § 250 HGB für Ausgaben bzw. Einnahmen gebildet, soweit dieser Aufwand bzw. Ertrag für nach dem Bilanzstichtag liegende Zeiträume darstellt. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten und ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei der erstmaligen Erfassung einer abgezinsten Rückstellung wird die Nettomethode angewandt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzansätzen gebildet. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt ein Ertragssteuersatz von 29,37 % zugrunde, der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer umfasst. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung einer sich insgesamt ergebenden steuerlichen Steuerentlastung wurde nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, wobei latente Steuerbelastungen und latente Steuerentlastungen verrechnet wurden. Steuerliche Verlustvorträge sind dabei in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. 4. Erläuterungen zur Bilanz4.1 AnlagevermögenDer selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstand betraf Entwicklungskosten der Fahrzeugelektrifizierung und wurde im Jahr 2023 planmäßig letztmalig abgeschrieben; der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag nunmehr EUR 0,00 (Vj. TEUR 4.700). Auf andere immaterielle Vermögensgegenstände wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.018 (Vj. TEUR 0) vorgenommen. Im Bereich der Sachanlagen wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 532 (Vj. TEUR 569) vorgenommen. Die Entwicklung der Anlagepositionen im Geschäftsjahr 2023 ist im folgenden Anlagenspiegel dargestellt:
* davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1,00 ** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1.018.030,00 *** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 82.452,00 (Vj. EUR 568.500,00) **** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 449.766,00
* davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1,00 ** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1.018.030,00 *** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 82.452,00 (Vj. EUR 568.500,00) **** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 449.766,00
* davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1,00 ** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 1.018.030,00 *** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 82.452,00 (Vj. EUR 568.500,00) **** davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR 449.766,00 4.2 Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuern in Höhe von TEUR 1.444 (Vj. TEUR 14) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. 4.3 Aktive latente SteuernDie latenten Steuerbe- und -entlastungen setzen sich wie folgt zusammen:
Der Ermittlung der latenten Steuern liegt ein Ertragssteuersatz von 29,37 % zugrunde, der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer umfasst. 4.4 EigenkapitalDie Kapitalrücklage resultiert vollumfänglich aus einer anderen im Geschäftsjahr 2019 geleisteten Zuzahlung des Gesellschafters in das Eigenkapital i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Folgende Beträge unterliegen einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB
4.5 Sonstige RückstellungenSie werden im Wesentlichen gebildet für Personalaufwendungen, Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen sowie Maluszahlungen. Die Höhe der Rückstellungen für Personalaufwendungen ist aus den laufenden Monatsbezügen der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Sozialversicherungskosten des Arbeitgebers abgeleitet. Die Höhe der ausstehenden Maluszahlungen ergibt sich aus zugrundeliegenden Verträgen. Die Rückstellung für Gewährleistungs- und Garantieleistungen wurde unter Berücksichtigung der vorsichtig geschätzten zu erwarteten Kosten und der Restlaufzeit der Verpflichtungen ermittelt. 4.6 Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Im Vorjahr war die Aufteilung wie folgt:
a Die Gewährung der unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfassten Darlehen erfolgte ohne die Stellung von Sicherheiten. b Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum Teil branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Darüber hinaus bestehen keine Sicherheiten. c In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen in Höhe von TEUR 11.511 (Vj. TEUR 11.511) enthalten, für die ein qualifizierter Rangrücktritt von dem Darlehensgeber erklärt wurde. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung5.1 nicht marktübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen (§ 285 Nr. 21 HGB) und außerordentliche Aufwendungen (§ 285 Nr. 31 HGB)Als Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, werden TEUR 2.000 aus einem Darlehensteilverzicht zugunsten eines nahestehenden Unternehmens ausgewiesen. Die ABT e-Line GmbH hat im Dezember 2023 einmalig gegenüber einem verbundenen Unternehmen auf die Rückzahlung eines Teilbetrags ihrer Forderung verzichtet. Im Geschäftsjahr 2022 wechselte die Gläubigerin des Wandeldarlehensvertrags, der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 mit EUR 26,4 Mio. valutierte. Der neue Gläubiger des Darlehens verzichtete im Anschluss an den Forderungserwerb rechtlich bindend auf einen wesentlichen Teil seiner Forderung, und zwar in Höhe von TEUR 12.500. Dieser Teilverzicht wurde im Vorjahr bei der ABT e-Line GmbH unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 5.2 Periodenfremde Erträge und AufwendungenDie Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet keine periodenfremde Erfolgsfaktoren (Vj. Umsatzerlöse TEUR 4.949 aus Maluszahlungen). 6. Sonstige Angaben6.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)An sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen Miet- oder Leasingverträge mit Verpflichtungen von insgesamt TEUR 695. Das zum Bilanzstichtag bestehende Bestellobligo ist, unverändert zum Vorjahr, für die Beurteilung der Finanzanlage nicht von Bedeutung. 6.2 HaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden keine anzugebenden Haftungsverhältnisse. 6.3 Durchschnittliche BeschäftigtenzahlDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug wie folgt:
6.4 GeschäftsführungDie Führung der Geschäfte und die Vertretung der Gesellschaft obliegt den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern: § Hans-Jürgen Abt, Unternehmer und geschäftsführender Direktor der ABT SE, Kempten (Allgäu) § Thomas Biermaier, Geschäftsführer Vertrieb und Rennsport bei der ABT Sportsline GmbH Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 6.5 NachtragsberichtZur Unternehmensfortführung und den damit verbundenen Maßnahmen im Geschäftsjahr 2024 wird auf die Ausführungen in Ziffer 2 des Anhangs sowie die Prognose- und Risikoberichterstattung des Lageberichts in den Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen. Übrige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre, sind der Geschäftsführung nicht bekannt. 6.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 17.859.269,50 wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.501.393,14 verrechnet und der Gesamtbetrag in Höhe von EUR -11.357.876,36 auf neue Rechnung vorgetragen.
Kempten (Allgäu), den 30. August 2024 Die Geschäftsführer Hans-Jürgen Abt Thomas Biermaier sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ABT e-Line GmbH, Kempten (Allgäu), Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ABT e-Line GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABT e-Line GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in den Abschnitten "2. Unternehmensfortführung" und "6.5 Nachtragsbericht" im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "5.1 Prognosebericht" und "5.2 Risikobericht und -managementsystem", erster Punkt "Bestandsgefährdende Risiken", in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Situation befindet. Die gesetzlichen Vertreter können eine Bestandsgefährdung nicht vollumfänglich ausschließen und führen aus, dass das Fortbestehen der Gesellschaft vor allem von der im Anhang in Abschnitt "2. Unternehmensfortführung" näher beschriebenen Durchführung der Neuordnung der Darlehensverhältnisse abhängt, gegen deren Realisierbarkeit nach den Ausführungen der Geschäftsführung derzeit keine Gründe sprechen. Wie in den vor genannten Abschnitten des Anhangs und des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kempten (Allgäu), den 30. August 2024 asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Matthew Kiskadden, Wirtschaftsprüfer Tatjana Puscher, Wirtschaftsprüferin |
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