Arvena
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
77.073,47 |
72.521,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.073,47 |
72.521,79 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
76.152,87 |
71.607,79 |
| B.
Rückstellungen |
920,60 |
914,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.073,47 |
72.521,79 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff., 264 ff., 267
Abs. 1 HGB aufgestellt. Die ARVENA GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1
HGB.
2. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht
den handelsrechtlichen Vorschriften sowie § 42
GmbHG. Von den größenabhängigen
Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276 S.
1 HGB) für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung wird nur bei der Offenlegung Gebrauch
gemacht.
3. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanz- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 HGB) sind soweit nach dem Gesetz
und den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung zulässig,
unter Beachtung ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften
orientiert (§§ 5, 6 ff. EStG, § 8 Abs.
1 KStG):
Aktivseite
1. Im Hinblick auf § 264 Abs. 2 S. 1 HGB weist
die Bilanz (als Leerposten) die
Beteiligung ohne Kapitalanteil als persönlich
haftende Gesellschafterin an einer
Kommanditgesellschaft unter Finanzanlagen aus.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das
strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB)
ist beachtet.
3. Die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert aktiviert.
Passivseite
4. Rückstellungen
für Steuern beinhalten die zum Bilanzstichtag noch
nicht veranlagten Steuern.
5. Sonstige
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Aktivseite
1. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben regelmäßig
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Passivseite
2. Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
4. Sonstige Angaben
1. Im Geschäftsjahr gehörte der
Geschäftsführung an:
Herr Jörg Schlag, Geschäftsführer
2. Die ARVENA GmbH ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der ARVENA Messe GmbH & Co. KG, der
Hotel Reichsstadt GmbH & Co. KG und der Hotel Eisenhut
GmbH & Co. KG.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB
Nürnberg, 19. Juli 2019
ARVENA GmbH
vertreten durch ihren zur Einzelvertretung
berechtigten Geschäftsführer
gez. Jörg Schlag
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2019 festgestellt.
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