Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46637
Eingetragen
24.2.1999
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnHerstellung von PolstermöbelnGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Die Herstellung, Groß- und Einzelhandel von Polstermöbeln, Einrichtungsstoffen und Wohnaccessoires.

Historie

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Management

NameRolle
Bettina von Buchholtz
seit 22.10.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Bettina Catherine Baronin von Buchholtz
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bettina Catherine Baronin von Buchholtz
Frankfurt am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sofabrik GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum 31.12.2011

Bilanz

Aktivseite 31.12.2011 Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 4,00 4,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 9.102,65 6.035,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.961,82 3.067,83
17.064,47 9.103,48
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 11.678,19
Bilanzsumme 17.068,47 20.785,67
Passivseite 31.12.2010 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust -24.542,85 -36.678,19
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 11.678,19
457,15 0,00
B. Rückstellungen 3.200,00 5.125,00
C. Verbindlichkeiten 13.411,32 15.660,67
Bilanzsumme 17.068,47 20.785,67

Anhang

A.            Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird gemäß den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Vermerke, die nach den Gliederungsvorschriften bei Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise bei diesen Posten bzw. im Anhang anzubringen sind, werden teilweise direkt bei den Posten der Bilanz, ansonsten im Anhang angebracht.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Entsprechende Erleichterungen zur Offenlegung werden insoweit in Anspruch genommen.

B.            Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Sicherung der erforderlichen finanziellen Ausstattung erfolgt durch die Gesellschafter.

Das Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen; den Abschreibungen werden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe unmittelbar als Aufwand verbucht.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

C.            Angaben zur Bilanz

Die Erstellung der Bilanz erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Ein Anlagenspiegel wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht aufgestellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Betrag von € 2.111,07 (Vorjahr: € 1.991,58) gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie betreffen Jahresabschluss- und Buchführungskosten.

Die Restlaufzeitender Verbindlichkeitenbetragen weniger als ein Jahr.

D.           Sonstige Angaben

Zu Geschäftsführern sind bestellt:

Frau Bettina Baronin von Buchholtz, Frankfurt am Main, Kauffrau

Frau Vera Ritter, Dreieich, Kauffrau

Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Frankfurt am Main, den 20. Juli 2012

gez. Bettina Baronin von Buchholtz

Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde von den Gesellschaftern am 20. Juli 2012 festgestellt.

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