Stadtwerke Hockenheim Beteiligungs GmbH I
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Wolk seit 9.3.2026 | Sonstige |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke HockenheimHockenheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LAGEBERICHT FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 20221. Grundlagen des Unternehmens Unternehmensgegenstand Die Stadtwerke Hockenheim ist ein Eigenbetrieb der Stadt Hockenheim im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg (EigBG BW). Zweck des Unternehmens ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser sowie der Betrieb des Freizeitbades "Aquadrom". Die Stadtwerke Hockenheim können aufgrund ihrer Satzung Abnehmer außerhalb des Gebietes der Stadt Hockenheim mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser beliefern. Als hundertprozentig kommunaler Energieversorger, gegründet im Jahr 1962, verfolgen wir mit unseren wirtschaftlichen Zielen auch Zwecke, die den Menschen vor Ort dienen. Das Freizeitbad Aquadrom ist ein Betrieb der Stadtwerke Hockenheim. Mit unseren Gewinnen aus dem Energiegeschäft und Dienstleitungen für Dritte sorgen wir dafür, dass das Freizeitbad Aquadrom finanziert werden kann. Zur Zukunftssicherung des Aquadrom wurden in Vorjahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Die Stadtwerke Hockenheim ist ein lokaler Versorger. Die Konzessionen für die Strom-, Gas- und die Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Hockenheim wurden im Jahr 2013, für weitere 20 Jahre, auf den Eigenbetrieb der Stadtwerke Hockenheim übertragen. Die Stadtwerke Hockenheim gewährleisten die reibungslose und zuverlässige Versorgung der Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe. Die Förderung von umweltbewussten Projekten in der Energieversorgung und die Energieberatung vor der Haustür ist eine wichtige Aufgabenstellung neben dem Vertrieb von Energie. Die in der Verwaltungsgemeinschaft HoRAN ansässigen Vereine finden in den Stadtwerken Hockenheim einen starken Partner, der sie in ihren Zielsetzungen unterstützt. Laufende Investitionen in die Netze und Anlagen sichern die hohe Qualität der Versorgung. Die Entscheidungsträger der Stadt haben den Stadtwerken auch in schwierigen Phasen stets den Rücken gestärkt. Gerade in Zeiten schwankender Energiepreise ist es wichtig, die Kompetenz und Entscheidungsbefugnis in kommunalen Händen zu halten. Nicht zuletzt wird das kommunale Engagement in der Energie- und Wasserversorgung sowohl den Stadtwerken als auch der Stadt von den Einwohnerinnen und Einwohnern durch ihre Treue zu den Stadtwerken gedankt. 2. Wirtschaftsbericht 2022 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Energieverbrauch in Deutschland lag 2022 nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) um 5,4 v. H. und der CO2 - Ausstoß entsprechend einer überschlägigen Schätzung um 1,3 v.H. unter dem Niveau des Vorjahres. Hauptverantwortlich für die Abnahme des Energieverbrauchs ist vornehmlich die Invasion Russlands in der Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Energiemärkte, wo extreme Preisschwankungen zu verzeichnen waren. Die öffentlich geführte Diskussion über eine mögliche Energiekrise aufgrund der verringerten und schließlich aussetzenden Gaslieferungen aus Russland zeigte ihre Wirkung ebenso wie das zurückgehende Wirtschaftswachstum und die milderen Temperaturen. Das regulatorische Umfeld war auch 2022 von Diskussionen um die Neugestaltung der Energiesysteme geprägt. Eine Debatte betrifft dabei die Finanzierbarkeit der erforderlichen Veränderungen. Hierbei stellte sich auch die Frage, wie die Preise für die Endkunden begrenzt werden können. Die Bundesregierung erließ hierzu das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe, mit dem Kunden im Gas- und Wärmebereich entlastet wurden. Die treibende Kraft für den Strompreis für den Endkunden war die Entwicklung an der Strombörse EEX. Die Großhandelspreise dort waren Ende 2022 um ca. 50 % höher als im Januar 2022, dies begleitet von einem absoluten Rekordhoch im August. Die EEG-Umlage hingegen verringerte sich und fiel schließlich ganz weg. Die Stromverbraucher zahlten diese Umlage mit dem Endkundenpreis für Strom und schlossen damit die finanzielle Lücke zwischen den an der Börse erzielten Preisen für den mit EEG-Anlagen erzeugten Strom und den im EEG geregelten Einspeisevergütungen. Zu Beginn des Jahres 2022 sank die EEG-Umlage um 2,78 Cent je Kilowattstunde und war damit für das Jahr 2022 bei 3,72 Cent je Kilowattstunde festgelegt worden, bevor die Bundesregierung im Rahmen der Kostenentlastung für Stromkunden die Umlage zum 1. Juli 2022 beendete. Der Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt hat sich auch im Jahr 2022 weiter dynamisch entwickelt. Eine Umfrage des BDEW ergab, dass die Wechselquote der Haushalte in der Stromversorgung im Oktober 2022, im Vergleich zum Vorjahresmonat, um ca. 0,1 v. H. angestiegen ist und Ende 2022 bei 49,9 v. H. lag. Auch in der Gasversorgung ist die Quote bei den Haushaltskunden leicht gestiegen. Die Quote lag im August 2022 bei 39,4 v. H. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der Bäderbereich ab Mitte März 2020 geschlossen, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Hierdurch entfielen seitdem die Eintrittsgelder der Badegäste bis zur Wiedereröffnung im Juni 2021. 2022 haben sich Besucherzahlen etwas erholt, wobei man noch weit von den Werten vor der Pandemie entfernt war. Die Verschärfung des Wettbewerbs in der Bäderbranche wird auch in Zukunft zu größeren Einbußen führen. 2.2. Geschäftsverlauf Die Versorgungsquote des eigenen Vertriebs der Stadtwerke Hockenheim im Strom- und im Gasbereich im Vergleich zum Jahr 2021 hat sich durch die Ortsverbundenheit der Kunden nur unwesentlich verändert. Die strukturierte Energiebeschaffung hat sich im Strombereich seit dem Jahr 2005 bewährt und wurde ab dem Gaswirtschaftsjahr 2008 / 2009 auf den Gasbereich ausgeweitet. Hierbei wurde für das Berichtsjahr ein Vertrag mit einem Gashandelsunternehmen abgeschlossen. Um den immer noch hohen Regulierungsaufwand auf ein Mindestmaß zu begrenzen, entschieden sich die Stadtwerke Hockenheim, bei der Anreizregulierung das vereinfachte Verfahren zu wählen. Im vereinfachten Verfahren wurde die Erlösobergrenze beim Strom vorläufig für die dritte Regulierungsperiode bis zum Jahr 2023 und beim Gas bis zum Jahr 2022 festgelegt. Die technischen Anlagen des Freizeitbades "Aquadrom" wurden im Jahr 2022 z.T. erneuert bzw. gewartet. Der Deltapass wurde im Mai 2022 in den Energiekunden-Treuevorteil umgewandelt, um treue Strom- und Gaskunden der Stadtwerke von einem reduzierten Badeintritt profitieren zu lassen. Im Netzbereich der Strom-, Gas- und Wasserversorgung legen die Stadtwerke trotz der negativen politischen Signale immer noch ein großes Augenmerk auf die hohe Versorgungssicherheit der Kunden im eigenen Netzgebiet. Konsequent wurden auch im Jahr 2022 Transformator- und Gasregelstationen erneuert bzw. neu gebaut. Das Strom-, Gas- und Wassernetz wurde erweitert und erneuert. Die Stadtwerke Hockenheim beschäftigten zum 31. Dezember 2022 insgesamt 106 Mitarbeiter, davon 1 Beamtin, 100 Angestellte und 5 Auszubildende. Davon sind 33 Mitarbeiter Teilzeit- und Aushilfskräfte. Von den Teilzeit- und Aushilfskräften wurden allein 23 (Vj.: 30) beim Freizeitbad eingesetzt. Die Stadtwerke Hockenheim schließen das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 474 ab. Das vorausgegangene Wirtschaftsjahr 2021 hatte einen Jahresgewinn von T€ 1 erbracht. Das Planergebnis für 2022 in Höhe von T€ -432 wurde damit nicht erreicht. Der Geschäftsverlauf ist von erhöhtem Aufwand insbesondere für die Beschaffung von Strom und Gas gekennzeichnet (Differenz zu Wirtschaftsplan: ca. 4,4 Mio. €), denen wiederum höhere Umsatzerlöse gegenüberstehen (Plus gegenüber Wirtschaftsplan: ca. 3,9 Mio. €). Die an die Stadt Hockenheim abzuführende Konzessionsabgabe wurde für das Jahr 2022 mit T€ 764 (Vj.: T€ 771) in voller Höhe erwirtschaftet. 2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1. Vermögens - und Finanzlage Die Bilanzsumme stieg um 13,3 v. H. auf T€ 57.702. Die Erhöhung der Bilanzsumme ist vor allem auf die Veränderung der Forderungen an die Kommune in Höhe von T€ 5.021 (vornehmlich bedingt durch die Verringerung von Kassenkrediten) und der sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 1.339 (hier insbesondere aufgrund gestiegener Mehr-Mindermengenabrechnungen) zurückzuführen. Die Veränderungen auf der Passivseite resultieren im Wesentlichen aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um T€ 16.610 aufgrund von Kreditaufnahmen und der sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 2.489 (hauptsächlich aus unterjährig zu viel eingenommenen Abschlagszahlungen gegenüber den Endabrechnungen an die Kunden) bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber der Kommune um T€ 13.212 (aus der Saldierung mit den Forderungen an die Kommune). Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Der Anteil des Eigenkapitals mit T€ 15.254 an der Bilanzsumme beträgt 26,4 v. H (Vj.: 30,9 v. H). Da die Stadtwerke Hockenheim die Verluste des Freizeitbades dauerhaft zu tragen haben und mit einer Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Energieversorgungsunternehmen gerechnet werden muss, ist diese Eigenkapitalausstattung noch als auskömmlich anzusehen. Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
Zusammen mit den empfangenen Ertragszuschüssen von T€ 2.126 und dem als langfristig zu beurteilenden Fremdkapital von T€ 27.814 standen zum 31. Dezember 2022 insgesamt T€ 45.194 an langfristig verfügbaren Finanzierungsmitteln zur Verfügung. Diese decken das langfristig gebundene Vermögen (Anlagevermögen) in Höhe von T€ 42.971. Insgesamt haben die Stadtwerke Hockenheim im Berichtsjahr T€ 3.159 investiert. Im Wirtschaftsjahr 2022 wurden neue Investitionskredite in Höhe von 18 Mio. € aufgenommen. Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen sowie Finanzanlagen wurden zu 82,8 v. H. über Abschreibungen finanziert. Ausgehend vom Jahresergebnis und nach Zurechnung der zahlungsunwirksamen Bestandteile ergibt sich im Zeitvergleich folgender Cash-Flow:
Die Stadtwerke waren jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.3.2. Geschäftsverlauf und Ertragslage des Gesamtunternehmens Für unsere interne Steuerung verwenden wir einen Wirtschaftsplan, der vor Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres vom Gemeinderat festzustellen ist; dieser enthält u. a. einen Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan sowie eine Übersicht über Investitionsvorhaben und größere Unterhaltsmaßnahmen. Wesentliche Abweichungen vom aufgestellten Wirtschaftsplan werden analysiert. Als finanziellen Leistungsindikator sehen wir eine ausreichende Eigenkapitalausstattung inkl. Ertragszuschüsse an, die am Bilanzstichtag bei 30,1 % (Vorjahr: 34,9 %) liegt. Weiterhin achten wir auf die Ergebnisse der einzelnen Sparten. Die Umsatzerlöse sind um 29,4 v. H. auf T€ 36.555 gestiegen. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist eine Erhöhung der Kosten um 39,9 v. H. auf T€ 25.093 zu verzeichnen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen, ohne Konzessionsabgabe, sind um 11,3 v. H. auf T€ 1.824 gestiegen. Die Personalaufwendungen der Stadtwerke Hockenheim betrugen im Berichtsjahr T€ 5.036. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Personalkosten um T€ 307 bzw. 6,5 v. H. zugenommen. Die Entwicklung der Personalaufwendungen stellt sich wie folgt dar:
Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung machten im Berichtsjahr 21,3 v. H. (Vj.: 21,1 v. H.) der Lohn- und Gehaltssumme aus. Einen Anstieg verzeichneten die ordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Diese betrugen im Berichtsjahr T€ 2.615, während der Aufwand hierfür im vorausgegangenen Jahr noch bei T€ 2.496 gelegen hatte. Das Abschreibungsvolumen war somit um rund 4,8 v. H. höher. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 17,8 v. H. vornehmlich durch erhöhte Inanspruchnahme von Fremdpersonal sowie gestiegene Aufwendungen für Zahlungsausfälle. Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklung des Betriebsergebnisses (Gesamtergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und vor Zins- und Beteiligungserträgen) wird in den einzelnen Sparten erläutert. Unser Finanzergebnis entwickelte sich defizitär, da sich im Vergleich zum Vorjahr die Beteiligungserträge ungefähr halbierten. 2.3.3. Darstellung der Sparten (Ergebnisentwicklung, Investitionstätigkeit) Sparte Strom Die Sparte Strom ist der umsatzstärkste Bereich und schließt das Wirtschaftsjahr 2022 nach Umlagenverrechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung mit einem Betriebsergebnis von T€ 2.140 (Vj.: T€ 2.014) ab. Das Ergebnis liegt um T€ 126 über dem Vorjahr. Das höhere Ergebnis resultiert vornehmlich aus höheren Umsätzen bei entsprechend gestiegenem Materialaufwand. Aus Eigenerzeugung und Fremdbezug haben wir 54.663 MWh (Vj.: 54.608 MWh) abgesetzt. Hieraus wurden Umsatzerlöse (inkl. Innenerlöse) von T€ 21.889 ohne Stromsteuer (T€ 1.033) erzielt. Die nutzbare Stromabgabe an die Verbraucher erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2021 geringfügig um 55 MWh beziehungsweise 0,1 v. H. Die Umsatzerlöse stiegen aufgrund von Strompreiserhöhungen um 16,4 v. H. bei leicht erhöhten Abgabemengen. Der Wegfall der EEG-Umlage zur Jahresmitte wirkte sich leicht gegenläufig aus. Das Durchleitungsvolumen fremder Händler durch unser Netz betrug 38.086 MWh (Vj.: 36.957 MWh). Die Entgelte erhöhten sich auf T€ 2.712 (Vj.: T€ 2.502). Unter Berücksichtigung des Eigenverbrauches von 2.322 MWh (Vj.: 2.296 MWh) wurden insgesamt aus eigener und fremder Händlertätigkeit 86.775 MWh (Vj.: 88.764 MWh) aus unserem Netz ausgespeist. Bei einer Gesamteinspeisung von 89.740 MWh schließt unsere Netzbilanz mit einer Differenz von 2.966 MWh bzw. 3,3 v. H. der Einspeisung. Die Strombezugsaufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 12.138 gegenüber T€ 11.456 des Vorjahres. Die Erhöhung ist auf die gestiegenen Bezugskosten zurückzuführen. In der Sparte Strom wurden im Berichtsjahr 2022 insgesamt T€ 1.706 (Vj.: T€ 1.204) investiert. Die Investitionen gliedern sich wie folgt:
Die Zugänge bei der Stromversorgung betrafen überwiegend die Erweiterung und Neuverlegung von Versorgungsleitungen, Hausanschlüssen, Trafostationen und Messeinrichtungen. Die Anlagen im Bau betreffen vornehmlich die Errichtung des neuen Umspannwerks. Sparte Gas Die Sparte Gas erzielte nach Umlagenverrechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung ein Betriebsergebnis von T€ 803 (Vj.: T€ 592). Das gegenüber dem Vorjahr höhere Ergebnis resultierte aus überproportional höheren Umsatzerlösen, denen ein Mehraufwand der Bezugsaufwendungen gegenübersteht. Die höheren Beschaffungspreise für Gas wurden an die Kundschaft weitergegeben. Die Gasabgabe in Höhe von 112.233 MWh war im Berichtsjahr um 8.343 MWh oder 6,9 v. H. niedriger als im Vorjahr. Das Durchleitungsvolumen fremder Händler durch unser Netz betrug im Jahr 2022 68.073 MWh (Vj.: 93.337 MWh). Die Erlöse aus der Netznutzung betrugen T€ 1.101 (Vj.: T€ 1.296). Die darin enthaltenen Erlöse aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen betragen T€ 144 (Vj.: T€ 52). Die Investitionen der Sparte im Berichtsjahr 2022 von T€ 447 (Vj.: T€ 946) teilen sich wie folgt auf:
Die Zugänge bei der Gasversorgung betrafen überwiegend die Erweiterung und Erneuerung von Versorgungsleitungen. Sparte Wasser In der Sparte Wasser schließen wir das Berichtsjahr 2022 mit einem Betriebsergebnis nach Umlagenverrechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung von T€ 322 gegenüber T€ 473 des Vorjahres ab. Die nutzbare Wasserabgabe hat mit 1.531 Tm³ (Vj.: 1.274 Tm³) um 257 Tm³ bzw. 20,2 v. H. zugenommen. Die Erlöse aus der Wasserabgabe erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 73 oder 2,2 v. H. Die Investitionen von T€ 606 inkl. Anlagen im Bau (Vj.: T€ 859) betreffen großenteils die Erweiterung und Erneuerung von Versorgungsleitungen. Sparte Wärme Die Sparte Wärme schließt mit einem Ergebnis von T€ -149 (Vorjahr: T€ 364) das Jahr 2022 ab. Das Ergebnis ist geprägt von einem starkem Anstieg der Bezugskosten für die Einsatzenergie im Berichtsjahr, was sich aufgrund der vertraglichen Preisgleitklauseln erst im Folgejahr in höheren Umsatzerlösen bemerkbar macht. Investitionen ergeben sich durch nachträgliche Arbeiten betreffend Erstellung von Anlagen zur Wärmeerzeugung und -verteilung, insgesamt wurden hier im Berichtsjahr T€ 4 (Vorjahr: T€ 746) eingesetzt. Sparte Bäder und Freizeiteinrichtungen Das Betriebsergebnis nach Umlagenberechnung und innerbetrieblicher Leistungsverrechnung hat sich im Berichtsjahr um T€ -148 auf T€ -3.590 verschlechtert. Die Zahl der Badegäste stieg im Vergleich zum Jahr 2021 von ca. 71.000 um 129,3 v. H. auf ca. 162.000. Bedingt durch die ab Mitte März 2020 vorgenommene Schließung des Aquadroms aufgrund der Corona-Pandemie bis zur Wiedereröffnung im Juni 2021 war der Badebetrieb weit entfernt von seiner Gästezahl im Jahr 2019 (ca. 320.000). Der Badbetrieb war noch an gesetzliche Anforderungen gebunden, die nur geringe Besucher zeitgleich zuließen. Nachdem diese außer Kraft traten, war die Kundschaft noch zurückhaltend. Die Erlöse aus Eintrittsgeldern erhöhten sich um T€ 533 auf T€ 1.346. Um rund 0,8 v. H. ist die Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes beim Freizeitbad "Aquadrom" im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die produzierte Strommenge belief sich auf 4.409 MWh. Die Investitionen von T€ 181 (Vj.: T€ 628) des Freizeitbades verteilen sich wie folgt:
Sparte Nebengeschäfte der Versorgungsbetriebe Bei den Nebengeschäften handelt es sich im Wesentlichen um Installationsarbeiten im Rahmen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Die Erlöse sanken im Berichtsjahr um T€ 159 auf T€ 822, bedingt durch geringere Umsätze bei der Verlegung von Hausanschlüssen. Sparte Gemeinsame Anlagen Die Investitionen von T€ 214 (Vj.: T€ 66) verteilen sich wie folgt:
3. Prognosebericht Die Prämissen zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind mit hoher Unsicherheit verbunden. Die Risiken, die sich aus energie- und geopolitischen Entwicklungen heraus ergeben, sind im Chancen- und Risikobericht näher erläutert. In den Prämissen unserer Planung und in den nachfolgend ausgeführten Prognosen sind Auswirkungen aus dem Russland-Ukraine-Krieg enthalten. Die Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf im Jahr 2023 und die damit verbundenen Kennzahlen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Chancen- und Risikobericht. Die Stadtwerke werden weiter an einer Mischung aus mittelfristigen Energiebeschaffungen und einem angemessenen Anteil von Spotmarkteinkäufen festhalten. Dem Haushalts- und Gewerbekunden kann somit sowohl im Strom- als auch im Gasbereich ein Festpreis und eine marktgerechte Preisgestaltung garantiert werden. Die Vertriebsprodukte der Stadtwerke Hockenheim werden seit Beginn 2018 auch außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes angeboten. Die Umsetzung der im Energiewirtschaftsgesetz geforderten Maßnahmen bedeutet eine große personelle Herausforderung für die Stadtwerke. Die Abwicklung der durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Marktregeln für die Bilanzkreisabrechnungen, Lieferantenwechselprozesse, sowie die Umsetzung des Gesetzes zur Digitalisierung verursacht höhere Kosten für das Unternehmen. Die Entscheidungsprozesse für die Softwareauswahl, gerade im Bereich des elektronischen Datenmanagements, müssen an die aktuelle Gesetzgebung angepasst werden. Nur durch eine funktionierende und beherrschbare maschinelle Abwicklung der Marktprozesse wird der Fortbestand des Stadtwerks gesichert. Dies bedarf einer erhöhten Beratungskompetenz externer Dienstleister. Die konsequente energiewirtschaftlich geprägte Ausbildung von eigenen Mitarbeitern ist zur Neuausrichtung und Zukunftssicherung der Stadtwerke unumgänglich. Um die Versorgungssicherheit der Hockenheimer Einwohnerinnen und Einwohnern dauerhaft zu gewährleisten, wurden auch 2022 Maßnahmen im Strom-, Gas- und Wassernetz durchgeführt. Da die Stadtwerke Hockenheim im Netzbereich auch trotz der Anreizregulierung weiterhin auf eine hohe Versorgungssicherheit und eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit setzen, wird die altersbedingte Leitungssanierung im Strom-, Gas- und Wasserbereich, wie in den Vorjahren, fortgesetzt. Zur Zukunftssicherung des Freizeitbades wurden auch im Jahr 2022 strategische Entscheidungen entworfen. Insgesamt gehen wir für das Jahr 2023 von einer erheblichen Erhöhung der Umsatzerlöse sowie der Energiebezugskosten gegenüber dem Niveau des Jahres 2022 aus, das prognostizierte Jahresergebnis 2023 laut Wirtschaftsplan beträgt T€ 1, welches durch Ergebnisverbesserungen in den Bereichen Gas, Wärme und Bad erzielt werden soll. Wir beabsichtigen, eine Eigenkapitalquote von über 25 % zu erzielen. Bedingt durch die nur langsame Erholung der Besucherzahlen nach der Corona-Pandemie wird das Ergebnis des Freizeitbades Aquadrom im Jahr 2023 bei voraussichtlich -3,1 Mio. Euro liegen. Das Gesamtjahresergebnis 2023 wird dadurch stark belastet. Aufgrund weiter anhaltender Zurückhaltung der Besucher können die prognostizierten Ergebnisse des Jahres 2023 möglicherweise nicht erzielt werden. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Risikobericht Die immer noch steigenden Anforderungen aufgrund der Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz machen eine weitere Verstärkung des Personalbestandes und der Datenverarbeitungsanlagen erforderlich. Zusätzlich zur Verstärkung des eigenen Personals werden Kooperationen im kommunalen Stadtwerkebereich immer wichtiger. Verschiedene Kooperationen mit Dienstleistern und anderen Stadtwerken wurden bereits verwirklicht. Drohende konjunkturbedingte Absatzrückgänge sowie Margendruck könnten die Ertragssituation der Stadtwerke mittelfristig beeinflussen. Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Russland-Ukraine-Krieg hat Auswirkungen auf die Energieversorgung in Form von drastischen Preissteigerungen bei Strom, Gas und Öl gezeigt. Die Preise an der EEX in Leipzig sowie an den Rohstoffbörsen weltweit haben Rekordwerte erzielt, sind zum Jahresende 2022 jedoch wieder gesunken. Derzeit ist nicht abzusehen, in welche Richtung diese Notierungen kurz- und langfristig gehen werden. Entsprechend werden die Stadtwerke reagieren, indem die Preise für Strom, Gas und Wärme aufgrund der zukünftigen Situation am Beschaffungsmarkt angepasst werden. Es existieren Verträge mit Vorlieferanten, jedoch könnten auch diese in Probleme geraten und geringere Liefermengen erhalten. Möglicherweise könnten dadurch Einschränkungen bei den Lieferungen an Endverbraucher zum Tragen kommen. Auch besteht das erhöhte Risiko, dass unsere Kunden vermehrt in Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz geraten. Die Liquiditätslage der Stadtwerke ist derzeit ausreichend; es sind daher keine Engpässe zu erwarten. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Mahn- und Vollstreckungswesen und Debitorenmanagement. Der Eigenbetrieb Stadtwerke der Stadt Hockenheim betreibt das Freizeitbad Aquadrom im Rahmen seiner Satzung als eigene Sparte. Das Freizeitbad ist zunehmend defizitär. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit getroffen, um die Verluste zu begrenzen. Es werden weiterhin strategische Überlegungen vorgenommen, da das Stadtwerk den Verlustausgleich perspektivisch nicht mehr erbringen kann. Die Stadtwerke Hockenheim sind aufgrund ihrer geschäftlichen Aktivitäten einer Reihe von Risiken, die immer Bestandteil unternehmerischen Handelns darstellen, ausgesetzt. Infolgedessen werden regelmäßige Überprüfungen unserer Aktivitäten durchgeführt, die dazu beitragen, frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen und Schritte zur Abwehr von Risiken durchzuführen. Vornehmlich werden über Controllingaktivitäten risikobehaftete Tätigkeiten überwacht. Die Datensicherheit nimmt immer größeren Raum ein und wird bei den Stadtwerken ernst genommen. So wurde auf der Grundlage des § 11 Abs. 1a EnWG ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) eingeführt. Durch die Zertifizierung nach ISO 27001 wurde bestätigt, dass das Stadtwerk die Anforderungen des IT-Sicherheitskataloges erfüllt. Die umfangreichen Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung wurden fristgerecht umgesetzt. Die Überprüfung des gegenwärtigen Risikoszenarios lässt die Aussage zu, dass im Berichtszeitraum keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben. Zukünftig können die negativen Ergebnisse des Badbetriebs zu einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalausstattung führen und somit den Bestand des Unternehmens gefährden. 4.2. Chancenbericht Die Stadtwerke Hockenheim gehen aufgrund ihrer Erfahrungen im liberalisierten Strommarkt auch in den kommenden zwei Jahren davon aus, dass ca. 80,0 v. H. der Haushaltskunden dem örtlichen Versorger die Treue hält. Im Industriekundenbereich wird es perspektivisch schwieriger, das bundesweite Gas- und Strompreisniveau, welches durch Konkurrenten über den spekulativen Spotmarkt erreicht wird, mithalten zu können. Im Industriekundenbereich findet eine stärkere Kundenfluktuation statt. Aufgrund des von den Stadtwerken Hockenheim bei der Anreizregulierung gewählten vereinfachten Verfahrens konnten die Erlöse aus der Netznutzung ab dem Jahr 2019 leicht gesteigert werden, da im Stromnetz erstmalig der Kapitalkostenaufschlag wirksam wird. Dieser wurde auch im Gasnetz wirksam, hat jedoch durch Verringerung an anderen Stellen keinen Effekt auf die Netznutzungsentgelte im Gas. Diese Situation wird zumindest in den laufenden Regulierungsperioden voraussichtlich anhalten. Neben den Risiken, welche die Liberalisierung der Energiemärkte mit sich bringt, sehen wir auch die Chance durch unsere Kundennähe und durch die Öffentlichkeitsarbeit sowie durch marktgerechte Festpreise unseren Kundenstamm zu binden. Weitere Chancen ergeben sich auch im Rahmen einer weiteren Optimierung unseres Strom- und Gasbezuges. Die Erschließung weiterer Geschäftsfelder wird die Zukunft des Stadtwerks sichern. Hier ist die Versorgung mit Wärme zu nennen, die 2019 die Versorgung der ersten Kunden aufgenommen hatte, Ladesäulen für Elektromobilität und Beteiligungen an Erneuerbare-Energien-Parks. Der Chancenbericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder zusätzliche Risiken eintreten, so kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den derzeitigen Erwartungen abweichen. 4.3. Gesamtaussage Risiken der künftigen Entwicklung der Stadtwerke Hockenheim sehen wir weiterhin in einem komplexen, sich mit neuen Unternehmen und Konzepten entwickelnden Strom- und Gasmarkt, in dem die Energiepreise einer starken Volatilität unterliegen, insbesondere seit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs, und somit starke Ergebnisschwankungen bewirken. Aufgrund der Wettbewerbssituation im Bereich des Bäderwesens ist mit einer weiterhin schwierigen Situation zu rechnen, zumal der Gesamtmarkt in Deutschland unter Personalmangel leidet, der auch uns trifft. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gerüstet. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens auf mittlere Sicht gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. 5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Es werden keine Finanzinstrumente verwendet.
Hockenheim, 15. Dezember 2023 Stadtwerke Hockenheim Martina Wilk Volker Kreuzer Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter Bilanz der Stadtwerke Hockenheim zum 31.12.2022
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
ANHANG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 20221. Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Hockenheim werden als wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Hockenheim ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der Form eines Eigenbetriebes im Sinne des § 103 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) geführt. Die Wirtschaftsführung bestimmt sich nach dem Eigenbetriebsgesetz (EigBG BW) und der hierzu ergangenen Durchführungs-verordnung (EigBVO BW) sowie der Betriebssatzung vom 10. Dezember 2015. Die Stadtwerke Hockenheim haben ihren Sitz in Hockenheim und sind im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HR A 421378 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des EigBG BW und der EigBVO BW aufgestellt. Der Gliederung des Jahresabschlusses wurden die für Eigenbetriebe verbindlichen Formblätter 1 (Bilanz), 2 (Anlagennachweis) und 4 (Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde gelegt. Die anfallende Strom- bzw. Energiesteuer wird als branchentypische Verbrauchssteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang dargestellt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, linear entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Anschaffungskosten wurden die Nettorechnungsbeträge zuzüglich Nebenkosten angesetzt. Alle im Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 250,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis € 250,00 werden bei Zugang sofort als Aufwand erfasst. Die vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden mit den Werten ab dem Wirtschaftsjahr 2009 passivisch in den Ertragszuschüssen aufgeführt und über eine Laufzeit entsprechend der im Wert angepassten Hausanschlüsse aufgelöst. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauerhafter Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschal-wertberichtigung von 1,0 v. H. Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (10-Jahresdurchschnitt) abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen künftige Preis- und Kostensteigerungen. Für die Abzinsung der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde der laufzeitadäquate Marktzins nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung ermittelt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Zahlbeträgen angesetzt, soweit diese Erträge für Folgejahre betreffen. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. AnlagevermögenDie Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem beigefügten Anlagenspiegel hervor. Angaben zum Anteilsbesitz Es bestehen am Bilanzstichtag Beteiligungen von mindestens 20,0 v. H. an:
3.2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeIn den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 16 (Vj.: T€ 3) enthalten. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag in Höhe von T€ 418 (Vj. T€ 292) enthalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.3. EigenkapitalDas Stammkapital zum Bilanzstichtag beträgt nach § 5 der Betriebssatzung vom 10. Dezember 2015 T€ 11.557. In der Gemeinderatssitzung vom 1. Februar 2023 wurde beschlossen, den Jahresverlust 2020 von T€ 339 auf neue Rechnung vorzutragen. Weiterhin wurde in der Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2023 beschlossen, den Jahresüberschuss 2021 von T€ 1 auf neue Rechnung vorzutragen. 3.4. RückstellungenPensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem ratierlichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Für die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Heubeck verwendet. Dem versicherungsmathematischen Gutachten liegt als Annahme ein Gehaltstrend von 2,5 v. H. und ein jährlicher Anstieg der Pensionen mit 2,5 v. H. zu Grunde. Der Rechnungszins zum 31. Dezember 2022 basiert auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und beträgt 1,78 v. H. (10-Jahresdurchschnitt), der Unterschiedsbetrag zum 7-Jahres-Durchschnitt beträgt ca. T€ 131. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Bewertung der schwebenden Energiebezugs- und Absatzgeschäfte erfolgte aus Vorsichtsgründen einzeln nach den jeweiligen Marktgegebenheiten. Drohverlustrückstellungen wurden zum Stichtag 31. Dezember 2022 nicht gebildet. 3.5. VerbindlichkeitenFür die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 39 (Vj.: T€ 6) gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse ohne die vereinnahmte Strom- und Energiesteuer verteilen sich auf die Betriebszweige wie folgt:
4.2. Sonstige betriebliche ErträgeHierin sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 4 (Vj.: T€ 11) enthalten. 4.3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen im Geschäftsjahr 2022 betragen T€ 11. 4.4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf T€ 82. 5. Ergänzende Angaben5.1. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen Abnahmeverpflichtungen für bestellte Mengen aus Strom- und Gasbezugsverträgen betragen T€ 34.547. 5.2. BelegschaftDer durchschnittliche Personalstand (ohne Werkleitung und Auszubildende) gemäß § 267 Abs. 5 HGB i. V. m. § 285 Nr. 7 HGB betrug:
5.3. Angabe zu OrganenOrgane des Eigenbetriebs sind der Gemeinderat, der Werkausschuss sowie die Werkleitung. Der Werkausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Werkausschuss erhielt keine feste Vergütung. Es wurde jedoch ein Entgelt für die ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der gültigen Satzung der Stadt Hockenheim gezahlt. Die Werkleitung besteht aus: Erste Werkleiterin Frau Martina Wilk, Hockenheim Zweiter Werkleiter Herr Erhard Metzler, Eppelheim (bis zum 31. Januar 2023) Zweiter Werkleiter Herr Volker Kreuzer, Hockenheim (ab 1. Februar 2023) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Werkleitung wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Werkleitern und ihren Hinterbliebenen wurden T€ 538 (Vj.: T€ 593) zurückgestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der ehemaligen Werkleiter und deren Hinterbliebenen wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.4. Honorar des AbschlussprüfersDas Honorar des Abschlussprüfers der Stadtwerke Hockenheim für das Wirtschaftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen: - Abschlussprüfungsleistungen T€ 40 - Andere Bestätigungsleistungen T€ 10 5.5. ErgebnisverwendungDie Werkleitung schlägt vor, den Jahresverlust 2022 in Höhe von € 473.641,84 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 3.967.705,91 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der Lage der Gesellschaft für das Berichtsjahr haben, sind nicht bekannt.
Hockenheim, 15. Dezember 2023 Stadtwerke Hockenheim Martina Wilk Volker Kreuzer Erste Werkleiterin Zweiter Werkleiter Entwicklung des Anlagevermögens für das Wirtschaftsjahr 01. Januar bis 31. Dezember 2022Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abschreibungen
Restbuchwerte
BILANZ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG ZUM 31. DEZEMBER 2022
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
ERLÄUTERUNGEN FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022I. Allgemeines Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß dem Gliederungsschema nach § 266 HGB aufgestellt Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Absatz 2 HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Methoden im Jahresabschluss des Eigenbetriebs. II. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden Die Posteninhalte der Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge wurden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den verschiedenen Tätigkeiten einzeln zugeordnet. Im Übrigen wurden sie geschlüsselt. Die Schlüsselung erfolgte in Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz nach einem einheitlichen in sich geschlossenen System. Das Grundprinzip der Umlage nach Kostenstellen mit den entsprechenden Verwaltungsschlüsseln, die sich überwiegend auf die personenbezogene Tätigkeitsaufteilung auf die Sparten, auf statistische Größen wie z. B. die Anzahl der Rechner und Anzahl der Zähler oder auf bilanzielle Größen wie z. B. Restbuchwert und Anschaffungs- und Herstellungskosten beziehen, wurde durchgängig für die Umlage der Aufwendungen und Erträge als auch für die Bilanzkonten angewendet. Den korrespondierenden Beziehungen zwischen den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurde bei der Schlüsselung Rechnung getragen. Im Einzelnen erfolgte die Verteilung unter Beachtung folgender Regeln: Bilanz: Die Stadtwerke Hockenheim führen seit dem Geschäftsjahr 2006 eine vom SAP-System unterstützte Spartenbilanzerstellung auf Grundlage der Profit-Center-Rechnung durch. Hier erfolgt im Wesentlichen bereits eine Spartenzuordnung über die bebuchte Kostenstelle / Profit-Center. Über in Tabelleneinträgen vordefinierte Kontenzuordnungen können z. B. Materialkonten und ein Teil der Verbrauchsforderungen und Verbindlichkeiten direkt einer Sparte zugeordnet werden. Die Übernahme der kreditorischen und debitorischen Abstimmkonten in die Profit-Center-Rechnung des Controllings erfolgt im SAP-System über die Durchführung eines entsprechendes Übernahmelaufes. Alle nicht zuordenbaren Positionen werden auf verschiedenen Hilfskostenstellen gesammelt und über Umlageschlüssel anschließend verteilt. Diverse Auswertungsberichte im SAP-basierten Tool Business Warehouse (BW) ermöglichen eine detaillierte Auswertung der Spartenbilanzen mit dem Ausweis von primär und sekundär bebuchten Positionen der Bilanzen. Aktiva Das Anlagevermögen, die Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden getrennt für die einzelnen Bereiche geführt und weitgehend direkt den Aktivitäten zugeordnet. Das Anlagevermögen des gemeinsamen Bereiches beträgt T€ 2.749. Die Schlüsselung des Anlagevermögens erfolgte je nach Zuordnung der Kostenstelle. Zur Anwendung kam für die Verteilung der Software der Schlüssel Rechneranzahl je Bereich, für Gebäude und Grundstücke sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Um die Fortführung der Anfangs- bzw. Endbestände des Sachanlagevermögens zu gewährleisten wurde der Kostenstellenschlüssel gleichbleibend aus 2006 verwendet. Ausnahme bildet die Software, dort wurden die Schlüssel in 2016 und 2020 angepasst, um die Sachgerechtigkeit aufgrund der Kurzlebigkeit zu gewährleisten. Die Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilen sich größtenteils auf die Netze, wobei ca. 27,7 v. H. auf das Stromnetz entfallen. Die Anlagenwerte der Finanzanlagen konnten weites gehend direkt zugeordnet werden. Die Bilanzposition Vorräte saldiert sich im allgemeinen Bereich auf eine Höhe von T€ 13. Davon entfallen auf das Lagermaterial, das von den Sparten Gas und Wasser gemeinsam genutzt wird ca. T€ 56. Die Aufteilung erfolgt in diesem Fall hälftig auf beide Sparten. Die Jahresabschlussbewertung der Vorräte mit T€ -43 wurde unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziell zunächst im allgemeinen Bereich gebucht. Die anschließende Verteilung auf die einzelnen Sparten erfolgte analog der GuV-Buchung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches in Höhe von T€ 2.787 wurden inhaltlich analysiert und anschließend soweit möglich analog der Vorgehensweise in der Gewinn- und Verlustrechnungsumlage nach den Kostenverteilungsschlüsseln der einzelnen Kostenstellen umgelegt. Bei den nicht zuordenbaren Forderungen wurde in der Regel der Umsatzschlüssel verwendet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches setzen sich zusammen aus: T€ -2.494 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 4.799 Forderungen an die Gemeinde, T€ 150 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 332 sonstige Vermögensgegenstände. Einen Kassenbestand (Tagesgeldkonto) des gemeinsamen Bereiches gibt es per 31.12.2022 nicht. Passiva Das Eigenkapital wurde entsprechend der Jahresergebnisse fortgeschrieben. Eine Aufteilung der Sparten auf Netz und Vertrieb erfolgte entsprechend der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens. Aktuelle Auswirkungen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden berücksichtigt. Die Ertragszuschüsse werden für die Aktivitäten getrennt geführt. Die Rückstellungen wurden zum größten Teil direkt zugeordnet. Personenbezogene Rückstellungen von T€ 2.634 sowie sonstige nicht direkt zuordenbare Rückstellungen von T€ 634 wurden nach einem Verwaltungsschlüssel auf die Bereiche Netz und Vertrieb/Sonstige Aktivitäten verrechnet. Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 26.453 gegenüber Kreditinstituten wurden über den Schlüssel der Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilt. Der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnte den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Beim nicht zuordenbaren Teil des gemeinsamen Bereiches von T€ -2.393 handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus der internen Verrechnung des Eigenverbrauches (T€-2.539) Der entsprechende Gegenposten ist in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Verwaltungsbereiches liefen in Höhe von T€ 146 auf. Die Verbindlichkeiten und Forderungen wurden so auf die Sparten verteilt, wie die korrespondierenden Aufwandsbuchungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hockenheim wurden in Höhe von T€ -647 verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten des gemeinsamen Bereiches (T€ 3.605), enthalten insbesondere Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung und Verbindlichkeiten aus Bürgerbeteiligungsdarlehen. Beides wurde nicht auf die Netze verteilt, sondern nur den Vertrieben Strom, Gas und Wasser zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen zum 31.12.2022 nicht. Die im allgemeinen Bereich verteilten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten inhaltlich ausschließlich dem Freizeitbad zugeordnet werden. Im Stromnetz gibt es keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Spartendarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung im Buchführungssystem SAP erfolgt über die Anwendung der Profit-Center-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen werden in der Buchhaltung durch die Mitbuchung einer Kostenstelle einer Sparte oder dem gemeinsamen Bereich zugeordnet. Die Schlüsselung aller Kosten des gemeinsamen Bereiches erfolgte nach dem bereits im allgemeinen Teil erläuterten Prinzip. Die Umlagen wurden für jede einzelne Kostenstelle definiert. Die Schlüsselung nach Kostenarten erfolgte demnach erst sekundär. Ausnahme bilden dabei bereichsübergreifende Aufwendungen wie z. B. die Zinsaufwendungen, EDV-Kosten und Materialgemeinkosten. Die Festsetzung der Schlüssel für die Kostenstellen orientiert sich insbesondere bei den personalkostenintensiven Kostenstellen an der zeitabhängigen Arbeitsleistung für die einzelnen Unternehmenstätigkeiten oder am Zählerschlüssel. Für weniger personalintensive Kostenstellen wie z. B. allgemeine Verwaltung, EDV, Grundstücke und Gebäude wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Insgesamt wurden T€ 3.109 Kosten und Erträge (saldiert) auf alle Sparten verteilt. Davon entfallen auf das Stromnetz T€ 928 (ca. 29,8 v. H.). Die Zinsaufwendungen sind nach Restbuchwertschlüssel verteilt worden. Die angefallenen Ertragsteuern wurden gemäß der Steuerberechnung den Sparten direkt zugeordnet. III. Erläuterungen zur Bilanz Stromnetz Anlagevermögen wird in Höhe von T€ 11.905 ausgewiesen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Da Teile des Anlagevermögens auf verschiedenen Tätigkeiten mithilfe von Schlüsselungen, die hinsichtlich ihres Wertes im Jahresvergleich geringfügig variieren, verteilt werden, entstehen Schlüsselungsdifferenzen. Die Differenz ist im beigefügten Anlagespiegel in der Spalte Abschreibungen-Korrekturen dargestellt. Vorräte wurden im Stromnetz mit T€ 162 bewertet. Es handelt sich überwiegend um Material-Lagerbestände. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 8.952 enthalten T€ 2.463 Forderungen an die Gemeinde T€ 5.249 interne Forderungen an andere Unternehmenstätigkeiten, T€ 1.068 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 52 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 120 sonstige Vermögensgegenstände. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Laufzeit von weniger als 1 Jahr. Der Kassenbestand beträgt T€ 0,1. Eigenkapital Das zugeordnete Eigenkapital des Stromnetzes beträgt zum 31.12.2022 T€ 9.603. Die Reduzierung um T€ 8.264 gegenüber dem Vorjahr, resultiert aus einer internen Gewinnabführung im Jahr 2022 für den Zeitraum von 2005-2021. Die Reduzierung findet sich in gleicher Höhe auf der Aktivseite bei den Forderungen gegenüber anderen UN-Tätigkeiten wieder. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen sind dem allgemeinen Bereich zugeordnet worden und über eine allgemeine Verwaltungskostenumlage auf die Sparten verteilt. Dem Stromnetz wurden so T€ 843 zugeordnet, das entspricht einem Anteil von 32,0 v. H. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden T€ 235 direkt dem Stromnetz zugeordnet. Dazu gehören Rückstellungen für Netzentgelte (T€ 66), Rückstellungen für Prüfung und Beratung (T€ 6), Rückstellungen für Beihilfe (T€ 51), Rückstellungen für Urlaub und Überstunden (T€ 51), Rückstellungen für Mehr- Mindermengenabrechnung (T€ 30), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 11) und Rückstellungen für Jahresabrechnungen mit dem ÜNB nach EEG (T€ 20). Umlagen von sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 206 beinhalten Interne Jahres-abschlussarbeiten, Urlaubs- / Überstundenrückstellungen, Prüfung- und Beratungskosten, Rückstellungen für Beihilfe sowie Archivierungskosten. Die Umlage erfolgte nach Verwaltungskostenschlüssel. Verbindlichkeiten
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022Anschaffungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
BILANZ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH GASVERTEILUNG ZUM 31. DEZEMBER 2022
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH GASVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
ERLÄUTERUNGEN FÜR DEN TÄTIGKEITSABSCHLUSS GASVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2022I. Allgemeines Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß dem Gliederungsschema nach § 266 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Absatz 2 HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Methoden im Jahresabschluss des Eigenbetriebs. II. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden Die Posteninhalte der Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge wurden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den verschiedenen Tätigkeiten einzeln zugeordnet. Im Übrigen wurden sie geschlüsselt. Die Schlüsselung erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz nach einem einheitlichen in sich geschlossenen System. Das Grundprinzip der Umlage nach Kostenstellen mit den entsprechenden Verwaltungsschlüsseln, die sich überwiegend auf die personenbezogene Tätigkeitsaufteilung auf die Sparten, auf statistische Größen wie z. B. die Anzahl der Rechner und Anzahl der Zähler oder auf bilanzielle Größen wie z. B. Restbuchwert und Anschaffungs- und Herstellungskosten beziehen, wurde durchgängig für die Umlage der Aufwendungen und Erträge als auch für die Bilanzkonten angewendet. Den korrespondierenden Beziehungen zwischen den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurde bei der Schlüsselung Rechnung getragen. Im Einzelnen erfolgte die Verteilung unter Beachtung folgender Regeln: Bilanz: Die Stadtwerke Hockenheim führen seit dem Geschäftsjahr 2006 eine vom SAP-System unterstützte Spartenbilanzerstellung auf Grundlage der Profit-Center-Rechnung durch. Hier erfolgt im Wesentlichen bereits eine Spartenzuordnung über die bebuchte Kostenstelle / Profit-Center. Über in Tabelleneinträgen vordefinierte Kontenzuordnungen können z. B. Materialkonten und ein Teil der Verbrauchsforderungen und Verbindlichkeiten direkt einer Sparte zugeordnet werden. Die Übernahme der kreditorischen und debitorischen Abstimmkonten in die Profit-Center-Rechnung des Controllings erfolgt im SAP-System über die Durchführung eines entsprechendes Übernahmelaufes. Alle nicht zuordenbaren Positionen werden auf verschiedenen Hilfskostenstellen gesammelt und über Umlageschlüssel anschließend verteilt. Diverse Auswertungsberichte im SAP-basierten Tool Business Warehouse (BW) ermöglichen eine detaillierte Auswertung der Spartenbilanzen mit dem Ausweis von primär und sekundär bebuchten Positionen der Bilanzen. Aktiva Das Anlagevermögen, die Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden getrennt für die einzelnen Bereiche geführt und weitgehend direkt den Aktivitäten zugeordnet. Das Anlagevermögen des gemeinsamen Bereiches beträgt T€ 2.749 Die Schlüsselung des Anlagevermögens erfolgte je nach Zuordnung der Kostenstelle. Zur Anwendung kam für die Verteilung der Software der Schlüssel Rechneranzahl je Bereich, für Gebäude und Grundstücke sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Um die Fortführung der Anfangs- bzw. Endbestände des Sachanlagevermögens zu gewährleisten wurde der Kostenstellenschlüssel gleichbleibend aus 2006 verwendet. Ausnahme bildet die Software, dort wurden die Schlüssel in 2016 und 2020 angepasst, um die Sachgerechtigkeit aufgrund der Kurzlebigkeit zu gewährleisten. Die Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilen sich größtenteils auf die Netze, wobei ca. 21,7 v. H. auf das Gasnetz entfallen. Die Anlagenwerte der Finanzanlagen konnten weites gehend direkt zugeordnet werden. Entsprechendes gilt für die Vorräte. Bei den Vorräten, die im allgemeinen Bereich in Höhe von T€ 13 gebucht wurden, handelt es sich im Wesentlichen (T€ 56) um Lagermaterial, das von den Sparten Gas und Wasser gemeinsam genutzt wird. Die Aufteilung erfolgt in diesem Fall hälftig auf beide Sparten. Die Jahresabschlussbewertung der Vorräte mit T€ -43 wurde unter Anwendung des Niederstwertprinzips bilanziell zunächst im allgemeinen Bereich gebucht. Die anschließende Verteilung auf die einzelnen Sparten erfolgte analog der GuV-Buchung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches in Höhe von T€ 2.787 wurden inhaltlich analysiert und anschließend soweit möglich analog der Vorgehensweise in der Gewinn- und Verlustrechnungsumlage nach den Kostenverteilungsschlüsseln der einzelnen Kostenstellen umgelegt. Die Umgliederung der negativen Forderungen zu den Verbindlichkeiten erfolgte dann anschließend. Bei den nicht zuordenbaren Forderungen wurde in der Regel der Umsatzschlüssel verwendet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches setzen sich zusammen aus: T€ -2.494 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 4.799 Forderungen an die Gemeinde, T€ 150 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 332 sonstige Vermögensgegenstände. Einen Kassenbestand (Tagesgeldkonto) des gemeinsamen Bereiches gibt es per 31.12.2022 nicht. Passiva Das Eigenkapital wurde entsprechend der Jahresergebnisse fortgeschrieben. Eine Aufteilung der Sparten auf Netz und Vertrieb erfolgte entsprechend der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens. Aktuelle Auswirkungen der Gewinn- und Verlustrechnung wurden berücksichtigt. Die Ertragszuschüsse werden für die Aktivitäten getrennt geführt. Die Rückstellungen wurden zum größten Teil direkt zugeordnet. Personenbezogene Rückstellungen von T€ 2.634 sowie sonstige nicht direkt zuordenbare Rückstellungen von T€ 634 wurden nach einem Verwaltungsschlüssel auf die Bereiche Netz und Vertrieb/Sonstige Aktivitäten verrechnet. Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 26.453 gegenüber Kreditinstituten, wurden über den Schlüssel der Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilt. Der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnte den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Beim nicht zuordenbaren Teil des gemeinsamen Bereiches von T€ -2.393 handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus der internen Verrechnung des Eigenverbrauches (T€-2.539) Der entsprechende Gegenposten ist in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Verwaltungsbereiches liefen in Höhe von T€ 146 auf. Die Verbindlichkeiten und Forderungen wurden so auf die Sparten verteilt, wie die korrespondierenden Aufwandbuchungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hockenheim wurden in Höhe von T€ -647 verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten des gemeinsamen Bereiches (T€ 3.605), enthalten im Wesentlichen Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung und Verbindlichkeiten aus Bürgerbeteiligungsdarlehen. Beides wurde nicht auf die Netze verteilt, sondern nur den Vertrieben Strom, Gas und Wasser zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen zum 31.12.2022 nicht. Die im allgemeinen Bereich verteilten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten inhaltlich ausschließlich dem Freizeitbad zugeordnet werden. Im Gasnetz gibt es keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Spartendarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung im Buchführungssystem SAP erfolgt über die Anwendung der Profit-Center-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen werden in der Buchhaltung durch die Mitbuchung einer Kostenstelle einer Sparte oder dem gemeinsamen Bereich zugeordnet. Die Schlüsselung aller Kosten des gemeinsamen Bereiches erfolgte nach dem bereits im allgemeinen Teil erläuterten Prinzip. Die Umlagen wurden für jede einzelne Kostenstelle definiert. Die Schlüsselung nach Kostenarten erfolgte demnach erst sekundär. Ausnahme bilden dabei bereichsübergreifende Aufwendungen wie z. B. die Zinsaufwendungen, EDV-Kosten und Materialgemeinkosten. Die Festsetzung der Schlüssel für die Kostenstellen orientiert sich insbesondere bei den personalkostenintensiven Kostenstellen an der zeitabhängigen Arbeitsleistung für die einzelnen Unternehmenstätigkeiten oder am Zählerschlüssel. Für weniger personalintensive Kostenstellen wie z. B. allgemeine Verwaltung, EDV, Grundstücke und Gebäude wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Insgesamt wurden T€ 3.109 Kosten und Erträge (saldiert) auf alle Sparten verteilt. Davon entfallen auf das Gasnetz T€ 672 (ca. 21,6 v. H.). Die Zinsaufwendungen sind nach Restbuchwertschlüssel verteilt worden. Die angefallenen Ertragsteuern wurden gemäß der Steuerberechnung den Sparten direkt zugeordnet. III. Erläuterungen zur Bilanz Gasnetz Anlagevermögen wird in Höhe von T€ 9.339 ausgewiesen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Da Teile des Anlagevermögens auf verschiedenen Tätigkeiten mithilfe von Schlüsselungen, die hinsichtlich ihres Wertes im Jahresvergleich geringfügig variieren, verteilt werden, entstehen Schlüsselungsdifferenzen. Die Differenz ist im beigefügten Anlagespiegel in der Spalte Abschreibungen-Korrekturen dargestellt. Vorräte wurden im Gasnetz mit T€ 80 bewertet. Es handelt sich überwiegend um Material-Lagerbestände. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 4.589 enthalten T€ 2.075 interne Forderungen an andere Unternehmenstätigkeiten, T€ 187 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 1.002 Forderungen an die Stadt Hockenheim, T€ 40 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 1.285 sonstige Vermögensgegenstände. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Mehr-Mindermengenabrechnung des Gasnetzes. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine ausschließliche Laufzeit von weniger als 1 Jahr. Der Kassenbestand beträgt T€ 0,05. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden dem allgemeinen Bereich zugeordnet und über eine allgemeine Verwaltungskostenumlage auf die Sparten verteilt. Dem Gasnetz wurden so T€ 843 zugeordnet, das entspricht einem Anteil von 32 v. H. Bei den sonstigen Rückstellungen von insgesamt T€ 652 wurden T€ 503 direkt dem Gasnetz zugeordnet. Dazu gehören Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T€ 39), Beihilferückstellungen (T€ 17), Rückstellungen für Mehr-Mindermengenabrechnung (T€ 430) und Rückstellungen für Prüfung und Beratung (T€ 3). Umlagen von sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 148 beinhalten interne Jahresabschlussarbeiten, Urlaubs- und Überstundenrückstellungen, Prüfung- und Beratungskosten sowie Archivierungskosten. Die Umlage erfolgte nach Verwaltungskostenschlüssel. Verbindlichkeiten
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH GASVERTEILUNG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022Anschaffungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
BILANZ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH "GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER" ZUM 31. DEZEMBER 2022
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH "GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER" FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
ERLÄUTERUNGEN FÜR DEN TÄTIGKEITSABSCHLUSS "GRUNDZUSTÄNDIGER MESSSTELLENBETREIBER" FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2022I. Allgemeines Zum 31.12.2018 wurde erstmalig durch die Stadtwerke Hockenheim ein gesonderter Jahresabschluss für die Sparte Grundzuständiger Messstellenbetreiber aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß dem Gliederungsschema nach § 266 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Absatz 2 HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Methoden im Jahresabschluss des Eigenbetriebs. II. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden Die Einbindung der Sparte Grundzuständiger Messstellenbetreiber in die Kostenstellenrechnung bzw. in die Verteilung der Bilanzposten erfolgte bereits mit dem Jahresabschluss 2017. Die Einbindung in das Umlage- bzw. Verteilungssystem der Kostenrechnung des Gesamtunternehmens erfolgt nach den gleichen Grundsätzen nach denen auch die übrigen Sparten eingebunden sind. Die Posteninhalte der Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge wurden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den verschiedenen Tätigkeiten einzeln zugeordnet. Im Übrigen wurden sie geschlüsselt. Die Schlüsselung erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz nach einem einheitlichen in sich geschlossenen System. Das Grundprinzip der Umlage nach Kostenstellen mit den entsprechenden Verwaltungsschlüsseln, die sich überwiegend auf die personenbezogene Tätigkeitsaufteilung auf die Sparten, auf statistische Größen wie z. B. die Anzahl der Rechner und Anzahl der Zähler oder auf bilanzielle Größen wie z. B. Restbuchwert und Anschaffungs- und Herstellungskosten beziehen, wurde durchgängig für die Umlage der Aufwendungen und Erträge als auch für die Bilanzkonten angewendet. Den korrespondierenden Beziehungen zwischen den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz wurden bei der Schlüsselung Rechnung getragen. Im Einzelnen erfolgte die Verteilung unter Beachtung folgender Regeln: Bilanz: Die Stadtwerke Hockenheim führen seit dem Geschäftsjahr 2006 eine vom SAP-System unterstützte Spartenbilanzerstellung auf Grundlage der Profit-Center-Rechnung durch. Hier erfolgt im Wesentlichen bereits eine Spartenzuordnung über die bebuchte Kostenstelle / Profit-Center. Über in Tabelleneinträgen vordefinierte Kontenzuordnungen können z. B. Materialkonten und ein Teil der Verbrauchsforderungen und Verbindlichkeiten direkt einer Sparte zugeordnet werden. Die Übernahme der kreditorischen und debitorischen Abstimmkonten in die Profit-Center-Rechnung des Controllings erfolgt im SAP-System über die Durchführung eines entsprechendes Übernahmelaufes. Alle nicht zuordenbaren Positionen werden auf verschiedenen Hilfskostenstellen gesammelt und über Umlageschlüssel anschließend verteilt. Diverse Auswertungsberichte im SAP-basierten Tool Business Warehouse (BW) ermöglichen eine detaillierte Auswertung der Spartenbilanzen mit dem Ausweis von primär und sekundär bebuchten Positionen der Bilanzen. Aktiva Das Anlagevermögen, die Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden getrennt für die einzelnen Bereiche geführt und weitgehend direkt den Aktivitäten zugeordnet. Das Anlagevermögen des gemeinsamen Bereiches beträgt T€ 2.749 Die Schlüsselung des Anlagevermögens erfolgte je nach Zuordnung der Kostenstelle. Zur Anwendung kam für die Verteilung der Software der Schlüssel Rechneranzahl je Bereich, für Gebäude und Grundstücke sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Um die Fortführung der Anfangs- bzw. Endbestände des Sachanlagevermögens zu gewährleisten wurde der Kostenstellenschlüssel gleichbleibend aus 2006 verwendet. Ausnahme bildet die Software, dort wurden die Schlüssel in 2016 und 2020 angepasst, um die Sachgerechtigkeit aufgrund der Kurzlebigkeit zu gewährleisten. Die Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilen sich größtenteils auf die Netze. Dem Grundzuständigen Messstellenbetreiber wurde 2019 erstmalig Anlagevermögen zugeordnet. Die Anlagen, im Wesentlichen die beschafften Messeinrichtungen, wurden direkt zugeordnet. Entgegen der bisherigen Aktivierungspraxis wurden ab 2019 alle Messeinrichtungen beim grundzuständigen Messstellenbetrieb auch im geringfügigen Wertbereich <250 € aktiviert. Eine anteilige Zuordnung des Anlagevermögens aus dem Bereich Overhead gab es im Geschäftsjahr 2022 nur für immaterielle Vermögensgegenstände. Der historische Schlüssel des Anlagevermögens von 2016 berücksichtigt den Grundzuständigen Messstellenbetrieb nicht in 2020 wurde durch eine Schlüsselanpassung bei der Software der Grundzuständige Messstellenbetrieb berücksichtigt. Eine Anpassung des Schlüssels zur Verteilung des langfristigen Anlagevermögens ist in den nächsten Jahren vorgesehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches in Höhe von T€ 2.787 wurden inhaltlich analysiert und anschließend soweit möglich analog der Vorgehensweise in der Gewinn- und Verlustrechnungsumlage nach den Kostenverteilungsschlüsseln der einzelnen Kostenstellen umgelegt. Bei den nicht zuordenbaren Forderungen wurde in der Regel der Umsatzschlüssel verwendet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches setzen sich zusammen aus: T€ -2.494 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 4.799 Forderungen an die Gemeinde, T€ 150 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 332 sonstige Vermögensgegenstände. Kassenbestand (Tagesgeldkonto) des gemeinsamen Bereiches gibt es per 31.12.2022 nicht. Passiva Das Eigenkapital wurde entsprechend der Jahresergebnisse fortgeschrieben. Das Stammkapital unterliegt ebenfalls der Schlüsselung und wurde mit Beginn der bilanziellen Spartenrechnung (2009) festgeschrieben und ist seitdem unveränderlich. Dem Grundzuständigen Messstellenbetreiber wurde nachträglich kein Stammkapital zugeordnet. Die Ertragszuschüsse werden für die Aktivitäten getrennt geführt. Die Rückstellungen wurden zum größten Teil direkt zugeordnet. Personenbezogene Rückstellungen von T€ 2.634 sowie sonstige nicht direkt zuordenbare Rückstellungen von T€ 634 wurden nach einem Verwaltungsschlüssel auf die Bereiche Netz und Vertrieb/Sonstige Aktivitäten verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden über den Schlüssel der Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilt. Der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnte den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Beim nicht zuordenbaren Teil des gemeinsamen Bereiches von T€ -2.393 handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus der internen Verrechnung des Eigenverbrauches (T€-2.539) Der entsprechende Gegenposten ist in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Verwaltungsbereiches liefen in Höhe von T€ 146 auf. Die Verbindlichkeiten und Forderungen wurden so auf die Sparten verteilt, wie die korrespondierenden Aufwandbuchungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hockenheim wurden in Höhe von T€ -647 verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten des gemeinsamen Bereiches (T€ 3.605), enthalten vorwiegend Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung und Verbindlichkeiten aus Bürgerbeteiligungsdarlehen. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen zum 31.12.2022 nicht. Die im allgemeinen Bereich verteilten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten inhaltlich ausschließlich dem Freizeitbad zugeordnet werden. In der Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetrieb gibt es keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Spartendarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung im Buchführungssystem SAP erfolgt über die Anwendung der Profit-Center-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen werden in der Buchhaltung durch die Mitbuchung einer Kostenstelle einer Sparte oder dem gemeinsamen Bereich zugeordnet. Die Schlüsselung aller Kosten des gemeinsamen Bereiches erfolgte nach dem bereits im allgemeinen Teil erläuterten Prinzip. Die Umlagen wurden für jede einzelne Kostenstelle definiert. Die Schlüsselung nach Kostenarten erfolgte demnach erst sekundär. Ausnahme bilden dabei bereichsübergreifende Aufwendungen wie z. B. die Zinsaufwendungen, EDV-Kosten und Materialgemeinkosten. Die Festsetzung der Schlüssel für die Kostenstellen orientiert sich insbesondere bei den personalkostenintensiven Kostenstellen an der zeitabhängigen Arbeitsleistung für die einzelnen Unternehmenstätigkeiten oder am Zählerschlüssel. Für weniger personalintensive Kostenstellen wie z. B. allgemeine Verwaltung, EDV, Grundstücke und Gebäude wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Insgesamt wurden T€ 3.109 Kosten und Erträge (saldiert) auf alle Sparten verteilt. Davon entfallen auf den IMSB T€ 60 (ca. 2 v. H.). Die Zinsaufwendungen sind nach Restbuchwertschlüssel des Anlagevermögens verteilt worden. Die angefallenen Ertragsteuern wurden gemäß der Steuerberechnung den Sparten direkt zugeordnet. III. Erläuterungen zur Bilanz Grundzuständiger Messstellenbetreiber Anlagevermögen wird in Höhe von T€ 249 ausgewiesen. Im Anlagespiegel ist die Entwicklung des Anlagevermögens abgebildet. Eine Korrektur der in 2018 beschafften Messeinrichtungen, verbucht als Materialaufwand, ist nicht vorgesehen. Vorräte wurden beim Grundzuständigen Messstellenbetreiber mit T€ 0 bewertet. Die Umlagen der Vorräte des allgemeinen Bereiches betreffen ausschließlich die Netzbereiche, insbesondere die Sparten Gas- und Wasser. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 27 enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 26, Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis T€ 1 und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 0,1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Der Kassenbestand beträgt T€ 0. Eigenkapital Das bisher zugeordnete Eigenkapital setzte sich per 31.12.2021 aus den Verlustvorträgen 2018-2020 und dem Jahresergebnis 2021 sowie der Verteilung der Gewinnrücklage des allgemeinen Bereiches zusammen. Mit dem Jahresabschluss 2022 fand eine interne Gewinnabführung bis einschließlich Geschäftsjahr 2021 innerhalb aller Tätigkeiten des Unternehmens statt und somit eine Verlustübernahme für den Bereich Grundzuständiger Messtellenbetrieb. Das verbleibende (negative) Eigenkapital T€ -89 setzt sich zusammen aus zugerechneter Gewinnrücklage T€ 1,2 und Fortschreibung des Jahresverlustes 2022 T€ 91. Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite in der Position C Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden dem allgemeinen Bereich zugeordnet und über eine allgemeine Verwaltungskostenumlage auf die Sparten verteilt. Die Sparte Grundzuständiger Messstellenbetreiber erhielt anteilig T€ 53 Pensionsrückstellungen. Das entspricht einem Anteil von 2 v. H.. Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt T€ 6 wurden ausschließlich über die Schlüsselung zugeordnet. Dazu gehören Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T€ 2,4), Beihilferückstellungen (T€ 3,8) und Rückstellungen für Prüfung und Beratung (T€ 0,2). Verbindlichkeiten
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH INTELLIGENTER MESSSTELLNBETRIEB FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022Anschaffungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
BILANZ FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH "LADESÄULENBETRIEB" ZUM 31. DEZEMBER 2022
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH "LADESÄULENBETRIEB" FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022
ERLÄUTERUNGEN FÜR DEN TÄTIGKEITSABSCHLUSS "LADESÄULENINFRASTRUKTUR" FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR ZUM 31. DEZEMBER 2022I. Allgemeines Zum 31.12.2021 wurde erstmalig durch die Stadtwerke Hockenheim ein gesonderter Jahresabschluss für die Sparte Ladesäuleninfrastruktur aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß dem Gliederungsschema nach § 266 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Absatz 2 HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Methoden im Jahresabschluss des Eigenbetriebs. II. Angaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden Die Einbindung der Sparte Ladesäuleninfrastruktur in die Kostenstellen- bzw. Profit-Center Rechnung erfolgte erstmalig mit dem Jahresabschluss 2021. Die dem Bereich primär zuordenbaren Kosten wurden erfasst. Sekundäre Kostenbestandteile, wurden erstmalig 2022 durch Verteilung des gemeinsamen Bereiches, zugerechnet. Die Einbindung in das Umlage- bzw. Verteilungssystem der Kostenrechnung des Gesamtunternehmens erfolgt nach den gleichen Grundsätzen nach denen auch die übrigen Sparten eingebunden sind. Bilanz: Die Stadtwerke Hockenheim führen seit dem Geschäftsjahr 2006 eine vom SAP-System unterstützte Spartenbilanzerstellung auf Grundlage der Profit-Center-Rechnung durch. Hier erfolgt im Wesentlichen bereits eine Spartenzuordnung über die bebuchte Kostenstelle / Profit-Center. Über in Tabelleneinträgen vordefinierte Kontenzuordnungen können z. B. Materialkonten und ein Teil der Verbrauchsforderungen und Verbindlichkeiten direkt einer Sparte zugeordnet werden. Die Übernahme der kreditorischen und debitorischen Abstimmkonten in die Profit-Center-Rechnung des Controllings erfolgt im SAP-System über die Durchführung eines entsprechendes Übernahmelaufes. Alle nicht zuordenbaren Positionen werden auf verschiedenen Hilfskostenstellen gesammelt und über Umlageschlüssel anschließend verteilt. Diverse Auswertungsberichte im SAP-basierten Tool Business Warehouse (BW) ermöglichen eine detaillierte Auswertung der Spartenbilanzen mit dem Ausweis von primär und sekundär bebuchten Positionen der Bilanzen. Für das Jahr 2022 wurden erstmalig Bilanzpositionen des allgemeinen Bereiches der Sparte Ladesäuleninfrastruktur zugeordnet. Aktiva Das Anlagevermögen, die Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden getrennt für die einzelnen Bereiche geführt und weitgehend direkt den Aktivitäten zugeordnet. Das Anlagevermögen des gemeinsamen Bereiches beträgt T€ 2.749. Die Schlüsselung des Anlagevermögens erfolgte je nach Zuordnung der Kostenstelle. Zur Anwendung kam für die Verteilung der Software der Schlüssel Rechneranzahl je Bereich, für Gebäude und Grundstücke sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Um die Fortführung der Anfangs- bzw. Endbestände des Sachanlagevermögens zu gewährleisten wurde der Kostenstellenschlüssel gleichbleibend aus 2006 verwendet. Ausnahme bildet die Software, dort wurden die Schlüssel in 2016 und 2020 angepasst, um die Sachgerechtigkeit aufgrund der Kurzlebigkeit zu gewährleisten. Die Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilen sich größtenteils auf die Netze. Der Ladesäuleninfrastruktur wurde kein Anlagevermögen über die Verteilung zugeordnet. Die Anlagen, im Wesentlichen die Ladesäulen, wurden direkt zugeordnet. Eine Anpassung des Schlüssels zur Verteilung des langfristigen Anlagevermögens ist in den nächsten Jahren vorgesehen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches in Höhe von T€ 2.787 wurden inhaltlich analysiert und anschließend soweit möglich analog der Vorgehensweise in der Gewinn- und Verlustrechnungsumlage nach den Kostenverteilungs-schlüsseln der einzelnen Kostenstellen umgelegt. Bei den nicht zuordenbaren Forderungen wurde in der Regel der Umsatzschlüssel verwendet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des gemeinsamen Bereiches setzen sich zusammen aus: T€ -2.494 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, T€ 4.799 Forderungen an die Gemeinde, T€ 150 Forderungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis und T€ 332 sonstige Vermögensgegenstände. Kassenbestand (Tagesgeldkonto) des gemeinsamen Bereiches gibt es per 31.12.2022 nicht. Passiva Das Eigenkapital wurde entsprechend der Jahresergebnisse fortgeschrieben. Das Stammkapital unterliegt ebenfalls der Schlüsselung und wurde mit Beginn der bilanziellen Spartenrechnung (2009) festgeschrieben und ist seitdem unveränderlich. Der Sparte Ladesäuleninfrastruktur wurde nachträglich kein Stammkapital zugeordnet. Die Ertragszuschüsse werden für die Aktivitäten getrennt geführt. Die Rückstellungen wurden zum größten Teil direkt zugeordnet. Personenbezogene Rückstellungen von T€ 2.634 sowie sonstige nicht direkt zuordenbare Rückstellungen von T€ 634 wurden nach einem Verwaltungsschlüssel auf die Bereiche Netz und Vertrieb/Sonstige Aktivitäten verrechnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden über den Schlüssel der Restbuchwerte des Anlagevermögens verteilt. Der überwiegende Teil der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnte den Aktivitäten direkt zugeordnet werden. Beim nicht zuordenbaren Teil des gemeinsamen Bereiches von T€ -2.393 handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus der internen Verrechnung des Eigenverbrauches (T€-2.539) Der entsprechende Gegenposten ist in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbucht. Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Verwaltungsbereiches liefen in Höhe von T€ 146 auf. Die Verbindlichkeiten und Forderungen wurden so auf die Sparten verteilt, wie die korrespondierenden Aufwandbuchungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Hockenheim wurden in Höhe von T€ -647 verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten des gemeinsamen Bereiches (T€ 3.605), enthalten vorwiegend Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung und Verbindlichkeiten aus Bürgerbeteiligungsdarlehen. Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen zum 31.12.2022 nicht. Die im allgemeinen Bereich verteilten Passiven Rechnungsabgrenzungsposten konnten inhaltlich ausschließlich dem Freizeitbad zugeordnet werden. In der Tätigkeit Ladesäuleninfrastruktur gibt es keine Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Gewinn- und Verlustrechnung: Die Spartendarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung im Buchführungssystem SAP erfolgt über die Anwendung der Profit-Center-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen werden in der Buchhaltung durch die Mitbuchung einer Kostenstelle einer Sparte oder dem gemeinsamen Bereich zugeordnet. Die Schlüsselung aller Kosten des gemeinsamen Bereiches erfolgte nach dem bereits im allgemeinen Teil erläuterten Prinzip. Die Umlagen wurden für jede einzelne Kostenstelle definiert. Die Schlüsselung nach Kostenarten erfolgte demnach erst sekundär. Ausnahme bilden dabei bereichsübergreifende Aufwendungen wie z. B. die Zinsaufwendungen, EDV-Kosten und Materialgemeinkosten. Die Festsetzung der Schlüssel für die Kostenstellen orientiert sich insbesondere bei den personalkostenintensiven Kostenstellen an der zeitabhängigen Arbeitsleistung für die einzelnen Unternehmenstätigkeiten oder am Zählerschlüssel. Für weniger personalintensive Kostenstellen wie z. B. allgemeine Verwaltung, EDV, Grundstücke und Gebäude wurde ein allgemeiner Verwaltungsschlüssel angesetzt. Die Zinsaufwendungen sind nach Restbuchwertschlüssel des Anlagevermögens verteilt worden. Insgesamt wurden T€ 3.109 Kosten und Erträge (saldiert) auf alle Sparten verteilt. Davon entfallen auf die Ladesäuleninfrastruktur T€ 38, das entspricht 1,2 v.H.. Mit dem Auf- und Ausbau des Geschäftsbereiches Ladesäuleninfrastruktur in 2022 lagen erstmalig zurechenbare Arbeitsleistungen und anteilige Anlagen-Restbuchwerte vor, die zu einer Kostenverteilung führten. Direkt zugeordnete Kostenpositionen der GuV sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von T€ 26. Dabei handelt es sich um die Stromkosten. Bezogene Leistungen wurden in Höhe von T€ 0,6, Abschreibungen von T€ 2 und sonstige betriebliche Aufwendungen von T€ 1 verbucht. Umsatzerlöse (T€ 0,4) wurden erst ab dem 3. Quartal 2022 generiert, da die Nutzung der Ladesäulen bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos war. III. Erläuterungen zur Bilanz Ladesäuleninfrastruktur Anlagevermögen wird in Höhe von T€ 22 ausgewiesen. Die Anlagenzugänge erfolgten erstmalig 2019. Das Anlagevermögen wurde in den Jahren 2019 und 2020 unter der Sparte Stromnetz geführt und mit den Geschäftsjahren 2021 und 2022 der Sparte Ladesäuleninfrastruktur zugeordnet. Im Anlagespiegel ist die Entwicklung des Anlagevermögens abgebildet. Vorräte wurden bei der Ladesäuleninfrastruktur mit T€ 0 bewertet. Die Umlagen der Vorräte des allgemeinen Bereiches betreffen ausschließlich die Netzbereiche, insbesondere die Sparten Gas- und Wasser. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 21 enthalten Forderungen an andere Unternehmenstätigkeiten T€ 18, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 0,4, Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis T€ 2 und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 0,1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Der Kassenbestand beträgt T€ 0. Eigenkapital Das bisher zugeordnete Eigenkapital setzte sich per 31.12.2021 aus dem Jahresergebnis 2021 zusammen. Mit dem Jahresabschluss 2022 fand eine interne Gewinnabführung bis einschließlich Geschäftsjahr 2021 innerhalb aller Tätigkeiten des Unternehmens statt und somit eine Verlustübernahme für den Bereich Ladesäuleninfrastruktur. Das verbleibende (negative) Eigenkapital T€ -69 setzt sich zusammen aus zugerechneter Gewinnrücklage T€ 1,2 und Fortschreibung des Jahresverlustes 2022 T€ 70. Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite in der Position C "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag". Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden dem allgemeinen Bereich zugeordnet und über eine allgemeine Verwaltungskostenumlage auf die Sparten verteilt. Die Sparte Ladesäuleninfrastruktur erhielt anteilig T€ 53 Pensionsrückstellungen. Das entspricht einem Anteil von 2 v. H.. Die sonstigen Rückstellungen von insgesamt T€ 9 wurden ausschließlich über die Schlüsselung zugeordnet. Dazu gehören Urlaubs- und Überstundenrückstellungen (T€ 4,4), Beihilferückstellungen (T€ 3,8) und Rückstellungen für Prüfung und Beratung (T€ 0,7). Verbindlichkeiten
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS FÜR DEN TÄTIGKEITSBEREICH "LADESÄULENBETRIEB" FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2022Anschaffungskosten
Abschreibungen
Buchwerte
Feststellung des JahresabschlussesAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn den Eigenbetrieb Stadtwerke Hockenheim, Hockenheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Stadtwerke Hockenheim, Hockenheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Stadtwerke Hockenheim, Hockenheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Werkleitung und des Werksausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werksausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO BW) des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von der Werkleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Werkleitung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Werkleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Werkleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Werkleitung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, Ladesäulen für die Elektromobilität und Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. · Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. · Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Werkleitung und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, · ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und · ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, den 25. Januar 2024 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) Daniel Deutsch Alexander Ott Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer |
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