Autocenter Altmittweida GmbH

Kirchstraße 2, 09648 Altmittweida, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 20376
Eingetragen
22.1.2003
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie Nutzfahrzeugen, Teile- und Zubehörhandel, Erbringen von Werkstattund Reparaturleistung sowie Betrieb einer Waschanlage und Vermieten von Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Katja Anger
seit 6.3.2017
Geschäftsführer
Ronny Zwinzscher
seit 6.3.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Lichtenau
15.000 €
60.00%
Altmittweida
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autocenter Altmittweida GmbH

Altmittweida

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

A K T I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

5,50 5,50
II. Sachanlagen 1.117.569,40 995.362,30
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 3.621.020,10 2.369.884,60

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

466.975,50 245.864,50

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

353.173,80 220.631,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.376,10 5.338,60
SUMME Aktiva 5.562.120,30 3.837.086,50

P A S S I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag 577.411,30 488.352,50
III. Bilanzgewinn 39.989,00 89.058,80
IV. buchmäßiges Eigenkapital 642.400,30 602.411,30
B. RÜCKSTELLUNGEN 120.035,50 102.042,20
C. VERBINDLICHKEITEN 4.703.880,90 3.045.500,30
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.900,00 5.847,00
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 89.903,70 81.285,80
SUMME Passiva 5.562.120,30 3.837.086,50

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800 EURO dürfen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Im vorliegenden Fall stehen diesem Vorgehen aus handelsrechtlicher Sicht unter dem Blickpunkt des true and fair value keine Vorschriften entgegen. Von welcher Methode im Einzelfall Gebrauch gemacht worden ist, kann dem beigefügten Anlageverzeichnis entnommen werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden.

c) Umrechnung fremder Währungen in Euro

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

1.

Vorräte

Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen. Einzelwertberichtigungen waren nur in geringem Umfang vorzunehmen. Eine Berichterstattung entfällt daher. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere kreditorische Debitoren (93 TEUR), Steuerüberzahlung (18 TEUR) und Umsatzsteuerguthaben (44 TEUR) enthalten .

4.

Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten

Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen.

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr bestand Abgrenzungsbedarf für vorausbezahlte Versicherungen, ein Restbetrag aus vorausbezahlten Mieten für eine Werbeanlage und Werbung.

6.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (Aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Steuer wurden die Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter nach §7g EStG gemindert, sowie Sonderabschreibungen und degressive Abschreibungen in Anspruch genommen. Der ausgewiesene Steueraufwand ist daher zu niedrig. Dies wurde durch die Bildung einer Rückstellung für latente Steuer iHv EUR 89.904 korrigiert. Es wurde ein Ertragsteuersatz von 31,6 % verwendet

7.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 25.000,00.

8.

Verbindlichkeitsspiegel

Angaben nach § 285 Nr. 1 und 1b HGB

Art der Verbindlichkeit Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
davon
gesichert
Ver-merk
ggü. Kreditinstituten 4.489.805 4.411.233 57.143 21.429 2.647.221 4
aus Anzahlungen 45.309 45.309        
aus Lieferungen und Leistungen 54.775 54.775     54.775 6
gegen verbundene Unternehmen            
gegen Gesellschafter            
gegen Stille Gesellschafter            
Sonstige Verbindlichkeiten 113.992 113.992        
Summe Verbindlichkeiten 4.703.881 4.625.309 57.143 21.429    

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen

3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten

4 = Sicherungsübereignung Vorräte

5 = Sicherungsabtretung Forderungen

6 = Eigentumsvorbehalt

9.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag keine Forderungen. Gegen verbundene Unternehmen bestanden keine Forderungen oder Verbindlichkeiten. Gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen bestanden aber zum Bilanzstichtag Forderungen und Verbindlichkeiten aus laufendem Waren- und Dienstleistungsverkehr im Rahmen üblicher Zahlungsziele, die sich kurz nach dem Bilanzstichtag ausglichen und daher hier nicht aufgeführt sind.

10.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus einer EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt.

11.

Sonstige Verbindlichkeiten

Details, wie Grund und Höhe der Verbindlichkeit, können der Kontenbezeichnung und dem Saldo entnommen werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

12.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Auf die Garantiehaftung nach BGB und nach Herstellervorgaben wird hingewiesen. Außergewöhnliche Inanspruchnahmen sind nicht erkennbar.

5. Sonstige Angaben

1.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gem. § 285 Nr. 7 HGB iVm § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Anzahl Arbeitnehmer: 24,25

2.

Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Regina Zwinzscher, Ronny Zwinzscher und Katja Anger geführt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

gez.

Ronny Zwinzscher, Kaufmann

Katja Anger, Kauffrau

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