Dach Mitte
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.458,42 |
237.849,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.396,51 |
43.577,51 |
| III.
Finanzanlagen |
14.058,91 |
194.268,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.854,14 |
165.071,59 |
| I.
Vorräte |
16.339,53 |
10.064,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.132,06 |
45.813,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
99.382,55 |
109.193,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
900,00 |
2.638,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
199.212,56 |
405.558,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.185,56 |
178.163,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
989,75 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
152.599,00 |
194.691,21 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
11.967,78 |
42.092,21 |
| B.
Rückstellungen |
15.706,86 |
202.663,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.320,14 |
24.731,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
199.212,56 |
405.558,84 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
Die Bilanz entspricht in ihrer Darstellung und
Gliederung den gesetzlichen Vorschriften des HGB.
Die in 2009 in Kraft getretenen Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind erstmalig
berücksichtigt worden. Nach dem BilMoG wurden die
Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8
S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von EUR 410,00 netto wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde
der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert
angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Nennwerten angesetzt. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Einzelrisiken im Forderungsbestand waren nicht
erkennbar. Eine Pauschalwertberichtigung wegen des
allgemeinen Ausfallrisikos wurde gebildet.
Die Rückstellungen für Pensionen werden auf
der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens
gebildet. Die Rückstellungen wurden erstmalig mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde im
Rahmen des BilMoG gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB n.F.
eine pauschale Restlaufzeit alle Verpflichtungen von 15
Jahren angenommen. Berücksichtigt wurde ein
Rechnungszinsfuß von 5,25 % und Rentensteigerungen in
Höhe von 2 % p. a.
Das Wahlrecht des Artikels 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wird ausgeübt.
Gemäß § 285 Nr. 25 HGB sind
Verpflichtungen aus Pensionszusagen teilweise durch
Vermögensgegenstände gesichert, die bei der R+V
Lebensversicherungs AG abgeschlossen worden sind. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im
Geschäftsjahr erstmals mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften
des BilMoG angepasst.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß der
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
beträgt EUR 16.320,14.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00.
III. Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag waren zu Geschäftsführern
bestellt:
Jörg Peters, Magdeburg, Dachdecker
Sven Hildebrand, Magdeburg, Dachdecker
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführer sind jeweils gemeinsam
mit einem Geschäftsführer oder jeder von ihnen
mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft
berechtigt.
Magdeburg, 27.09.2011
gez. Jörg Peters
gez. Sven Hildebrand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2011 festgestellt.
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